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Glossar

Compliance-Funktion

Compliance-Funktion bezeichnet die organisatorische Einheit oder Person, die sicherstellt, dass ein Vermögensverwalter alle einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere aus FINIG, FIDLEG und GwG, dauerhaft einhält und entsprechende Kontrollprozesse dokumentiert.

Auf einen Blick

01

Die FINMA erwartet eine klare Zuweisung der Compliance-Verantwortung mit direktem Berichtsweg an die Geschäftsleitung (FINIG Art. 9).

02

Bei kleinen Instituten ist die Zusammenlegung mit anderen Funktionen möglich, sofern Interessenkonflikte dokumentiert und begrenzt werden.

03

Compliance umfasst die laufende Überwachung, die Schulung der Mitarbeitenden sowie die Anpassung interner Reglemente an regulatorische Änderungen.

Häufige Fragen

Eine Auslagerung der Compliance-Funktion an qualifizierte externe Anbieter ist regulatorisch grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die Verantwortung intern klar verankert bleibt, Zugang und Kontrolle über die Dienstleistung gewahrt sind und die Aufsichtsorganisation über die Auslagerungsvereinbarung informiert wird.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)