Glossar
Interessenkonflikt
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Finanzdienstleister oder seine Mitarbeitenden eigene Interessen oder Interessen Dritter verfolgen, die den Kundeninteressen entgegenstehen oder diese beeinflussen könnten. Das FIDLEG verpflichtet Finanzdienstleister, solche Konflikte zu erkennen, zu vermeiden oder offenzulegen (Art. 25 FIDLEG).
Auf einen Blick
- Typische Interessenkonflikte entstehen durch Retrozessionen (Rückvergütungen von Produktanbietern), Eigengeschäfte oder enge wirtschaftliche Verflechtungen mit Gegenparteien.
- Finanzdienstleister müssen angemessene organisatorische Massnahmen treffen, um Interessenkonflikte zu verhindern; unvermeidbare Konflikte sind dem Kunden offenzulegen (Art. 25 Abs. 2 FIDLEG).
- Das Bundesgericht hat in mehreren Entscheiden (u.a. BGE 137 III 393) Offenlegungspflichten bei Retrozessionen gestärkt, noch vor dem FIDLEG.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.