
Ratgeber
Finanzberatung
Finanzberatung bezeichnet die Begleitung bei finanziellen Entscheidungen, von der Vorsorge über die Geldanlage bis zur Finanzplanung. In der Schweiz ist der Begriff nicht geschützt und umfasst sehr unterschiedliche Leistungen. Eine geregelte Form ist die Anlageberatung nach FIDLEG, die sowohl ein Vermögensverwalter als auch ein unabhängiger Finanzberater erbringen kann. Massgeblich ist deshalb nicht die Bezeichnung, sondern die konkrete Dienstleistung und ihre Regulierung.
Das Wichtigste in Kürze
Der Begriff Finanzberatung ist in der Schweiz nicht gesetzlich geschützt; massgeblich ist die konkrete Dienstleistung und ihre Regulierung, nicht die Berufsbezeichnung.
Die Anlageberatung ist eine nach FIDLEG geregelte Dienstleistung; sie kann von einem Vermögensverwalter ebenso erbracht werden wie von einem unabhängigen Finanzberater.
Kundenberater, die nicht bereits prudenziell beaufsichtigt sind, müssen sich vor ihrer Tätigkeit ins Beraterregister nach FIDLEG eintragen.
Das Beraterregister wird von einer FINMA-zugelassenen Registrierungsstelle geführt (zum Beispiel regservices.ch, BX Swiss AG); die Eintragung verlangt Fachwissen, eine Berufshaftpflicht und den Anschluss an eine Ombudsstelle.
Kundenberater prudenziell beaufsichtigter Institute, etwa Banken und FINMA-bewilligte Vermögensverwalter, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, da sie bereits beaufsichtigt werden.
Quellen: FIDLEG Art. 28
Häufige Fragen zu Finanzberatung
Sind Sie selbst als Kundenberater tätig? Partnerschaft mit Everon entdecken
Sprechen Sie mit uns.
30 Minuten, locker, keine Verpflichtung. Wir beantworten gerne auch Fragen, die hier nicht stehen.