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Glossar

Aufsichtsorganisation

Eine Aufsichtsorganisation (AO) ist eine von der FINMA bewilligte Stelle, die in der Schweiz die laufende Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees wahrnimmt. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, während die FINMA die Bewilligung erteilt und die Oberaufsicht behält.

Auf einen Blick

01

Aufsichtsorganisationen sind im Finanzmarktaufsichtsgesetz geregelt (FINMAG Art. 43a ff.) und wurden mit der Finanzmarktreform 2020 (FINIG/FIDLEG) eingeführt.

02

Vermögensverwalter benötigen eine FINMA-Bewilligung und müssen sich einer AO anschliessen.

03

Die FINMA bleibt für Bewilligung und Enforcement zuständig.

Häufige Fragen

Die FINMA erteilt die Bewilligung und übt die Oberaufsicht aus. Die Aufsichtsorganisation übernimmt die laufende, regelmässige Aufsicht über die einzelnen Vermögensverwalter und Trustees.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)