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Glossar

Wertpapierhaus-Abgrenzung

Die Wertpapierhaus-Abgrenzung bezeichnet die regulatorische Grenzziehung zwischen einem unabhängigen Vermögensverwalter und einem Wertpapierhaus (früher Effektenhändler) nach FINIG. Entscheidend ist, ob das Institut auf eigene Rechnung handelt oder Kundenvermögen nur im Namen des Kunden anlegt, was unterschiedliche Bewilligungspflichten und Eigenmittelanforderungen auslöst.

Auf einen Blick

01

Wertpapierhäuser gemäss FINIG Art. 41 ff. unterliegen deutlich strengeren Eigenmittel- und Organisationsanforderungen als unabhängige Vermögensverwalter.

02

Handelt ein Vermögensverwalter systematisch auf eigene Rechnung, kann er in die Wertpapierhaus-Kategorie fallen (FINIG Art. 41).

03

Die FINMA beurteilt die Einordnung anhand der konkreten Geschäftsaktivitäten; im Zweifelsfall empfiehlt sich eine formelle Anfrage an die FINMA.

Häufige Fragen

Das Abgrenzungsmerkmal ist das Handeln auf eigene Rechnung: Legen Sie Kundenvermögen ausschliesslich im Namen und auf Rechnung des Kunden an und betreiben Sie keinen Eigenhandel, sind Sie als Vermögensverwalter einzustufen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Auskunftsgesuch an die FINMA, bevor das Geschäftsmodell operativ umgesetzt wird.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)