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Nach der Credit-Suisse-Übernahme: Was sich in der Bankenregulierung geändert hat

Blog
von Jonas Bächinger
Fassade eines Bankgebäudes mit spiegelnden Glasfronten

Im März 2023 übernahm die UBS die Credit Suisse in einer staatlich orchestrierten Notfallaktion. Dreieinhalb Jahre später ist die Aufarbeitung so weit, dass sich die Frage konkret beantworten lässt: was hat sich seither an der Schweizer Bankenregulierung geändert, und was bedeutet das für die Wahl einer unabhängigen Vermögensverwaltung?

Im März 2023 übernahm die UBS die Credit Suisse in einer vom Bund orchestrierten Notfallaktion, ausgelöst durch die vorangegangene Pleite der Silicon Valley Bank in den USA. Dreieinhalb Jahre später ist die politische Aufarbeitung weitgehend abgeschlossen, und die Schweizer Bankenregulierung hat sich als direkte Folge verändert: neue Eigenkapitalvorschriften für die UBS, eine parlamentarische Untersuchung und ein weiterhin nicht abgeschlossenes Gesetz für staatliche Liquiditätshilfen.

Was 2023 geschah: eine kurze Einordnung

Die Silicon Valley Bank geriet Anfang März 2023 in Liquiditätsschwierigkeiten, weil sie einen grossen Teil der Kundengelder in langlaufende US-Staatsanleihen investiert hatte. Die rasch gestiegenen Zinsen hatten deren Marktwert einbrechen lassen. Als die Bank Verluste realisieren musste, um Kundenabflüsse zu bedienen, kam es zu einem Bank Run, und die Bank wurde von der US-Einlagensicherung geschlossen.

Die Nachrichten aus den USA trafen auf eine Credit Suisse, die bereits seit 2022 mit Vertrauensverlust und anhaltenden Geldabflüssen kämpfte. Innerhalb weniger Tage beschleunigten sich die Abflüsse so stark, dass die Schweizerische Nationalbank Liquiditätshilfe zusicherte. Das reichte nicht aus, um das Vertrauen zurückzugewinnen. Am 19. März 2023 einigten sich Bund, FINMA und Nationalbank mit UBS und Credit Suisse auf eine Übernahme, gestützt auf Notrecht, weil ein geordnetes Konkursverfahren nach Einschätzung der Behörden ein international destabilisierendes Ereignis ausgelöst hätte.

Was die Untersuchung ergeben hat

Das Parlament setzte danach eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein, die erste seit Jahrzehnten. Sie befragte 79 Personen und wertete über 30’000 Seiten Akten aus. Der Bericht erschien am 20. Dezember 2024.

Die PUK kommt zum Schluss, dass Bundesrat, FINMA und Nationalbank im Frühjahr 2023 eine international destabilisierende Finanzkrise verhindert haben. Die Hauptverantwortung für den Zusammenbruch sieht sie klar bei der Credit Suisse: Das Institut sei über Jahre überhöhte Risiken eingegangen, habe wiederholt Skandale produziert und sich korrigierenden Massnahmen der FINMA widersetzt. Gleichzeitig übt die PUK Kritik an den Behörden, am stärksten am damaligen Finanzdepartement, das die Bereitstellung von Liquiditätshilfen nach ihrer Einschätzung verzögert habe. Die FINMA begrüsste in ihrer Reaktion die Empfehlung, ihr zusätzliche Aufsichtskompetenzen zu geben.

Was sich an der Regulierung geändert hat

Die Lehre aus der PUK-Untersuchung ist eine grundlegende Überarbeitung der Too-big-to-fail-Regeln, jener Vorschriften, die systemrelevante Banken zu zusätzlichem Eigenkapital und organisatorischen Vorkehrungen verpflichten, damit sie im Ernstfall ohne Staatshilfe abgewickelt werden können. Seit der Übernahme ist die UBS die einzige global systemrelevante Bank mit Sitz in der Schweiz, national systemrelevant sind zusätzlich Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance.

Am 22. April 2026 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes. Kernstück: Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen, heute ist es rund die Hälfte. Vorgesehen ist eine siebenjährige Übergangsfrist, das Parlament berät die Vorlage ab Sommer 2026. Die Anforderung an hartes Kernkapital im Stammhaus der UBS steigt nach Schätzung der Behörden um rund 20 Milliarden US-Dollar. Die effektive Kapitallücke fiel kleiner aus: Weil die Bank bestehende Kapitalpuffer anrechnen kann, hätte sie per Ende 2025 rund 9 Milliarden US-Dollar betragen.

Ein zweites Element blieb dagegen unerledigt: der Public Liquidity Backstop, ein staatlicher Liquiditätsrückhalt für den Fall, dass die Möglichkeiten der Nationalbank ausgeschöpft sind. Bei der CS-Übernahme griff der Bund dafür auf Notrecht zurück, ein reguläres Gesetz existiert bis heute nicht. Die zuständige Kommission des Ständerats hat die Beratung mit der grösseren Too-big-to-fail-Vorlage verknüpft und voraussichtlich bis Ende 2026 vertagt. Betroffen wären UBS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance.

Was bedeutet das für Bankkunden heute?

Die Einlagensicherung und die Absonderung von Depotwerten, die zwei Mechanismen, die einen Kunden bei einem Bankausfall konkret schützen, sind von der Grossbanken-Debatte unberührt geblieben. Beide gelten unverändert und unabhängig von der Grösse des Instituts: Details dazu in Was die FINMA-Aufsicht für Privatkunden schützt.

Was sich ändert, ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein solches Szenario überhaupt eintritt, und wie geordnet es abläuft, falls doch. Höheres Eigenkapital senkt das Risiko, dass eine Grossbank in eine existenzielle Krise gerät. Ein regulärer Public Liquidity Backstop würde im Ernstfall eine geordnete Abwicklung erleichtern, statt auf Notrecht angewiesen zu sein. Beides ist Gegenstand laufender Gesetzgebung, kein abgeschlossener Zustand.

Welche Rolle spielt ein unabhängiger Vermögensverwalter im Krisenfall?

Ein unabhängiger Vermögensverwalter führt in der Regel keine eigene Bankbilanz mit Kundengeldern. Das Kundenvermögen liegt bei einer oder mehreren vom Kunden gewählten Depotbanken, der Verwalter selbst verwahrt es nicht. Vermögensverwalter arbeiten deshalb häufig mit mehreren Partnerbanken zusammen und prüfen regelmässig, ob eine Bank weiterhin ein geeigneter Ort für die Verwahrung ist. Das beeinflusst, über wie viele Institute sich ein Portfolio verteilen lässt, es hebt aber weder das Marktrisiko einer Anlage auf noch ersetzt es die Einlagensicherung: Beide gelten unverändert, unabhängig davon, wer das Vermögen verwaltet.

Im Fall der Credit Suisse blieben sämtliche Kundeneinlagen durch die geordnete Übernahme erhalten. Das ist kein Automatismus, sondern das Ergebnis der eingesetzten Instrumente im konkreten Fall, genau darauf zielt die laufende Reform der Eigenkapitalvorschriften: das Instrumentarium so zu stärken, dass eine geordnete Lösung wahrscheinlicher wird, ohne auf Notrecht angewiesen zu sein.

Eine Bankenkrise wirkt sich zudem nicht nur auf das betroffene Institut aus. Kursbewegungen können auch Wertpapiere von Banken erfassen, die mit der ursprünglichen Krise nichts zu tun haben, das liess sich an den Aktienkursen europäischer Regionalbanken im März 2023 beobachten. Ein Vermögensverwalter, der ein Portfolio laufend begleitet, ordnet solche Kursbewegungen einzelner Titel in den Kontext der Gesamtstrategie ein und unterscheidet eine kurzfristige Marktreaktion von einer Veränderung der zugrunde liegenden ökonomischen Faktoren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Übernahmedatum: Die UBS übernahm die Credit Suisse am 19. März 2023, gestützt auf Notrecht (Quelle: Bundesrat/EFD).
  • PUK-Bericht: Veröffentlicht am 20. Dezember 2024, nach Befragung von 79 Personen und Auswertung von über 30’000 Seiten. Hauptverantwortung für den Zusammenbruch sieht die PUK bei der Credit Suisse selbst (Quelle: Parlament.ch).
  • Neue Eigenkapitalregeln: Bundesrats-Botschaft vom 22. April 2026, volle CET1-Unterlegung ausländischer Tochterbanken statt bisher rund der Hälfte, siebenjährige Übergangsfrist, Parlamentsberatung ab Sommer 2026 (Quelle: admin.ch).
  • Kapitalbedarf UBS: Die Anforderung an hartes Kernkapital im Stammhaus steigt um rund 20 Milliarden US-Dollar. Die effektive Lücke betrug per Ende 2025 rund 9 Milliarden US-Dollar, weil bestehende Puffer anrechenbar sind (Quelle: admin.ch, Botschaft vom 22.04.2026).
  • Public Liquidity Backstop: Bis heute kein reguläres Gesetz, Beratung im Ständerat voraussichtlich bis Ende 2026 vertagt (Quelle: Parlament.ch, EFD).

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet «too big to fail» für Schweizer Banken?

Der Begriff bezeichnet Institute, deren Ausfall die Volkswirtschaft gefährden würde, weshalb der Staat im Krisenfall faktisch zum Eingreifen gezwungen wäre. Die Too-big-to-fail-Regulierung verlangt von ihnen deshalb zusätzliches Eigenkapital und organisatorische Vorkehrungen, damit sie im Notfall ohne Staatshilfe abgewickelt werden können. Seit der Übernahme der Credit Suisse ist die UBS die einzige global systemrelevante Bank mit Sitz in der Schweiz (Quelle: FINMA, EFD).

Was hat der Bundesrat an den Eigenkapitalvorschriften für die UBS geändert?

Am 22. April 2026 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes. Systemrelevante Banken sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen, heute ist es rund die Hälfte. Vorgesehen ist eine siebenjährige Übergangsfrist, das Parlament berät die Vorlage ab Sommer 2026 (Quelle: admin.ch, Botschaft vom 22.04.2026).

Ist der Public Liquidity Backstop bereits geltendes Recht?

Nein. Der Bund griff bei der CS-Übernahme 2023 auf Notrecht zurück, ein reguläres Gesetz für diesen staatlichen Liquiditätsrückhalt existiert bis heute nicht. Die zuständige Kommission des Ständerats hat die Beratung mit der grösseren Too-big-to-fail-Vorlage verknüpft und voraussichtlich bis Ende 2026 vertagt. Betroffen wären UBS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance (Quelle: Parlament.ch, EFD).

Wie beurteilte die Untersuchungskommission des Parlaments das Verhalten der Behörden?

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) kam in ihrem Bericht vom 20. Dezember 2024 zum Schluss, dass Bundesrat, FINMA und Nationalbank im Frühjahr 2023 eine internationale Finanzkrise verhindert haben. Die Hauptverantwortung für den Zusammenbruch sieht sie bei der Credit Suisse selbst. Kritisiert wird die Aufsichtspraxis der FINMA sowie das Finanzdepartement, das die Bereitstellung von Liquiditätshilfen nach Einschätzung der PUK verzögerte.

Sind meine Kontoguthaben und Wertschriften bei einer Grossbank geschützt, wenn diese in Schwierigkeiten gerät?

Kontoguthaben sind bis 100’000 Franken pro Kunde und Bank über die Einlagensicherung gedeckt, unabhängig von der Grösse des Instituts. Wertschriften im Depot gelten als abgesondertes Vermögen und fallen nicht in eine allfällige Konkursmasse. Beide Mechanismen im Detail: Was die FINMA-Aufsicht für Privatkunden schützt.

Was ändert ein unabhängiger Vermögensverwalter im Fall einer Bankenkrise, und was nicht?

Ein unabhängiger Vermögensverwalter führt keine eigene Bankbilanz mit Kundengeldern und arbeitet meist mit mehreren Depotbanken zusammen, wodurch sich ein Portfolio über verschiedene Institute verteilen lässt. Nichts davon hebt das Marktrisiko einer Anlage auf oder ersetzt die Einlagensicherung: Beide gelten unverändert, unabhängig davon, wer das Vermögen verwaltet.

Jonas Bächinger
Über den Autor

Jonas Bächinger

CIO & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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