Glossar
Beraterregister
Das Beraterregister ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in das Kundenberater von Finanzdienstleistern eingetragen sein müssen, bevor sie in der Schweiz Anlageberatung oder Vermögensverwaltung für Privatkunden erbringen dürfen. Die Pflicht zur Eintragung ergibt sich aus Art. 28 ff. FIDLEG.
Auf einen Blick
Eintragungspflichtig sind alle Kundenberater, die für nicht der Finanzmarktaufsicht unterstellte Institute tätig sind und FIDLEG-Dienstleistungen erbringen (Art. 28 Abs. 1 FIDLEG).
Voraussetzungen: ausreichende Kenntnisse (Ausbildungsnachweis), Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Sicherheit sowie ein einwandfreier Leumund.
Das Register wird von einer von der FINMA anerkannten Registrierungsstelle geführt; der Eintrag ist öffentlich einsehbar.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)