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Glossar

Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit

Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit ist eine persönliche Eignungsvoraussetzung nach FINIG, die verlangt, dass qualifizierte Mitarbeitende und Inhaber eines Vermögensverwalters einen tadellosen Leumund besitzen und fachlich wie persönlich in der Lage sind, die regulatorischen Pflichten dauerhaft zu erfüllen.

Auf einen Blick

01

Betrifft alle Personen, die wesentlichen Einfluss auf Geschäftstätigkeit oder Strategie haben (FINIG Art. 11).

02

Beurteilungskriterien umfassen Strafregister, Betreibungsregister, frühere aufsichtsrechtliche Verfahren sowie die berufliche Qualifikation.

03

Ein Wegfall der Gewähr nach Bewilligungserteilung verpflichtet den Inhaber zur unverzüglichen Meldung an die Aufsichtsorganisation.

Häufige Fragen

Betreibungseinträge führen nicht automatisch zur Verweigerung der Bewilligung. Die FINMA und die Aufsichtsorganisation beurteilen den Sachverhalt gesamtheitlich: Art, Umfang, Ursache und zeitliche Distanz der Betreibungen sowie das Verhalten seither fliessen in die Gesamtbeurteilung ein.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)