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Glossar

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ist die zentrale Kennzahl zur finanziellen Gesundheit einer Pensionskasse. Er setzt das vorhandene Vorsorgevermögen ins Verhältnis zu den versicherungstechnisch notwendigen Verpflichtungen. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass die Kasse ihre Verpflichtungen vollständig decken kann.

Auf einen Blick

01

Deckungsgrad = Vorsorgevermögen geteilt durch die versicherungstechnisch notwendigen Verpflichtungen (BVV2 Art. 44).

02

Unter 100 Prozent besteht eine Unterdeckung; die Kasse muss dann Sanierungsmassnahmen prüfen.

03

Ein Deckungsgrad über 100 Prozent bildet Wertschwankungsreserven für schlechte Anlagejahre.

Häufige Fragen

Eine Unterdeckung bedeutet, dass das Vermögen der Pensionskasse die versicherten Verpflichtungen zu einem Stichtag rechnerisch nicht vollständig deckt. Das ist nicht automatisch bedrohlich, verpflichtet die Kasse aber zu prüfen, ob und welche Sanierungsmassnahmen nötig sind, etwa tiefere Verzinsung oder Sanierungsbeiträge.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)