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Glossar

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV ist die obligatorische staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz (1. Säule) und beruht auf dem Umlageverfahren: Die erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen laufend die Renten der Pensionierten. Sie ist im AHVG geregelt und deckt Alter, Tod und Invalidität auf Grundsicherungsniveau ab.

Auf einen Blick

  • Basiert auf dem Umlageverfahren (Generationenvertrag): aktive Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten (AHVG Art. 1 ff.).
  • Beitragspflicht beginnt mit Erwerbstätigkeit ab 17 Jahren bzw. Nichterwerbstätigkeit ab 21 Jahren (AHVG Art. 3).
  • Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsjahren und erzieltem Einkommen; Lücken in der Beitragsgeschichte führen zu Rentenkürzungen.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind grundsätzlich alle Personen AHV-pflichtig, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder hier ihren Wohnsitz haben. Arbeitnehmende zahlen den Beitrag je zur Hälfte zusammen mit dem Arbeitgeber; Selbstständigerwerbende entrichten einen eigenen Satz. Nichterwerbstätige leisten einkommens- und vermögensabhängige Beiträge (AHVG Art. 10).

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)