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Ratgeber

Selbstständig werden als Vermögensverwalter

Wer in der Schweiz unabhängig Kundenvermögen verwaltet, benötigt seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eine Bewilligung der FINMA. Vor dem Gesuch muss sich der Vermögensverwalter einer Aufsichtsorganisation anschliessen, die ihn laufend überwacht. Hinzu kommen Anforderungen an Organisation, Eigenmittel und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

01

Vermögensverwalter benötigen seit dem FINIG (in Kraft seit 2020) eine Bewilligung der FINMA; die Übergangsfrist für bestehende Verwalter endete Ende 2022.

02

Vor dem Bewilligungsgesuch ist der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO) nachzuweisen; die AO übernimmt die laufende Aufsicht.

03

Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000 und ist in bar einzubringen.

04

Zusätzlich verlangt das FINIG angemessene Eigenmittel, eine geeignete Betriebsorganisation und qualifizierte, gewährspflichtige Personen.

Quellen: FINMA · FINIG Art. 22

Häufige Fragen zu Selbstständig werden als Vermögensverwalter

Sie benötigen eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG), erteilt von der FINMA. Voraussetzung ist unter anderem der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation, eine geeignete Organisation, ausreichende Eigenmittel sowie qualifizierte Personen, die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten.
Eine Aufsichtsorganisation (AO) ist eine von der FINMA zugelassene Stelle, die Vermögensverwalter und Trustees laufend beaufsichtigt. Vor dem Bewilligungsgesuch müssen Sie die Bestätigung einer AO für einen Anschluss vorlegen. Nach der Bewilligung prüft die AO regelmässig die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Das FINIG verlangt ein Mindestkapital von CHF 100'000, das in bar einzubringen ist. Hinzu kommen angemessene Eigenmittel im laufenden Betrieb sowie Kosten für Organisation, Compliance, Risikomanagement und den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Der konkrete Kapitalbedarf hängt von Grösse und Geschäftsmodell ab.
Die Dauer hängt von der Vollständigkeit des Gesuchs und der Komplexität des Geschäftsmodells ab. In der Praxis vergehen von der Anbindung an eine Aufsichtsorganisation bis zum FINMA-Entscheid mehrere Monate. Eine sorgfältige Vorbereitung von Organisation, Reglementen und Eigenmittelnachweis verkürzt das Verfahren.
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