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Glossar

Steuerprogression

Die Steuerprogression bezeichnet den Aufbau der Steuertarife, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Höhere Einkommen werden so anteilmässig stärker belastet als tiefere. Zu unterscheiden sind der Durchschnittssteuersatz, der die gesamte Belastung über das Einkommen abbildet, und der Grenzsteuersatz, der angibt, wie viel Steuer auf den zusätzlich verdienten Franken entfällt. Die Einkommenssteuertarife von Bund und Kantonen sind in der Regel progressiv ausgestaltet.

Auf einen Blick

01

Bei progressiven Tarifen steigt der Steuersatz mit dem Einkommen; auf zusätzliches Einkommen fallen anteilmässig mehr Steuern an.

02

Der Durchschnittssteuersatz bildet die Gesamtbelastung ab, der Grenzsteuersatz die Belastung des zuletzt verdienten Frankens.

03

Inflationsbedingte Einkommenserhöhungen können zur kalten Progression führen; der Bund gleicht diese seit 2011 mit einer automatischen Indexierung des Tarifs aus.

Häufige Fragen

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, welchen Anteil des gesamten Einkommens die Steuer ausmacht. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel Steuer auf den jeweils nächsten verdienten Franken anfällt. Wegen der Progression liegt der Grenzsteuersatz über dem Durchschnittssteuersatz, denn jeder zusätzliche Einkommensteil wird höher belastet als der vorangehende.
Kalte Progression entsteht, wenn das Einkommen nur nominell, also inflationsbedingt steigt, die reale Kaufkraft aber gleich bleibt. Durch die Progression rutscht die steuerpflichtige Person dennoch in einen höheren Durchschnittssteuersatz, obwohl ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Beim Bund wird dieser Effekt seit 2011 durch eine automatische Anpassung der Tarife an die Teuerung ausgeglichen.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)