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Glossar

Beitragsprimat vs. Leistungsprimat

Beitragsprimat und Leistungsprimat sind die zwei Berechnungsmodelle der beruflichen Vorsorge. Im Beitragsprimat ergibt sich die Leistung aus der Summe der einbezahlten Sparbeiträge samt Zins. Im Leistungsprimat wird die Rente als fester Prozentsatz des versicherten Lohns definiert. Heute überwiegt das Beitragsprimat.

Auf einen Blick

01

Beitragsprimat: Die Altersleistung entspricht dem angesparten Guthaben (Beiträge plus Verzinsung).

02

Leistungsprimat: Die Rente ist als Prozentsatz des versicherten Lohns festgelegt, unabhängig vom angesparten Kapital.

03

Die meisten Schweizer Pensionskassen sind heute im Beitragsprimat organisiert.

Häufige Fragen

Im Beitragsprimat hängt die Altersleistung direkt vom angesparten Guthaben ab, also von Beiträgen und Verzinsung. Im Leistungsprimat ist die Rente zum Voraus als Anteil des versicherten Lohns festgelegt. Das Leistungsprimat ist für Versicherte planbarer, für die Kasse aber risikoreicher und deshalb selten geworden.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)