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Glossar

Eigenmietwert

Der Eigenmietwert ist das fiktive Einkommen, das Eigentümerinnen und Eigentümer für die selbstgenutzte Wohnliegenschaft als Naturaleinkommen versteuern müssen. Er entspricht dem Betrag, den sie bei einer Vermietung als Miete erzielen könnten. Im Gegenzug sind Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehbar. Mit der Volksabstimmung vom 28. September 2025 wurde ein Systemwechsel beschlossen, der den Eigenmietwert abschafft; die Reform tritt nach einer Übergangsphase per 1. Januar 2029 in Kraft.

Auf einen Blick

01

Der Eigenmietwert wird als Naturaleinkommen zum steuerbaren Einkommen gerechnet; im Gegenzug sind Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehbar.

02

Er betrifft selbstgenutztes Wohneigentum und wird sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfasst.

03

Volk und Stände haben am 28. September 2025 die Abschaffung beschlossen; die Reform tritt per 1. Januar 2029 in Kraft.

Häufige Fragen

Der Eigenmietwert gilt als Naturaleinkommen, weil die Eigennutzung einem geldwerten Vorteil entspricht: Wer im eigenen Haus wohnt, spart die Miete. Damit Wohneigentümer und Mieter steuerlich vergleichbar behandelt werden, rechnet das geltende System diesen fiktiven Mietwert zum steuerbaren Einkommen hinzu. Im Gegenzug sind Schuldzinsen und werterhaltende Unterhaltskosten abziehbar.
Ja. In der Volksabstimmung vom 28. September 2025 wurde der Systemwechsel angenommen, der die Besteuerung des Eigenmietwerts für Erst- und Zweitliegenschaften aufhebt. Im Gegenzug werden auch verschiedene Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt. Nach einer Übergangsphase tritt die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft.

Quellen: Eidg. Finanzdepartement (EFD) · Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)