Glossar
Compliance-Funktion
Compliance-Funktion bezeichnet die organisatorische Einheit oder Person, die sicherstellt, dass ein Vermögensverwalter alle einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere aus FINIG, FIDLEG und GwG, dauerhaft einhält und entsprechende Kontrollprozesse dokumentiert.
Auf einen Blick
Die FINMA erwartet eine klare Zuweisung der Compliance-Verantwortung mit direktem Berichtsweg an die Geschäftsleitung (FINIG Art. 9).
Bei kleinen Instituten ist die Zusammenlegung mit anderen Funktionen möglich, sofern Interessenkonflikte dokumentiert und begrenzt werden.
Compliance umfasst die laufende Überwachung, die Schulung der Mitarbeitenden sowie die Anpassung interner Reglemente an regulatorische Änderungen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)