Zum Inhalt springen

Glossar

FINIG (Finanzinstitutsgesetz)

FINIG (Finanzinstitutsgesetz) ist das schweizerische Bundesgesetz, das seit 2020 die Bewilligungspflicht und die prudenzielle Aufsicht über Vermögensverwalter, Trustees und weitere Finanzinstitute einheitlich regelt. Es bildet zusammen mit dem FIDLEG die zwei zentralen Säulen der Schweizer Finanzmarktregulierung.

Auf einen Blick

01

In Kraft seit 1. Januar 2020 (SR 954.1); löste die bisherige Selbstregulierung für unabhängige Vermögensverwalter ab.

02

Definiert Kategorien von Finanzinstituten mit gestuften Anforderungen: Vermögensverwalter, Trustees, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser (FINIG Art. 2).

03

Verpflichtet Vermögensverwalter zum Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Aufsichtsorganisation (FINIG Art. 7).

Häufige Fragen

Das FINIG legt fest, welche organisatorischen, personellen und finanziellen Mindestanforderungen ein Vermögensverwalter erfüllen muss, um die FINMA-Bewilligung zu erhalten. Es regelt Eigenmittel, interne Kontrolle, die Gewähr der Verantwortlichen sowie die laufende Berichterstattung an die Aufsichtsorganisation.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)