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Glossar

FINMA-Bewilligung

FINMA-Bewilligung bezeichnet die hoheitliche Erlaubnis der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, ohne die kein unabhängiger Vermögensverwalter in der Schweiz gewerbsmässig tätig sein darf. Die Bewilligung setzt den Nachweis von Organisation, Eigenmitteln, Gewähr und Anschluss an eine Aufsichtsorganisation voraus (FINIG Art. 5 ff.).

Auf einen Blick

01

Pflicht für alle unabhängigen Vermögensverwalter seit 1. Januar 2020 (FINIG Art. 5).

02

Das Gesuch ist bei der FINMA einzureichen; die Aufsichtsorganisation erteilt zuvor ihre Zustimmung.

03

Ohne rechtskräftige Bewilligung ist die Geschäftsaufnahme untersagt; die FINMA kann die Liquidation anordnen.

Häufige Fragen

Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Die FINMA prüft Organisation, Eigenmittel, Risikomanagement und die Gewähr der verantwortlichen Personen. Vollständige Unterlagen und der vorgängige Anschluss an eine anerkannte Aufsichtsorganisation beschleunigen den Prozess erheblich.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)