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Glossar

Single-Family-Office

Ein Single-Family-Office ist eine Organisation, die ausschliesslich das Vermögen einer einzigen Familie verwaltet und betreut. Es wird meist von der Familie selbst getragen und beschäftigt eigene Fachpersonen für Vermögen, Recht, Steuern und Administration. Wer in der Schweiz nur Vermögenswerte von wirtschaftlich oder familiär verbundenen Personen verwaltet, ist von der Bewilligungspflicht als Vermögensverwalter ausgenommen. Wegen der hohen Fixkosten lohnt sich ein eigenes Single-Family-Office in der Regel erst bei sehr grossen Vermögen.

Auf einen Blick

01

Ein Single-Family-Office dient genau einer Familie, ein Multi-Family-Office mehreren Familien gleichzeitig.

02

Verwaltet ein Family Office nur Vermögen wirtschaftlich oder familiär verbundener Personen, gilt die FINIG-Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter nicht (SR 954.1).

03

Die hohen Fixkosten für eigenes Personal machen das Modell erst bei sehr grossen Vermögen wirtschaftlich tragbar.

Häufige Fragen

Ein Single-Family-Office arbeitet ausschliesslich für eine einzige Familie, während ein Multi-Family-Office mehrere Familien zugleich betreut und so Kosten und Fachwissen teilt. Das Multi-Family-Office bietet vielen Familien den Zugang zu Strukturen, die ein eigenes Single-Family-Office finanziell nicht rechtfertigen würde.
Verwaltet das Single-Family-Office ausschliesslich Vermögen von wirtschaftlich oder familiär verbundenen Personen, fällt es nicht unter die Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter nach FINIG. Sobald jedoch Vermögen unverbundener Dritter verwaltet werden, kann eine Bewilligung erforderlich werden. Die konkrete Einordnung sollte rechtlich abgeklärt werden.

Quellen: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) · Systematische Rechtssammlung (fedlex), FINIG SR 954.1