Glossar
Drei-Säulen-System
Das Drei-Säulen-System ist das Schweizer Altersvorsorgemodell, das aus staatlicher AHV/IV (1. Säule), beruflicher Vorsorge BVG (2. Säule) und privater Vorsorge (3. Säule) besteht. Ziel ist die Sicherung von rund 60 Prozent des letzten Lohns durch die ersten beiden Säulen gemeinsam (Art. 113 BV).
Auf einen Blick
Verfassungsrechtlich verankert in Art. 111 bis 113 BV (Bundesverfassung); 1. und 2. Säule sind obligatorisch, 3. Säule freiwillig.
1. und 2. Säule zusammen sollen laut Gesetzgeber rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns ersetzen (Leistungsziel gemäss BVG).
3. Säule gliedert sich in gebundene Vorsorge (Säule 3a, steuerlich begünstigt) und freie Vorsorge (Säule 3b).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)