Glossar
Geldwäschereigesetz (GwG)
Geldwäschereigesetz (GwG) ist das schweizerische Bundesgesetz, das Finanzintermediäre, darunter unabhängige Vermögensverwalter, zur Identifikation von Vertragsparteien, zur Abklärung wirtschaftlich Berechtigter und zur Meldung von Verdachtsfällen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) verpflichtet (SR 955.0).
Auf einen Blick
Vermögensverwalter gelten als Finanzintermediäre und unterliegen dem GwG vollumfänglich (GwG Art. 2 Abs. 3).
Kernpflichten: Identifizierung des Vertragspartners, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Dokumentation und Archivierung sowie Meldepflicht bei Verdacht.
Die Umsetzung erfolgt nach FINMA-Vorgaben und den Sorgfaltspflichten der jeweiligen Aufsichtsorganisation.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)