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Glossar

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge, die das Altersguthaben der Arbeitnehmenden eines oder mehrerer Arbeitgeber verwaltet und anlegt. Sie erbringt Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod und untersteht der Aufsicht durch kantonale oder interkantonale Aufsichtsbehörden sowie dem Bundesrecht (BVG, BVV 2).

Auf einen Blick

01

Jede Pensionskasse muss einen Stiftungsrat haben, der paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretenden zusammengesetzt ist (BVG Art. 51).

02

Das Reglement der Pensionskasse legt fest, ob und in welchem Umfang überobligatorische Leistungen erbracht werden.

03

Der Deckungsgrad gibt an, ob die Pensionskasse ihre Leistungsversprechen mit dem vorhandenen Vermögen vollständig erfüllen kann (BVV 2 Art. 44).

Häufige Fragen

Jährlich erhält jede versicherte Person einen Vorsorgeausweis (Versicherungsausweis) der Pensionskasse. Dieser weist das aktuelle Altersguthaben, die versicherten Leistungen bei Invalidität und Tod sowie die Beiträge aus. Der Ausweis ist die zentrale Grundlage für die persönliche Vorsorgeplanung und zeigt allfällige Lücken zum maximalen Einkaufspotenzial auf.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)