Glossar
Angemessenheitsprüfung
Die Angemessenheitsprüfung ist die nach Art. 11 FIDLEG vorgeschriebene Abklärung, ob ein Finanzinstrument oder eine Dienstleistung den Kenntnissen und Erfahrungen eines Kunden entspricht. Sie kommt zur Anwendung, wenn keine umfassende Anlageberatung oder Vermögensverwaltung erbracht wird, etwa bei der reinen Ausführung von Kundenaufträgen.
Auf einen Blick
Die Angemessenheitsprüfung ist schmaler als die Eignungsprüfung: Sie bewertet nur Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit dem betreffenden Produkttyp, nicht seine Gesamtfinanzsituation (Art. 11 FIDLEG).
Bei reiner Auftragsausführung auf Kundeninitiative (execution only) kann auf die Prüfung verzichtet werden, sofern der Kunde darüber informiert wird (Art. 13 FIDLEG).
Häufige Fragen
Teil des Themas
FinanzberatungQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)