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Glossar

Drei-Säulen-System

Das Drei-Säulen-System ist das Schweizer Altersvorsorgemodell, das aus staatlicher AHV/IV (1. Säule), beruflicher Vorsorge BVG (2. Säule) und privater Vorsorge (3. Säule) besteht. Ziel ist die Sicherung von rund 60 Prozent des letzten Lohns durch die ersten beiden Säulen gemeinsam (Art. 113 BV).

Auf einen Blick

  • Verfassungsrechtlich verankert in Art. 111 bis 113 BV (Bundesverfassung); 1. und 2. Säule sind obligatorisch, 3. Säule freiwillig.
  • 1. und 2. Säule zusammen sollen laut Gesetzgeber rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns ersetzen (Leistungsziel gemäss BVG).
  • 3. Säule gliedert sich in gebundene Vorsorge (Säule 3a, steuerlich begünstigt) und freie Vorsorge (Säule 3b).
  • Seit 2026 wird die AHV-Altersrente dreizehnmal jährlich ausbezahlt. Die maximale Altersrente beträgt 2'520 Franken pro Monat, die minimale 1'260 Franken; für Ehepaare ist die Summe der beiden Einzelrenten auf 3'780 Franken begrenzt (Quelle: BSV, Stand 2026).
  • Die 2. Säule ist ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken obligatorisch. Der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken, der minimale koordinierte Lohn 3'780 Franken und die obere Limite des Jahreslohns 90'720 Franken (Quelle: BSV, Stand 2026).
  • In der Säule 3a sind 2026 höchstens 7'258 Franken mit und 36'288 Franken ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Quelle: BSV, Stand 2026).

Häufige Fragen

Das Modell kombiniert drei Ebenen: Die AHV als staatliche Grundsicherung (Umlageverfahren), die Pensionskasse als arbeitsgebundene Ergänzung (Kapitaldeckungsverfahren) sowie die private Vorsorge. Erst das Zusammenspiel aller drei Säulen ermöglicht im Ruhestand eine Einkommensabsicherung, die dem gewohnten Lebensstandard nahekommt.
Die maximale AHV-Altersrente beträgt 2'520 Franken pro Monat, die minimale 1'260 Franken. Seit 2026 wird sie dreizehnmal jährlich ausbezahlt. Bei Ehepaaren ist die Summe der beiden Einzelrenten auf 3'780 Franken pro Monat begrenzt. Wie hoch die eigene Rente ausfällt, hängt von den Beitragsjahren und dem massgebenden durchschnittlichen Einkommen ab (Quelle: BSV, Stand 2026).
Die obligatorische berufliche Vorsorge greift ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken. Vom Lohn wird der Koordinationsabzug von 26'460 Franken abgezogen; versichert ist der verbleibende koordinierte Lohn, mindestens jedoch 3'780 Franken. Angerechnet wird der Jahreslohn bis zur oberen Limite von 90'720 Franken (Quelle: BSV, Stand 2026).

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)