Glossar
Trust
Ein Trust ist ein Rechtsverhältnis angelsächsischen Ursprungs, bei dem eine Person (Settlor) Vermögen auf einen Treuhänder (Trustee) überträgt, der es zugunsten von Begünstigten (Beneficiaries) verwaltet. Das Schweizer Recht kennt keinen eigenen Trust als nationale Rechtsform. Seit dem 1. Juli 2007 anerkennt die Schweiz jedoch ausländische Trusts gestützt auf das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (SR 0.221.371). Ein Trust kann damit in der Schweiz wirksam sein, untersteht aber dem ausländischen Recht, dem er unterstellt wurde.
Auf einen Blick
Das Schweizer Recht stellt keine eigene Trust-Rechtsform bereit; ein Trust wird stets nach ausländischem Recht errichtet.
Seit dem 1. Juli 2007 anerkennt die Schweiz ausländische Trusts gestützt auf das Haager Trust-Übereinkommen (SR 0.221.371).
Beim Trust trennt sich das rechtliche Eigentum des Trustees vom wirtschaftlichen Interesse der Begünstigten.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Multi-Family-Office & NachfolgeQuellen: Systematische Rechtssammlung (fedlex), Haager Trust-Übereinkommen SR 0.221.371