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Glossar

Risikomanagementfunktion

Risikomanagementfunktion bezeichnet die im FINIG vorgeschriebene interne Kontrollinstanz, die Risiken eines Vermögensverwalters systematisch identifiziert, bewertet und überwacht. Bei kleinen Instituten kann sie in Personalunion mit anderen Funktionen ausgeübt werden, muss aber dokumentiert und wirksam von der operativen Geschäftsführung getrennt sein.

Auf einen Blick

01

Das FINIG (Art. 9) verlangt eine angemessene interne Organisation, die ein wirksames Risikomanagement einschliesst.

02

Für kleine Vermögensverwalter akzeptiert die FINMA vereinfachte Lösungen, solange die Unabhängigkeit der Funktion gewahrt ist.

03

Das Risikomanagementsystem muss schriftlich dokumentiert und regelmässig überprüft werden; Ergebnisse sind der Aufsichtsorganisation zugänglich zu machen.

Häufige Fragen

Das FINIG sieht proportionale Anforderungen vor. Als Einzelperson können Sie die Risikomanagementfunktion selbst wahrnehmen, müssen jedoch ein klares, schriftlich festgelegtes System zur Risikoidentifikation und -überwachung nachweisen. Die Aufsichtsorganisation beurteilt die Angemessenheit im Rahmen der Anschlussprüfung.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)