Glossar
Beraterregister
Das Beraterregister verzeichnet Kundenberater, die in der Schweiz für ausländische oder für nicht beaufsichtigte Schweizer Finanzdienstleister tätig sind. Nach dem Finanzdienstleistungsgesetz müssen diese Kundenberater grundsätzlich eingetragen sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen (Art. 28 Abs. 1 FIDLEG). Nicht beaufsichtigt ist etwa ein Schweizer Finanzdienstleister, der nur Anlageberatung anbietet. Er braucht dafür keine Bewilligung der FINMA (Art. 2 Abs. 1 FINIG) und untersteht deshalb nicht der Finanzmarktaufsicht nach Art. 3 FINMAG. Der Eintrag gilt für die einzelne Person und ist keine Bewilligung. Ein Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz braucht eine Bewilligung der FINMA (Art. 5 und 17 FINIG), seine Kundenberater sind damit nicht eintragungspflichtig.
Auf einen Blick
- Kundenberater eines ausländischen Finanzdienstleisters müssen sich nicht eintragen, wenn dieser im Ausland einer prudenziellen Aufsicht untersteht und sie in der Schweiz ausschliesslich professionelle oder institutionelle Kunden betreuen (Art. 28 Abs. 2 FIDLEG, Art. 31 FIDLEV). Für Kundenberater nicht beaufsichtigter Schweizer Finanzdienstleister gilt diese Ausnahme nicht.
- Eingetragen wird, wer nachweist, dass er die Verhaltensregeln des FIDLEG hinreichend kennt und über das nötige Fachwissen verfügt. Er muss ausserdem eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige finanzielle Sicherheiten sowie, falls eine Anschlusspflicht besteht, den Anschluss an eine Ombudsstelle nachweisen (Art. 29 Abs. 1 FIDLEG). Nicht eingetragen wird, wer wegen bestimmter Finanzmarkt- oder Vermögensdelikte verurteilt ist oder einem Tätigkeits- oder Berufsverbot nach FINMAG unterliegt (Art. 29 Abs. 2 FIDLEG).
- Eine von der FINMA zugelassene Registrierungsstelle führt das Register (Art. 31 Abs. 1 FIDLEG). Die Registerdaten sind öffentlich und lassen sich elektronisch abrufen (Art. 32 Abs. 5 FIDLEG).
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex), FIDLEG SR 950.1 · Systematische Rechtssammlung (fedlex), FIDLEV SR 950.11 · Systematische Rechtssammlung (fedlex), FINIG SR 954.1
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.