Glossar
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel bezeichnet die steuerliche Einstufung, bei der das Anlegen mit Wertpapieren nicht mehr als private Vermögensverwaltung, sondern als selbständige Erwerbstätigkeit gilt. Die Unterscheidung ist bedeutsam, weil private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen steuerfrei sind, gewerbliche Gewinne hingegen als Erwerbseinkommen besteuert werden und der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die ESTV beurteilt diese Frage anhand des Kreisschreibens Nr. 36 und einer mehrstufigen Prüfung.
Auf einen Blick
Private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen sind steuerfrei; wird der Handel als gewerbsmässig eingestuft, gelten die Gewinne als steuerbares Erwerbseinkommen.
Das ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 enthält eine Vorprüfung mit fünf Kriterien, bei deren kumulativer Erfüllung gewerbsmässiger Handel grundsätzlich ausgeschlossen wird.
Zentrale Kriterien sind unter anderem eine Haltedauer der Titel von mindestens sechs Monaten und ein begrenztes Transaktionsvolumen im Verhältnis zum Anfangsbestand.
Häufige Fragen
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Quellen: ESTV Kreisschreiben Nr. 36 (Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel) · Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)