Glossar
FINMA-Bewilligung
FINMA-Bewilligung bezeichnet die hoheitliche Erlaubnis der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, ohne die kein unabhängiger Vermögensverwalter in der Schweiz gewerbsmässig tätig sein darf. Die Bewilligung setzt den Nachweis von Organisation, Eigenmitteln, Gewähr und Anschluss an eine Aufsichtsorganisation voraus (FINIG Art. 5 ff.).
Auf einen Blick
Pflicht für alle unabhängigen Vermögensverwalter seit 1. Januar 2020 (FINIG Art. 5).
Das Gesuch ist bei der FINMA einzureichen; die Aufsichtsorganisation erteilt zuvor ihre Zustimmung.
Ohne rechtskräftige Bewilligung ist die Geschäftsaufnahme untersagt; die FINMA kann die Liquidation anordnen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)