

Ratgeber
Selbstständig werden als Vermögensverwalter
Wer in der Schweiz unabhängig Kundenvermögen verwaltet, benötigt seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eine Bewilligung der FINMA. Vor dem Gesuch muss sich der Vermögensverwalter einer Aufsichtsorganisation anschliessen, die ihn laufend überwacht. Hinzu kommen Anforderungen an Organisation, Eigenmittel und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Vermögensverwalter benötigen seit dem FINIG (in Kraft seit 2020) eine Bewilligung der FINMA; die Übergangsfrist für bestehende Verwalter endete Ende 2022.
Vor dem Bewilligungsgesuch ist der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO) nachzuweisen; die AO übernimmt die laufende Aufsicht.
Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000 und ist in bar einzubringen.
Zusätzlich verlangt das FINIG angemessene Eigenmittel, eine geeignete Betriebsorganisation und qualifizierte, gewährspflichtige Personen.
Quellen: FINMA · FINIG Art. 22
Häufige Fragen zu Selbstständig werden als Vermögensverwalter
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