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Glossar

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist die allgemeine Steuer auf dem Einkommen natürlicher Personen. In der Schweiz erheben sie der Bund, die Kantone und die Gemeinden auf drei Ebenen gleichzeitig. Bemessungsgrundlage ist das Reineinkommen, das sich aus der Summe aller Einkünfte nach Abzug der zulässigen Aufwendungen sowie der allgemeinen und Sozialabzüge ergibt. Die Tarife sind in der Regel progressiv ausgestaltet, der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen.

Auf einen Blick

01

Bund, Kantone und Gemeinden erheben die Einkommenssteuer gleichzeitig; die direkte Bundessteuer ist im DBG geregelt, die kantonale Harmonisierung im StHG.

02

Steuerbar ist das Reineinkommen, also alle Einkünfte nach Abzug der zulässigen Gewinnungskosten, allgemeinen Abzüge und Sozialabzüge.

03

Die Tarife sind progressiv, der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen.

Häufige Fragen

Die Einkommenssteuer wird gleichzeitig vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden erhoben. Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer nach dem DBG, die Kantone und Gemeinden ihre eigenen Einkommenssteuern nach kantonalem Recht im Rahmen des StHG. Daraus ergibt sich für jede steuerpflichtige Person eine kombinierte Belastung aus drei Ebenen.
Das steuerbare Einkommen ist das Reineinkommen, also die Summe aller Einkünfte aus Erwerb, Vermögen und übrigen Quellen, vermindert um die abzugsfähigen Gewinnungskosten, die allgemeinen Abzüge und die Sozialabzüge. Erst auf diesem Betrag wird der progressive Tarif angewendet.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)