Glossar
Berufliche Vorsorge (BVG / 2. Säule)
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt die AHV und ist für Arbeitnehmende ab einer gesetzlichen Eintrittsschwelle obligatorisch. Sie funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jede versicherte Person bildet ein individuelles Altersguthaben, das bei Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden kann. Rechtsgrundlage ist das BVG.
Auf einen Blick
- Kapitaldeckungsverfahren: jede versicherte Person spart ihr eigenes Altersguthaben an (BVG Art. 15 ff.).
- Mindestens die Hälfte der Beiträge muss der Arbeitgeber tragen; Arbeitnehmende zahlen höchstens den Arbeitgeberanteil (BVG Art. 66).
- Das angesparte Kapital wird mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz verzinst, den der Bundesrat periodisch festlegt (BVG Art. 15 Abs. 2).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)