Glossar
Anlageberatung
Anlageberatung bezeichnet die persönliche Empfehlung eines Finanzdienstleisters an einen Kunden, bestimmte Finanzinstrumente zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung trifft der Kunde die Anlageentscheide selbst; der Berater gibt Empfehlungen auf Basis des individuellen Risikoprofils.
Auf einen Blick
Anlageberatung ist nach FIDLEG (Art. 3 lit. c) eine geregelte Finanzdienstleistung, sofern sie auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten ist.
Anbieter müssen vor der Beratung eine Eignungsprüfung (Art. 12 FIDLEG) durchführen und das Ergebnis dokumentieren.
Anlageberatung ist nicht dasselbe wie Vermögensverwaltung: Der Kunde entscheidet bei der Beratung selbst.
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)