Zum Inhalt springen

Glossar

Unabhängiger Vermögensverwalter (FINIG)

Unabhängiger Vermögensverwalter ist die im FINIG definierte Kategorie von Finanzinstituten, die Kundenvermögen diskretionär verwalten, ohne selbst Depotbanken zu sein. Sie handeln auf Rechnung und im Auftrag ihrer Kunden und benötigen seit 2020 eine FINMA-Bewilligung sowie den Anschluss an eine anerkannte Aufsichtsorganisation.

Auf einen Blick

01

Gesetzliche Definition in FINIG Art. 17 ff.; Abgrenzung zu Depotbanken, Fondsleitungen und Wertpapierhäusern.

02

Unabhängig bedeutet regulatorisch: keine Verflechtungen, die die Unabhängigkeit der Mandatsführung gefährden.

03

Everon AG ist als FINMA-bewilligter unabhängiger Vermögensverwalter tätig und unterliegt dem vollständigen FINIG- und GwG-Regime.

Häufige Fragen

Ein unabhängiger Vermögensverwalter verwaltet Kundenvermögen, verwahrt es aber nicht selbst. Das Depot liegt bei einer Depotbank. Er ist damit leichter reguliert als eine Bank (kein Einlagengeschäft, keine Liquiditätsanforderungen nach Bankengesetz), unterliegt aber vollumfänglich dem FINIG, dem FIDLEG und dem GwG.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)