Glossar
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine direkt vom Lohn abgezogene Einkommenssteuer. Ihr unterliegen Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben (Art. 83 Abs. 1 DBG), sowie im Ausland wohnhafte Arbeitnehmende für ihr in der Schweiz erzieltes Erwerbseinkommen (Art. 91 Abs. 1 DBG). Ab einem Bruttoeinkommen von 120'000 Franken im Steuerjahr folgt zwingend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Art. 9 QStV). Sie ist nicht die Verrechnungssteuer, die der Bund auf Kapitalerträgen erhebt.
Auf einen Blick
- Quellensteuerpflichtig sind insbesondere ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie Grenzgänger ohne Wohnsitz in der Schweiz.
- Der Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab und führt sie an die kantonale Steuerverwaltung ab.
- Nicht zu verwechseln mit der Verrechnungssteuer, die der Bund auf Kapitalerträgen erhebt und die zurückgefordert werden kann.
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Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.