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Glossar

Retrozession

Eine Retrozession ist eine Vergütung, die ein Finanzdienstleister von Dritten erhält, etwa von einer Fondsgesellschaft oder Bank, wenn er deren Produkte vermittelt oder im Kundendepot hält. Solche Zahlungen können Interessenkonflikte schaffen, weil sie die Produktauswahl beeinflussen können.

Auf einen Blick

01

Das Bundesgericht hält fest, dass Retrozessionen grundsätzlich dem Kunden zustehen (Quelle: BGE 137 III 393).

02

Ein Verzicht des Kunden ist nur unter strengen Voraussetzungen gültig.

03

Honorarbasierte Modelle verzichten bewusst auf Retrozessionen.

Häufige Fragen

Ja. Nach Schweizer Recht müssen erhaltene Retrozessionen offengelegt und grundsätzlich an den Kunden weitergegeben werden, sofern dieser nicht rechtsgültig darauf verzichtet hat.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)