Glossar
Unabhängige Vermögensverwaltung
Unabhängige Vermögensverwaltung bezeichnet die Tätigkeit von Vermögensverwaltern, die nicht einer Bank oder Versicherung angehören und keine eigenen Produkte vertreiben. Sie handeln im Kundeninteresse, sind seit 2020 FINMA-bewilligungspflichtig nach FINIG und führen Kundengelder bei einer Depotbank des Kunden.
Auf einen Blick
Unabhängige Vermögensverwalter müssen seit dem 1. Januar 2020 eine FINMA-Bewilligung nach FINIG beantragen; die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2024.
Sie sind verpflichtet, Retrozessionen entweder zu verweigern oder vollständig an Kunden weiterzugeben, sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichten (Art. 26 FIDLEG).
Kundenvermögen liegen stets bei einer eigenständigen Depotbank; der Verwalter hat keine direkte Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte selbst.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)