Glossar
Basisinformationsblatt (BIB)
Das Basisinformationsblatt ist ein kurzes, standardisiertes Dokument, das ein Ersteller vorgängig erstellen muss, wenn ein Finanzinstrument Privatkundinnen und Privatkunden angeboten wird (Art. 58 Abs. 1 FIDLEG). Es enthält die Angaben, die für eine fundierte Anlageentscheidung und den Vergleich verschiedener Instrumente wesentlich sind (Art. 60 Abs. 1 FIDLEG).
Auf einen Blick
- Die Pflicht entsteht beim Angebot eines Finanzinstruments an Privatkundinnen und Privatkunden und trifft den Ersteller, nicht den Vertreiber (Art. 58 Abs. 1 FIDLEG).
- Kein Basisinformationsblatt ist nötig für Instrumente, die Privatkunden ausschliesslich im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags erwerben dürfen (Art. 58 Abs. 2 FIDLEG).
- Ausgenommen sind ausserdem Aktien und gleichzustellende Beteiligungsrechte sowie Forderungspapiere ohne derivativen Charakter (Art. 59 Abs. 1 FIDLEG).
Häufige Fragen
Teil des Themas
FINIG / FIDLEG & Compliance für VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)