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Glossar

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine direkt vom Lohn abgezogene Einkommenssteuer für bestimmte ausländische Arbeitnehmende. Erfasst werden insbesondere Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne steuerrechtlichen Wohnsitz im Inland. Die Arbeitgeber ziehen die Steuer vom Lohn ab und überweisen sie der kantonalen Steuerverwaltung. Sie ist zu unterscheiden von der eidgenössischen Verrechnungssteuer, die der Bund als Sicherungssteuer auf Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden erhebt.

Auf einen Blick

01

Quellensteuerpflichtig sind insbesondere ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie Grenzgänger ohne Wohnsitz in der Schweiz.

02

Der Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab und führt sie an die kantonale Steuerverwaltung ab.

03

Nicht zu verwechseln mit der Verrechnungssteuer, die der Bund auf Kapitalerträgen erhebt und die zurückgefordert werden kann.

Häufige Fragen

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmende, die noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sowie Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, die hier ein Erwerbseinkommen erzielen, insbesondere Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab.
Die Quellensteuer ist eine kantonal erhobene Einkommenssteuer auf dem Lohn bestimmter ausländischer Arbeitnehmender. Die Verrechnungssteuer dagegen ist eine eidgenössische Sicherungssteuer auf Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden, die korrekt deklariert wieder zurückgefordert werden kann. Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Behörden.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)