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Glossar

Beraterregister

Das Beraterregister ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in das Kundenberater von Finanzdienstleistern eingetragen sein müssen, bevor sie in der Schweiz Anlageberatung oder Vermögensverwaltung für Privatkunden erbringen dürfen. Die Pflicht zur Eintragung ergibt sich aus Art. 28 ff. FIDLEG.

Auf einen Blick

01

Eintragungspflichtig sind alle Kundenberater, die für nicht der Finanzmarktaufsicht unterstellte Institute tätig sind und FIDLEG-Dienstleistungen erbringen (Art. 28 Abs. 1 FIDLEG).

02

Voraussetzungen: ausreichende Kenntnisse (Ausbildungsnachweis), Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Sicherheit sowie ein einwandfreier Leumund.

03

Das Register wird von einer von der FINMA anerkannten Registrierungsstelle geführt; der Eintrag ist öffentlich einsehbar.

Häufige Fragen

Kundenberater von Instituten, die bereits der FINMA-Aufsicht unterstehen, etwa Banken oder beaufsichtigte Vermögensverwalter nach FINIG, sind von der Eintragungspflicht ins Beraterregister befreit. Die Registrierungspflicht nach Art. 28 FIDLEG richtet sich primär an Berater von nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern.

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)