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Glossar

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer ist eine periodische Steuer auf dem Reinvermögen natürlicher Personen. Bemessungsgrundlage ist das gesamte weltweite Vermögen abzüglich der nachgewiesenen Schulden. Sie wird in der Schweiz von den Kantonen und Gemeinden erhoben, nicht vom Bund. Höhe der Sätze, Sozialabzüge und Freibeträge legen die Kantone selbst fest, weshalb die Belastung je nach Wohnort stark variiert.

Auf einen Blick

01

Bemessungsgrundlage ist das Reinvermögen, also das Bruttovermögen abzüglich der nachgewiesenen Schulden (StHG Art. 13).

02

Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Gemeinden erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer.

03

Steuersätze, Sozialabzüge und steuerfreie Mindestbeträge sind kantonal unterschiedlich.

Häufige Fragen

Erfasst wird grundsätzlich das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen, etwa Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften, Fahrzeuge und Rückkaufswerte von Versicherungen. Massgebend ist das Reinvermögen, also der Betrag nach Abzug der nachgewiesenen Schulden. Vorsorgeguthaben aus Säule 2 und Säule 3a bleiben bis zum Bezug unbesteuert.
Die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Da jeder Kanton eigene Tarife und Abzüge festlegt, unterscheidet sich die Belastung je nach Wohnsitz erheblich.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)