Glossar
Frühpensionierung
Frühpensionierung bezeichnet den Renteneintritt vor dem ordentlichen Referenzalter gemäss AHV. Wer früher aufhört zu arbeiten, bezieht weniger Altersguthaben, erhält eine aktuarisch gekürzte Pensionskassenrente und verzichtet auf Beitrags- und Ansparzeitraum. Gleichzeitig verlängert sich die Rentenphase, was die finanzielle Planung anspruchsvoller macht.
Auf einen Blick
- Die AHV-Rente kann bis zu zwei Jahre vorbezogen werden; der Vorbezug führt zu einer dauerhaften, lebenslangen Kürzung der Rente (AHVG Art. 40).
- Das Reglement der Pensionskasse legt fest, ab welchem Alter eine Frühpensionierung möglich ist. Vorsehen darf es sie frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr (BVV 2 Art. 1i).
- Bis zum Referenzalter bleiben Frühpensionierte AHV-beitragspflichtig und zahlen Beiträge als Nichterwerbstätige. Diese richten sich nach Vermögen und Renteneinkommen (AHVV Art. 28).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.