Glossar
Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung bedeutet, dass ein FINMA-bewilligter Vermögensverwalter die Anlageentscheide eigenständig und im Rahmen eines individuellen Mandats trifft, ohne den Kunden bei jeder Transaktion zu fragen. Der Kunde übergibt die Entscheidungsbefugnis und erhält regelmässige Berichte über sein Portfolio.
Auf einen Blick
Vermögensverwalter benötigen seit 2020 eine FINMA-Bewilligung nach FINIG (Art. 17 ff.); die Übergangsfristen liefen bis Ende 2024.
Im Unterschied zur Anlageberatung handelt der Verwalter diskretionär: Er entscheidet und handelt ohne Einzelfreigabe des Kunden.
Kunden können im Verwaltungsvertrag Anlagerichtlinien (z.B. Ausschlüsse, Risikobudget) festlegen, die den Ermessensspielraum begrenzen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)