Glossar
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad ist die zentrale Kennzahl zur finanziellen Gesundheit einer Pensionskasse. Er setzt das vorhandene Vorsorgevermögen ins Verhältnis zu den versicherungstechnisch notwendigen Verpflichtungen. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass die Kasse ihre Verpflichtungen vollständig decken kann.
Auf einen Blick
Deckungsgrad = Vorsorgevermögen geteilt durch die versicherungstechnisch notwendigen Verpflichtungen (BVV2 Art. 44).
Unter 100 Prozent besteht eine Unterdeckung; die Kasse muss dann Sanierungsmassnahmen prüfen.
Ein Deckungsgrad über 100 Prozent bildet Wertschwankungsreserven für schlechte Anlagejahre.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)