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Glossar

Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung bedeutet, dass ein FINMA-bewilligter Vermögensverwalter die Anlageentscheide eigenständig und im Rahmen eines individuellen Mandats trifft, ohne den Kunden bei jeder Transaktion zu fragen. Der Kunde übergibt die Entscheidungsbefugnis und erhält regelmässige Berichte über sein Portfolio.

Auf einen Blick

  • Das FINIG verlangt seit 2020 für Vermögensverwalter eine FINMA-Bewilligung (Art. 17 ff.). Wer schon vor 2020 tätig war, hatte bis Ende 2022 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen und das Gesuch zu stellen. In besonderen Fällen konnte die FINMA die Frist erstrecken (FINIG Art. 74 Abs. 2 und 4).
  • Im Unterschied zur Anlageberatung handelt der Verwalter diskretionär: Er entscheidet und handelt ohne Einzelfreigabe des Kunden.
  • Kunden können im Verwaltungsvertrag Anlagerichtlinien (z.B. Ausschlüsse, Risikobudget) festlegen, die den Ermessensspielraum begrenzen.

Häufige Fragen

Bei der Anlageberatung empfiehlt ein Berater konkrete Massnahmen, aber der Kunde entscheidet und handelt selbst. Bei der Vermögensverwaltung übergibt der Kunde die Entscheidungsbefugnis an den Verwalter per Mandat. Der Verwalter handelt eigenständig im vereinbarten Rahmen und ist dabei an Sorgfalts- und Loyalitätspflichten nach FIDLEG und FINIG gebunden.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.