Glossar
Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, der in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) vom Bruttolohn abgezogen wird, bevor der versicherte Lohn berechnet wird. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Teil des Einkommens bereits über die AHV (1. Säule) abgedeckt ist, und verhindert eine Doppelversicherung.
Auf einen Blick
Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Altersrente (Quelle: BVG Art. 8).
Der nach dem Abzug verbleibende Betrag heisst koordinierter oder versicherter Lohn.
Viele Pensionskassen senken den Abzug bei Teilzeitarbeit anteilig.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)