Glossar
FINIG (Finanzinstitutsgesetz)
FINIG (Finanzinstitutsgesetz) ist das schweizerische Bundesgesetz, das seit 2020 die Bewilligungspflicht und die prudenzielle Aufsicht über Vermögensverwalter, Trustees und weitere Finanzinstitute einheitlich regelt. Es bildet zusammen mit dem FIDLEG die zwei zentralen Säulen der Schweizer Finanzmarktregulierung.
Auf einen Blick
In Kraft seit 1. Januar 2020 (SR 954.1); löste die bisherige Selbstregulierung für unabhängige Vermögensverwalter ab.
Definiert Kategorien von Finanzinstituten mit gestuften Anforderungen: Vermögensverwalter, Trustees, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser (FINIG Art. 2).
Verpflichtet Vermögensverwalter zum Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Aufsichtsorganisation (FINIG Art. 7).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)