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Glossar

Basisinformationsblatt (BIB)

Das Basisinformationsblatt ist ein kurzes, standardisiertes Dokument, das ein Ersteller vorgängig erstellen muss, wenn ein Finanzinstrument Privatkundinnen und Privatkunden angeboten wird (Art. 58 Abs. 1 FIDLEG). Es enthält die Angaben, die für eine fundierte Anlageentscheidung und den Vergleich verschiedener Instrumente wesentlich sind (Art. 60 Abs. 1 FIDLEG).

Auf einen Blick

  • Die Pflicht entsteht beim Angebot eines Finanzinstruments an Privatkundinnen und Privatkunden und trifft den Ersteller, nicht den Vertreiber (Art. 58 Abs. 1 FIDLEG).
  • Kein Basisinformationsblatt ist nötig für Instrumente, die Privatkunden ausschliesslich im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags erwerben dürfen (Art. 58 Abs. 2 FIDLEG).
  • Ausgenommen sind ausserdem Aktien und gleichzustellende Beteiligungsrechte sowie Forderungspapiere ohne derivativen Charakter (Art. 59 Abs. 1 FIDLEG).

Häufige Fragen

Nein. Für Finanzinstrumente, die Privatkundinnen und Privatkunden ausschliesslich im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags erwerben dürfen, ist kein Basisinformationsblatt zu erstellen (Art. 58 Abs. 2 FIDLEG). Massgeblich ist die Vertriebsform: Wird dieselbe Lösung auch ausserhalb eines Mandats angeboten, entsteht die Pflicht.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)