Glossar
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge, die das Altersguthaben der Arbeitnehmenden eines oder mehrerer Arbeitgeber verwaltet und anlegt. Sie erbringt Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod und untersteht der Aufsicht durch kantonale oder interkantonale Aufsichtsbehörden sowie dem Bundesrecht (BVG, BVV 2).
Auf einen Blick
Jede Pensionskasse muss einen Stiftungsrat haben, der paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretenden zusammengesetzt ist (BVG Art. 51).
Das Reglement der Pensionskasse legt fest, ob und in welchem Umfang überobligatorische Leistungen erbracht werden.
Der Deckungsgrad gibt an, ob die Pensionskasse ihre Leistungsversprechen mit dem vorhandenen Vermögen vollständig erfüllen kann (BVV 2 Art. 44).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)