Glossar
Anlegerschutz
Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der aufsichtsrechtlichen Mechanismen, die Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten absichern. In der Schweiz sind das im Kern vier: die Einlagensicherung, die Absonderung von Depotwerten, die Verhaltenspflichten nach FIDLEG und der Anschluss an eine Ombudsstelle. Keiner davon deckt das Marktrisiko ab.
Auf einen Blick
- Die Einlagensicherung deckt Guthaben bis 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde und pro Bank. Guthaben aus Säule 3a und Freizügigkeit bei derselben Bank sind zusätzlich bis 100'000 Franken privilegiert (Quelle: esisuisse, Stand 2026).
- Das System ist gedeckelt: die Banken finanzieren es mit höchstens 7,9 Milliarden Franken, das entspricht 1,6 Prozent aller gesicherten Einlagen in der Schweiz. Jede Bank muss zusätzlich Aktiven in der Schweiz von mindestens 125 Prozent ihrer privilegierten Einlagen halten (Quelle: esisuisse, Stand 2026).
- Wertschriften im Depot sind Sondervermögen und fallen bei einer Bankinsolvenz nicht in die Konkursmasse. Für sie gilt keine Obergrenze, weil sie nie Eigentum der Bank waren. Nur der Bargeldbestand unterliegt der 100'000-Franken-Grenze.
- Anlegerschutz deckt die Institution und den Prozess, nicht das Anlageergebnis. Kursverluste werden von keinem dieser Mechanismen ausgeglichen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FINIG / FIDLEG & Compliance für VermögensverwalterQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)