Glossar
Unabhängiger Vermögensverwalter (FINIG)
Unabhängiger Vermögensverwalter ist die im FINIG definierte Kategorie von Finanzinstituten, die Kundenvermögen diskretionär verwalten, ohne selbst Depotbanken zu sein. Sie handeln auf Rechnung und im Auftrag ihrer Kunden und benötigen seit 2020 eine FINMA-Bewilligung sowie den Anschluss an eine anerkannte Aufsichtsorganisation.
Auf einen Blick
Gesetzliche Definition in FINIG Art. 17 ff.; Abgrenzung zu Depotbanken, Fondsleitungen und Wertpapierhäusern.
Unabhängig bedeutet regulatorisch: keine Verflechtungen, die die Unabhängigkeit der Mandatsführung gefährden.
Everon AG ist als FINMA-bewilligter unabhängiger Vermögensverwalter tätig und unterliegt dem vollständigen FINIG- und GwG-Regime.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)