Glossar
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung ist die Pflicht eines Finanzdienstleisters, vor der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung sicherzustellen, dass die empfohlene Dienstleistung oder das Finanzinstrument zur finanziellen Situation, den Anlagezielen, dem Risikoprofil sowie den Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden passt (Art. 12 FIDLEG).
Auf einen Blick
Die Eignungsprüfung gilt bei Anlageberatung und Vermögensverwaltung; sie ist umfassender als die Angemessenheitsprüfung und berücksichtigt auch die finanzielle Tragbarkeit (Art. 12 FIDLEG).
Kann die Eignung nicht festgestellt werden, darf der Finanzdienstleister die Dienstleistung nicht erbringen oder muss den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen.
Die Ergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und dem Kunden auf Anfrage zugänglich gemacht werden.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)