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Glossar

FIDLEG

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist das seit 2020 in Kraft getretene Schweizer Bundesgesetz, das einheitliche Verhaltensregeln für Finanzdienstleister festlegt. Es regelt Informationspflichten, Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen, Dokumentationspflichten sowie den Zugang zu Ombudsstellen und stärkt den Kundenschutz im Schweizer Finanzmarkt.

Auf einen Blick

01

Das FIDLEG trat am 1. Januar 2020 in Kraft; es orientiert sich am europäischen Anlegerschutz (MiFID II), ohne diesen vollständig zu übernehmen.

02

Kernpflichten: Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung, Dokumentation und Rechenschaftspflicht (Art. 8 bis 21 FIDLEG).

03

Ergänzt wird das FIDLEG durch das FINIG (Finanzinstitutsgesetz), das die Bewilligungspflichten für Finanzdienstleister regelt.

Häufige Fragen

Das FIDLEG stärkte den Kundenschutz durch neue Pflichten für Finanzdienstleister: Sie müssen Kunden vor der Dienstleistung über Risiken, Kosten und Interessenkonflikte informieren, die Eignung oder Angemessenheit der Produkte prüfen und die Ergebnisse dokumentieren. Zudem erhalten Kunden einen erleichterten Zugang zu einer Ombudsstelle bei Streitigkeiten.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)