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Glossar

Risikoprofil

Das Risikoprofil fasst die individuelle Risikofähigkeit und Risikobereitschaft eines Anlegers zusammen. Risikofähigkeit beschreibt die objektive finanzielle Kapazität, Verluste zu tragen; Risikobereitschaft die subjektive Bereitschaft dazu. Beide Dimensionen zusammen bilden die Grundlage für die Eignungsprüfung und die Ausgestaltung eines Anlagemandats.

Auf einen Blick

01

Risikofähigkeit und Risikobereitschaft können erheblich divergieren: Ein Anleger mit hoher finanzieller Kapazität kann dennoch geringe Bereitschaft haben, Schwankungen zu tolerieren.

02

Das Risikoprofil muss regelmässig überprüft und bei wesentlichen Veränderungen der persönlichen Situation des Kunden angepasst werden.

03

Für professionelle Kunden und institutionelle Anleger gelten vereinfachte Profilierungspflichten nach FIDLEG.

Häufige Fragen

Bei einer starken Abweichung ist in der Regel die niedrigere der beiden Dimensionen massgebend. Wenn ein Kunde beispielsweise wenig Verlustpuffer hat (niedrige Risikofähigkeit), aber hohe Renditen erwartet (hohe Risikobereitschaft), ist die objektive Risikofähigkeit ausschlaggebend. Andernfalls würde die Eignungsprüfung nach Art. 12 FIDLEG nicht korrekt bestanden.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)