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Glossar

Trust

Ein Trust ist ein Rechtsverhältnis angelsächsischen Ursprungs, bei dem eine Person (Settlor) Vermögen auf einen Treuhänder (Trustee) überträgt, der es zugunsten von Begünstigten (Beneficiaries) verwaltet. Das Schweizer Recht kennt keinen eigenen Trust als nationale Rechtsform. Seit dem 1. Juli 2007 anerkennt die Schweiz jedoch ausländische Trusts gestützt auf das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (SR 0.221.371). Ein Trust kann damit in der Schweiz wirksam sein, untersteht aber dem ausländischen Recht, dem er unterstellt wurde.

Auf einen Blick

01

Das Schweizer Recht stellt keine eigene Trust-Rechtsform bereit; ein Trust wird stets nach ausländischem Recht errichtet.

02

Seit dem 1. Juli 2007 anerkennt die Schweiz ausländische Trusts gestützt auf das Haager Trust-Übereinkommen (SR 0.221.371).

03

Beim Trust trennt sich das rechtliche Eigentum des Trustees vom wirtschaftlichen Interesse der Begünstigten.

Häufige Fragen

Das Schweizer Recht kennt keine eigene Trust-Rechtsform, daher wird ein Trust immer nach ausländischem Recht errichtet. Die Schweiz anerkennt solche ausländischen Trusts seit 2007 aufgrund des Haager Trust-Übereinkommens. Errichtung und Verwaltung können dennoch von der Schweiz aus erfolgen, etwa über einen hier ansässigen Trustee.
Eine Stiftung ist eine eigene juristische Person mit eigenem Vermögen, während ein Trust ein Rechtsverhältnis ist, bei dem der Trustee das Vermögen treuhänderisch hält. Stiftungen sind dem schweizerischen Recht vertraut, der Trust stammt aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Welche Struktur passt, hängt von Familiensituation, Zielen und Steuerfolgen ab und sollte rechtlich abgeklärt werden.

Quellen: Systematische Rechtssammlung (fedlex), Haager Trust-Übereinkommen SR 0.221.371