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Glossar

Unabhängige Vermögensverwaltung

Unabhängige Vermögensverwaltung bezeichnet die Tätigkeit von Vermögensverwaltern, die nicht einer Bank oder Versicherung angehören und keine eigenen Produkte vertreiben. Sie handeln im Kundeninteresse, sind seit 2020 FINMA-bewilligungspflichtig nach FINIG und führen Kundengelder bei einer Depotbank des Kunden.

Auf einen Blick

01

Unabhängige Vermögensverwalter müssen seit dem 1. Januar 2020 eine FINMA-Bewilligung nach FINIG beantragen; die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2024.

02

Sie sind verpflichtet, Retrozessionen entweder zu verweigern oder vollständig an Kunden weiterzugeben, sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichten (Art. 26 FIDLEG).

03

Kundenvermögen liegen stets bei einer eigenständigen Depotbank; der Verwalter hat keine direkte Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte selbst.

Häufige Fragen

Ein unabhängiger Vermögensverwalter ist weder an eigene Produkte noch an Vertriebsvereinbarungen gebunden. Das ermöglicht eine produktneutrale Anlageentscheidung im Kundeninteresse. Zudem trennt die Struktur Vermögensverwaltung von Depotführung: Das Kundenvermögen liegt bei einer Depotbank der Wahl, was das Risiko einer Interessenkollision strukturell reduziert.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)