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Glossar

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, der in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) vom Bruttolohn abgezogen wird, bevor der versicherte Lohn berechnet wird. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Teil des Einkommens bereits über die AHV (1. Säule) abgedeckt ist, und verhindert eine Doppelversicherung.

Auf einen Blick

01

Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Altersrente (Quelle: BVG Art. 8).

02

Der nach dem Abzug verbleibende Betrag heisst koordinierter oder versicherter Lohn.

03

Viele Pensionskassen senken den Abzug bei Teilzeitarbeit anteilig.

Häufige Fragen

Er stellt sicher, dass der bereits über die AHV abgedeckte Einkommensteil nicht ein zweites Mal über die Pensionskasse versichert wird. So wird die Koordination zwischen erster und zweiter Säule hergestellt.
Bei tiefen oder Teilzeit-Einkommen kann der Abzug dazu führen, dass nur ein kleiner versicherter Lohn übrig bleibt. Viele Pensionskassen reduzieren den Abzug deshalb bei Teilzeitpensen.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)