Glossar
Frühpensionierung
Frühpensionierung bezeichnet den Renteneintritt vor dem ordentlichen Referenzalter gemäss AHV. Wer früher aufhört zu arbeiten, bezieht weniger Altersguthaben, erhält eine aktuarisch gekürzte Pensionskassenrente und verzichtet auf Beitrags- und Ansparzeitraum. Gleichzeitig verlängert sich die Rentenphase, was die finanzielle Planung anspruchsvoller macht.
Auf einen Blick
Die AHV-Rente kann bis zu zwei Jahre vorbezogen werden; der Vorbezug führt zu einer dauerhaften, lebenslangen Kürzung der Rente (AHVG Art. 40).
Das BVG-Reglement der Pensionskasse legt fest, ab welchem Alter eine Frühpensionierung möglich ist (frühestens ab 58 Jahren gemäss BVG Art. 13 Abs. 2).
Während der Zeit zwischen Frühpension und AHV-Referenzalter entfällt die AHV-Rente; Beitragslücken müssen als Nichterwerbstätige ausgeglichen werden.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)