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Glossar

Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung bedeutet, dass ein FINMA-bewilligter Vermögensverwalter die Anlageentscheide eigenständig und im Rahmen eines individuellen Mandats trifft, ohne den Kunden bei jeder Transaktion zu fragen. Der Kunde übergibt die Entscheidungsbefugnis und erhält regelmässige Berichte über sein Portfolio.

Auf einen Blick

01

Vermögensverwalter benötigen seit 2020 eine FINMA-Bewilligung nach FINIG (Art. 17 ff.); die Übergangsfristen liefen bis Ende 2024.

02

Im Unterschied zur Anlageberatung handelt der Verwalter diskretionär: Er entscheidet und handelt ohne Einzelfreigabe des Kunden.

03

Kunden können im Verwaltungsvertrag Anlagerichtlinien (z.B. Ausschlüsse, Risikobudget) festlegen, die den Ermessensspielraum begrenzen.

Häufige Fragen

Bei der Anlageberatung empfiehlt ein Berater konkrete Massnahmen, aber der Kunde entscheidet und handelt selbst. Bei der Vermögensverwaltung übergibt der Kunde die Entscheidungsbefugnis an den Verwalter per Mandat. Der Verwalter handelt eigenständig im vereinbarten Rahmen und ist dabei an Sorgfalts- und Loyalitätspflichten nach FIDLEG und FINIG gebunden.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)