Glossar
Drei-Säulen-System
Das Drei-Säulen-System ist das Schweizer Altersvorsorgemodell, das aus staatlicher AHV/IV (1. Säule), beruflicher Vorsorge BVG (2. Säule) und privater Vorsorge (3. Säule) besteht. Ziel ist die Sicherung von rund 60 Prozent des letzten Lohns durch die ersten beiden Säulen gemeinsam (Art. 113 BV).
Auf einen Blick
- Verfassungsrechtlich verankert in Art. 111 bis 113 BV (Bundesverfassung); 1. und 2. Säule sind obligatorisch, 3. Säule freiwillig.
- 1. und 2. Säule zusammen sollen laut Gesetzgeber rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns ersetzen (Leistungsziel gemäss BVG).
- 3. Säule gliedert sich in gebundene Vorsorge (Säule 3a, steuerlich begünstigt) und freie Vorsorge (Säule 3b).
- Seit 2026 wird die AHV-Altersrente dreizehnmal jährlich ausbezahlt. Die maximale Altersrente beträgt 2'520 Franken pro Monat, die minimale 1'260 Franken; für Ehepaare ist die Summe der beiden Einzelrenten auf 3'780 Franken begrenzt (Quelle: BSV, Stand 2026).
- Die 2. Säule ist ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken obligatorisch. Der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken, der minimale koordinierte Lohn 3'780 Franken und die obere Limite des Jahreslohns 90'720 Franken (Quelle: BSV, Stand 2026).
- In der Säule 3a sind 2026 höchstens 7'258 Franken mit und 36'288 Franken ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Quelle: BSV, Stand 2026).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)