Glossar
Familienstiftung
Die Familienstiftung ist eine Stiftung des schweizerischen Rechts, die Vermögen für eine Familie widmet. Nach Art. 335 Abs. 1 ZGB sind ihre Zwecke abschliessend geregelt. Erlaubt sind die Bestreitung der Kosten der Erziehung, der Ausstattung oder der Unterstützung von Familienangehörigen sowie ähnliche Zwecke. Reine Unterhalts- oder Genussstiftungen, die den allgemeinen Lebensunterhalt einer Familie finanzieren, sind unzulässig, da Art. 335 Abs. 2 ZGB Familienfideikommisse verbietet. Eine zweckwidrige Familienstiftung ist deshalb nichtig.
Auf einen Blick
Art. 335 Abs. 1 ZGB lässt nur Zwecke wie Erziehung, Ausstattung, Unterstützung oder ähnliche Zwecke zu, nicht den allgemeinen Lebensunterhalt.
Art. 335 Abs. 2 ZGB verbietet die Errichtung von Familienfideikommissen; reine Unterhalts- und Genussstiftungen sind daher unzulässig.
Eine Familienstiftung mit unzulässigem Zweck ist grundsätzlich nichtig, kann aber unter Umständen in eine zulässige Stiftung umgedeutet werden.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Multi-Family-Office & NachfolgeQuellen: Systematische Rechtssammlung (fedlex), ZGB SR 210, Art. 335