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Glossar

Anlageberatung

Anlageberatung bezeichnet die persönliche Empfehlung eines Finanzdienstleisters an einen Kunden, bestimmte Finanzinstrumente zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung trifft der Kunde die Anlageentscheide selbst; der Berater gibt Empfehlungen auf Basis des individuellen Risikoprofils.

Auf einen Blick

01

Anlageberatung ist nach FIDLEG (Art. 3 lit. c) eine geregelte Finanzdienstleistung, sofern sie auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten ist.

02

Anbieter müssen vor der Beratung eine Eignungsprüfung (Art. 12 FIDLEG) durchführen und das Ergebnis dokumentieren.

03

Anlageberatung ist nicht dasselbe wie Vermögensverwaltung: Der Kunde entscheidet bei der Beratung selbst.

Häufige Fragen

Eine Empfehlung gilt als Anlageberatung, wenn sie sich auf ein konkretes Finanzinstrument bezieht, auf die persönliche Situation des Kunden zugeschnitten ist und vom Kunden vernünftigerweise als individuelle Empfehlung verstanden werden kann. Allgemeine Marktinformationen oder Analysen ohne Kaufempfehlung gelten nicht als Beratung (FIDLEG Art. 3 lit. c).

Teil des Themas

Finanzberatung

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)