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Glossar

Sorgfaltspflichten (GwG)

Sorgfaltspflichten nach GwG umfassen die Gesamtheit der Massnahmen, die ein Vermögensverwalter bei Aufnahme und Fortführung einer Geschäftsbeziehung ergreifen muss: Identifizierung des Vertragspartners, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Risikoklassifizierung sowie laufende Transaktionsüberwachung (GwG Art. 3 ff.).

Auf einen Blick

  • Kernpflichten: Vertragspartner-Identifikation (GwG Art. 3), Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (GwG Art. 4), zusätzliche Abklärungen bei erhöhtem Risiko (GwG Art. 6).
  • Politisch exponierte Personen (PEP) und ihr Umfeld erfordern stets erhöhte Sorgfalt, unabhängig vom Transaktionsvolumen.
  • Alle Unterlagen und Belege sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren (GwG Art. 7).

Häufige Fragen

Der Aufwand ist proportional zum Risikoprofil der Kundschaft. Mit standardisierten Onboarding-Formularen, einem klaren Risikoklassifizierungsraster und einer strukturierten Archivierungslösung ist die GwG-Dokumentation handhabbar. Aufsichtsorganisationen stellen oft Musterreglemente und Checklisten zur Verfügung, die die Umsetzung erleichtern.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)