Glossar
Anschlussprüfung
Anschlussprüfung bezeichnet die regulatorische Erstprüfung, die eine anerkannte Aufsichtsorganisation bei einem neuen Mitglied vor der Weiterleitung des Bewilligungsgesuchs an die FINMA durchführt. Sie stellt sicher, dass der Antragsteller die Beitrittsvoraussetzungen gemäss FINIG erfüllt.
Auf einen Blick
Die Aufsichtsorganisation prüft Geschäftsmodell, Organisation, interne Reglemente und Eigenmittelnachweis anhand der gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen nach FINIG; ihre Aufsichtsfunktion beruht auf FINMAG Art. 43a ff.
Erst nach positivem Anschlussentscheid leitet die Aufsichtsorganisation die Unterlagen an die FINMA weiter.
Eine negative Beurteilung verhindert die FINMA-Bewilligung; der Antragsteller kann Mängel beheben und erneut einreichen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Selbstständig werden als VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)