Glossar
Anlageberatung
Anlageberatung bezeichnet die persönliche Empfehlung eines Finanzdienstleisters an einen Kunden, bestimmte Finanzinstrumente zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung trifft der Kunde die Anlageentscheide selbst; der Berater gibt Empfehlungen auf Basis des individuellen Risikoprofils.
Auf einen Blick
- Anlageberatung ist nach FIDLEG (Art. 3 lit. c) eine geregelte Finanzdienstleistung, sofern sie auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten ist.
- Berücksichtigt die Beratung das Kundenportfolio, prüft der Finanzdienstleister vorher die Eignung (Art. 12 FIDLEG); berät er zu einzelnen Transaktionen ohne Blick auf das gesamte Portfolio, prüft er die Angemessenheit (Art. 11 FIDLEG).
- Anlageberatung ist nicht dasselbe wie Vermögensverwaltung: Der Kunde entscheidet bei der Beratung selbst.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.