Glossar
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer ist eine periodische Steuer auf dem Reinvermögen natürlicher Personen. Bemessungsgrundlage ist das gesamte weltweite Vermögen abzüglich der nachgewiesenen Schulden. Sie wird in der Schweiz von den Kantonen und Gemeinden erhoben, nicht vom Bund. Höhe der Sätze, Sozialabzüge und Freibeträge legen die Kantone selbst fest, weshalb die Belastung je nach Wohnort stark variiert.
Auf einen Blick
Bemessungsgrundlage ist das Reinvermögen, also das Bruttovermögen abzüglich der nachgewiesenen Schulden (StHG Art. 13).
Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Gemeinden erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer.
Steuersätze, Sozialabzüge und steuerfreie Mindestbeträge sind kantonal unterschiedlich.
Häufige Fragen
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Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)