Glossar
Währungsgewinne (Privatvermögen)
Währungsgewinne im Privatvermögen entstehen, wenn in Fremdwährung gehaltene private Vermögenswerte, etwa ein Fremdwährungskonto oder in Fremdwährung denominierte Wertschriften, aufgrund von Wechselkursveränderungen an Wert gewinnen. In der Schweiz gelten solche Gewinne grundsätzlich als steuerfreier privater Kapitalgewinn nach Art. 16 Abs. 3 DBG. Steuerbar werden sie nur, wenn die zugrunde liegende Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel oder selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert und die Werte damit zum Geschäftsvermögen zählen.
Auf einen Blick
- Währungsgewinne auf privaten Vermögenswerten sind als privater Kapitalgewinn einkommenssteuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG).
- Voraussetzung ist Privatvermögen: Wird die Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel eingestuft, liegt Geschäftsvermögen vor und der Gewinn wird steuerbar.
- Nur der reine Wechselkursgewinn ist steuerfrei; laufende Erträge wie Zinsen aus Fremdwährungsanlagen bleiben als Einkommen steuerpflichtig.
- Spiegelbildlich sind Währungsverluste im Privatvermögen steuerlich nicht abziehbar.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Private SteuernVerwandte Artikel
Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.