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Glossar

Ombudsstelle für Finanzdienstleister

Die Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist eine vom FIDLEG vorgeschriebene, anerkannte Schlichtungsstelle, der Finanzdienstleister angeschlossen sein müssen. Sie vermittelt aussergerichtlich bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleistern. Das Verfahren ist für Kunden kostenlos und freiwillig; der Dienstleister ist zur Teilnahme verpflichtet (Art. 74 ff. FIDLEG).

Auf einen Blick

01

Jeder Finanzdienstleister, der Dienstleistungen gegenüber Privatkunden erbringt, muss einer anerkannten Ombudsstelle angeschlossen sein (Art. 77 FIDLEG). Der Anschluss ist eine Voraussetzung der Tätigkeit.

02

In der Schweiz sind mehrere anerkannte Ombudsstellen tätig, unter anderem für Banken, Versicherungen sowie spezialisierte Stellen für Vermögensverwalter.

03

Das Schlichtungsverfahren hemmt die zivilrechtliche Verjährung; Kunden können danach dennoch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.

Häufige Fragen

Anleger können zunächst direkt beim Finanzdienstleister eine Reklamation einreichen. Wird keine Einigung erzielt, steht der Gang zur zuständigen Ombudsstelle offen. Das Verfahren ist kostenlos, schnell und informell. Die Ombudsstelle gibt eine Empfehlung ab, diese ist jedoch für den Dienstleister nicht bindend. Der Klageweg vor Gericht bleibt danach weiterhin offen (Art. 74 ff. FIDLEG).

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)