Glossar
FIDLEG
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist das seit 2020 in Kraft getretene Schweizer Bundesgesetz, das einheitliche Verhaltensregeln für Finanzdienstleister festlegt. Es regelt Informationspflichten, Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen, Dokumentationspflichten sowie den Zugang zu Ombudsstellen und stärkt den Kundenschutz im Schweizer Finanzmarkt.
Auf einen Blick
- Das FIDLEG trat am 1. Januar 2020 in Kraft; es orientiert sich am europäischen Anlegerschutz (MiFID II), ohne diesen vollständig zu übernehmen.
- Kernpflichten: Information der Kunden (Art. 8 und 9 FIDLEG), Angemessenheits- und Eignungsprüfung (Art. 11 und 12 FIDLEG), Dokumentation und Rechenschaft (Art. 15 und 16 FIDLEG); hinzu kommt das Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente, die Privatkunden angeboten werden (Art. 58 ff. FIDLEG).
- Ergänzt wird das FIDLEG durch das FINIG (Finanzinstitutsgesetz), das die Bewilligungspflichten für Finanzdienstleister regelt.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.