Glossar
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine direkt vom Lohn abgezogene Einkommenssteuer für bestimmte ausländische Arbeitnehmende. Erfasst werden insbesondere Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne steuerrechtlichen Wohnsitz im Inland. Die Arbeitgeber ziehen die Steuer vom Lohn ab und überweisen sie der kantonalen Steuerverwaltung. Sie ist zu unterscheiden von der eidgenössischen Verrechnungssteuer, die der Bund als Sicherungssteuer auf Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden erhebt.
Auf einen Blick
Quellensteuerpflichtig sind insbesondere ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie Grenzgänger ohne Wohnsitz in der Schweiz.
Der Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab und führt sie an die kantonale Steuerverwaltung ab.
Nicht zu verwechseln mit der Verrechnungssteuer, die der Bund auf Kapitalerträgen erhebt und die zurückgefordert werden kann.
Häufige Fragen
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Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)