Glossar
Ombudsstelle für Finanzdienstleister
Die Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist eine vom FIDLEG vorgeschriebene, anerkannte Schlichtungsstelle, der Finanzdienstleister angeschlossen sein müssen. Sie vermittelt aussergerichtlich bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleistern. Das Verfahren ist für Kunden kostenlos und freiwillig; der Dienstleister ist zur Teilnahme verpflichtet (Art. 74 ff. FIDLEG).
Auf einen Blick
Jeder Finanzdienstleister, der Dienstleistungen gegenüber Privatkunden erbringt, muss einer anerkannten Ombudsstelle angeschlossen sein (Art. 77 FIDLEG). Der Anschluss ist eine Voraussetzung der Tätigkeit.
In der Schweiz sind mehrere anerkannte Ombudsstellen tätig, unter anderem für Banken, Versicherungen sowie spezialisierte Stellen für Vermögensverwalter.
Das Schlichtungsverfahren hemmt die zivilrechtliche Verjährung; Kunden können danach dennoch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)