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Glossar

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer auf dem Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft. Steuerbar ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten, also dem Kaufpreis zuzüglich wertvermehrender Investitionen. Massgebend für die Höhe ist neben dem Gewinn meist die Besitzesdauer: je kürzer der Besitz, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus. Bei einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft kann die Steuer bei Ersatzbeschaffung unter bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben werden.

Auf einen Blick

01

Steuerbar ist der Grundstückgewinn, also der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Aufwendungen).

02

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine reine Kantons- und Gemeindesteuer; Tarife und Besitzesdauer-Regeln sind kantonal unterschiedlich.

03

Bei Ersatzbeschaffung einer dauernd selbstgenutzten Wohnliegenschaft wird die Steuer auf dem reinvestierten Teil des Gewinns aufgeschoben, nicht erlassen.

Häufige Fragen

Der steuerbare Gewinn entspricht der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten. Zu den Anlagekosten zählen der ursprüngliche Kaufpreis sowie wertvermehrende Investitionen, etwa ein Ausbau oder eine Erweiterung. Reine Unterhaltskosten gehören nicht dazu, da sie bereits bei der Einkommenssteuer abziehbar waren.
Beim Verkauf einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft kann die Steuer aufgeschoben werden, wenn der Erlös innert angemessener Frist in ein gleichgenutztes Ersatzobjekt in der Schweiz investiert wird. Der Aufschub gilt nur für den reinvestierten Teil des Gewinns. Die genauen Fristen und Bedingungen legen die Kantone fest.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)