Glossar
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer auf dem Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft. Steuerbar ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten, also dem Kaufpreis zuzüglich wertvermehrender Investitionen. Massgebend für die Höhe ist neben dem Gewinn meist die Besitzesdauer: je kürzer der Besitz, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus. Bei einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft kann die Steuer bei Ersatzbeschaffung unter bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben werden.
Auf einen Blick
Steuerbar ist der Grundstückgewinn, also der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Aufwendungen).
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine reine Kantons- und Gemeindesteuer; Tarife und Besitzesdauer-Regeln sind kantonal unterschiedlich.
Bei Ersatzbeschaffung einer dauernd selbstgenutzten Wohnliegenschaft wird die Steuer auf dem reinvestierten Teil des Gewinns aufgeschoben, nicht erlassen.
Häufige Fragen
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Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)