Glossar
FIDLEG
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist das seit 2020 in Kraft getretene Schweizer Bundesgesetz, das einheitliche Verhaltensregeln für Finanzdienstleister festlegt. Es regelt Informationspflichten, Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen, Dokumentationspflichten sowie den Zugang zu Ombudsstellen und stärkt den Kundenschutz im Schweizer Finanzmarkt.
Auf einen Blick
Das FIDLEG trat am 1. Januar 2020 in Kraft; es orientiert sich am europäischen Anlegerschutz (MiFID II), ohne diesen vollständig zu übernehmen.
Kernpflichten: Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung, Dokumentation und Rechenschaftspflicht (Art. 8 bis 21 FIDLEG).
Ergänzt wird das FIDLEG durch das FINIG (Finanzinstitutsgesetz), das die Bewilligungspflichten für Finanzdienstleister regelt.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)