Glossar
Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung bedeutet, dass ein FINMA-bewilligter Vermögensverwalter die Anlageentscheide eigenständig und im Rahmen eines individuellen Mandats trifft, ohne den Kunden bei jeder Transaktion zu fragen. Der Kunde übergibt die Entscheidungsbefugnis und erhält regelmässige Berichte über sein Portfolio.
Auf einen Blick
- Das FINIG verlangt seit 2020 für Vermögensverwalter eine FINMA-Bewilligung (Art. 17 ff.). Wer schon vor 2020 tätig war, hatte bis Ende 2022 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen und das Gesuch zu stellen. In besonderen Fällen konnte die FINMA die Frist erstrecken (FINIG Art. 74 Abs. 2 und 4).
- Im Unterschied zur Anlageberatung handelt der Verwalter diskretionär: Er entscheidet und handelt ohne Einzelfreigabe des Kunden.
- Kunden können im Verwaltungsvertrag Anlagerichtlinien (z.B. Ausschlüsse, Risikobudget) festlegen, die den Ermessensspielraum begrenzen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.