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Glossar

Pauschalbesteuerung

Die Pauschalbesteuerung, auch Aufwandbesteuerung, ist eine Besteuerung nach dem Lebensaufwand statt nach Einkommen und Vermögen. Sie steht ausländischen Staatsangehörigen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz offen, die erstmals oder nach längerer Abwesenheit Wohnsitz nehmen. Die Kantone regeln Zulässigkeit und Bemessung unterschiedlich.

Auf einen Blick

01

Berechtigt sind ausländische Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz, die hier neu oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit Wohnsitz nehmen (Schweizer sind ausgeschlossen).

02

Bemessungsgrundlage ist der weltweite Lebensaufwand, mindestens ein gesetzlich definiertes Vielfaches des Mietwerts oder Mietzinses.

03

Einzelne Kantone haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft; Zulässigkeit und Mindestbeträge variieren kantonal.

Häufige Fragen

Sie steht ausländischen Staatsangehörigen offen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Besteuert wird der Lebensaufwand statt das tatsächliche Einkommen und Vermögen. Schweizer Staatsangehörige sind ausgeschlossen, und mehrere Kantone wenden das Modell nicht mehr an.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)