Glossar
Unabhängige Vermögensverwaltung
Unabhängige Vermögensverwaltung bezeichnet die Tätigkeit von Vermögensverwaltern, die nicht einer Bank oder Versicherung angehören und keine eigenen Produkte vertreiben. Sie handeln im Kundeninteresse, sind seit 2020 FINMA-bewilligungspflichtig nach FINIG und führen Kundengelder bei einer Depotbank des Kunden.
Auf einen Blick
- Unabhängige Vermögensverwalter müssen seit dem 1. Januar 2020 eine FINMA-Bewilligung nach FINIG beantragen; die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2024.
- Sie sind verpflichtet, Retrozessionen entweder zu verweigern oder vollständig an Kunden weiterzugeben, sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichten (Art. 26 FIDLEG).
- Kundenvermögen liegen stets bei einer eigenständigen Depotbank; der Verwalter hat keine direkte Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte selbst.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)