Zum Inhalt springen

Glossar

Drei-Säulen-System

Das Drei-Säulen-System ist das Schweizer Altersvorsorgemodell, das aus staatlicher AHV/IV (1. Säule), beruflicher Vorsorge BVG (2. Säule) und privater Vorsorge (3. Säule) besteht. Ziel ist die Sicherung von rund 60 Prozent des letzten Lohns durch die ersten beiden Säulen gemeinsam (Art. 113 BV).

Auf einen Blick

01

Verfassungsrechtlich verankert in Art. 111 bis 113 BV (Bundesverfassung); 1. und 2. Säule sind obligatorisch, 3. Säule freiwillig.

02

1. und 2. Säule zusammen sollen laut Gesetzgeber rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns ersetzen (Leistungsziel gemäss BVG).

03

3. Säule gliedert sich in gebundene Vorsorge (Säule 3a, steuerlich begünstigt) und freie Vorsorge (Säule 3b).

Häufige Fragen

Das Modell kombiniert drei Ebenen: Die AHV als staatliche Grundsicherung (Umlageverfahren), die Pensionskasse als arbeitsgebundene Ergänzung (Kapitaldeckungsverfahren) sowie die private Vorsorge. Erst das Zusammenspiel aller drei Säulen ermöglicht im Ruhestand eine Einkommensabsicherung, die dem gewohnten Lebensstandard nahekommt.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)