Zum Inhalt springen

Glossar

Anschlussprüfung

Anschlussprüfung bezeichnet die regulatorische Erstprüfung, die eine anerkannte Aufsichtsorganisation bei einem neuen Mitglied vor der Weiterleitung des Bewilligungsgesuchs an die FINMA durchführt. Sie stellt sicher, dass der Antragsteller die Beitrittsvoraussetzungen gemäss FINIG erfüllt.

Auf einen Blick

01

Die Aufsichtsorganisation prüft Geschäftsmodell, Organisation, interne Reglemente und Eigenmittelnachweis anhand der gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen nach FINIG; ihre Aufsichtsfunktion beruht auf FINMAG Art. 43a ff.

02

Erst nach positivem Anschlussentscheid leitet die Aufsichtsorganisation die Unterlagen an die FINMA weiter.

03

Eine negative Beurteilung verhindert die FINMA-Bewilligung; der Antragsteller kann Mängel beheben und erneut einreichen.

Häufige Fragen

Die Aufsichtsorganisation prüft, ob der Vermögensverwalter über ein dokumentiertes Risikomanagement, ausreichende Eigenmittel, eine interne Compliance-Funktion sowie Reglemente zu Organisation und Interessenkonflikten verfügt. Personelle Anforderungen wie Qualifikation und Leumund der Verantwortlichen werden ebenfalls beurteilt.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)