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Glossar

FIDLEG

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist das seit 2020 in Kraft getretene Schweizer Bundesgesetz, das einheitliche Verhaltensregeln für Finanzdienstleister festlegt. Es regelt Informationspflichten, Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen, Dokumentationspflichten sowie den Zugang zu Ombudsstellen und stärkt den Kundenschutz im Schweizer Finanzmarkt.

Auf einen Blick

  • Das FIDLEG trat am 1. Januar 2020 in Kraft; es orientiert sich am europäischen Anlegerschutz (MiFID II), ohne diesen vollständig zu übernehmen.
  • Kernpflichten: Information der Kunden (Art. 8 und 9 FIDLEG), Angemessenheits- und Eignungsprüfung (Art. 11 und 12 FIDLEG), Dokumentation und Rechenschaft (Art. 15 und 16 FIDLEG); hinzu kommt das Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente, die Privatkunden angeboten werden (Art. 58 ff. FIDLEG).
  • Ergänzt wird das FIDLEG durch das FINIG (Finanzinstitutsgesetz), das die Bewilligungspflichten für Finanzdienstleister regelt.

Häufige Fragen

Das FIDLEG stärkte den Kundenschutz durch neue Pflichten für Finanzdienstleister: Sie müssen Kunden vor der Dienstleistung über Risiken, Kosten und Interessenkonflikte informieren, die Eignung oder Angemessenheit der Produkte prüfen und die Ergebnisse dokumentieren. Zudem erhalten Kunden einen erleichterten Zugang zu einer Ombudsstelle bei Streitigkeiten.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.