Glossar
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist die allgemeine Steuer auf dem Einkommen natürlicher Personen. In der Schweiz erheben sie der Bund, die Kantone und die Gemeinden auf drei Ebenen gleichzeitig. Bemessungsgrundlage ist das Reineinkommen, das sich aus der Summe aller Einkünfte nach Abzug der zulässigen Aufwendungen sowie der allgemeinen und Sozialabzüge ergibt. Die Tarife sind in der Regel progressiv ausgestaltet, der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen.
Auf einen Blick
- Bund, Kantone und Gemeinden erheben die Einkommenssteuer gleichzeitig; die direkte Bundessteuer ist im DBG geregelt, die kantonale Harmonisierung im StHG.
- Steuerbar ist das Reineinkommen, also alle Einkünfte nach Abzug der zulässigen Gewinnungskosten, allgemeinen Abzüge und Sozialabzüge.
- Die Tarife sind progressiv, der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen.
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Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.