Glossar
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen bezeichnen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalausstattung, die ein unabhängiger Vermögensverwalter gemäss FINIG dauerhaft vorhalten muss. Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass das Institut kurzfristige Verluste absorbieren und geordnet abgewickelt werden kann.
Auf einen Blick
Vermögensverwalter müssen Eigenmittel von mindestens 25 Prozent der Fixkosten des letzten Jahresabschlusses halten, höchstens CHF 10 Millionen (FINIG Art. 23 Abs. 2).
Die Eigenmittel müssen jederzeit gehalten werden; Unterschreitungen sind der Aufsichtsorganisation unverzüglich zu melden.
Zulässige Eigenmittelbestandteile umfassen insbesondere einbezahltes Kapital und Gewinnreserven; detaillierte Vorgaben finden sich in der FINIV.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)