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Glossar

Eigenmittelanforderungen

Eigenmittelanforderungen bezeichnen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalausstattung, die ein unabhängiger Vermögensverwalter gemäss FINIG dauerhaft vorhalten muss. Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass das Institut kurzfristige Verluste absorbieren und geordnet abgewickelt werden kann.

Auf einen Blick

01

Vermögensverwalter müssen Eigenmittel von mindestens 25 Prozent der Fixkosten des letzten Jahresabschlusses halten, höchstens CHF 10 Millionen (FINIG Art. 23 Abs. 2).

02

Die Eigenmittel müssen jederzeit gehalten werden; Unterschreitungen sind der Aufsichtsorganisation unverzüglich zu melden.

03

Zulässige Eigenmittelbestandteile umfassen insbesondere einbezahltes Kapital und Gewinnreserven; detaillierte Vorgaben finden sich in der FINIV.

Häufige Fragen

Das FINIG schreibt eine proportionale Eigenmittelunterlegung vor; die konkrete Höhe richtet sich nach Geschäftsvolumen und Risikostruktur. Bereits in der Anschlussprüfung verlangt die Aufsichtsorganisation einen Nachweis, dass die Mindestanforderungen eingehalten sind und dauerhaft eingehalten werden können.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)