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Glossar

Währungsgewinne (Privatvermögen)

Währungsgewinne im Privatvermögen entstehen, wenn in Fremdwährung gehaltene private Vermögenswerte, etwa ein Fremdwährungskonto oder in Fremdwährung denominierte Wertschriften, aufgrund von Wechselkursveränderungen an Wert gewinnen. In der Schweiz gelten solche Gewinne grundsätzlich als steuerfreier privater Kapitalgewinn nach Art. 16 Abs. 3 DBG. Steuerbar werden sie nur, wenn die zugrunde liegende Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel oder selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert und die Werte damit zum Geschäftsvermögen zählen.

Auf einen Blick

01

Währungsgewinne auf privaten Vermögenswerten sind als privater Kapitalgewinn einkommenssteuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG).

02

Voraussetzung ist Privatvermögen: Wird die Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel eingestuft, liegt Geschäftsvermögen vor und der Gewinn wird steuerbar.

03

Nur der reine Wechselkursgewinn ist steuerfrei; laufende Erträge wie Zinsen aus Fremdwährungsanlagen bleiben als Einkommen steuerpflichtig.

04

Spiegelbildlich sind Währungsverluste im Privatvermögen steuerlich nicht abziehbar.

Häufige Fragen

Ja. Gewinne aus Wechselkursveränderungen auf privat gehaltenen Fremdwährungswerten gelten als privater Kapitalgewinn und sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG einkommenssteuerfrei. Steuerpflichtig bleiben nur laufende Erträge wie Zinsen, nicht der Kursgewinn selbst.
Wenn die Vermögenswerte zum Geschäftsvermögen gehören, etwa weil die Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel oder selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die Steuerbehörden prüfen dafür Kriterien wie Häufigkeit der Transaktionen, Fremdfinanzierung und Haltedauer (ESTV-Kreisschreiben Nr. 36).

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)