Glossar
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV ist die obligatorische staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz (1. Säule) und beruht auf dem Umlageverfahren: Die erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen laufend die Renten der Pensionierten. Sie ist im AHVG geregelt und deckt Alter, Tod und Invalidität auf Grundsicherungsniveau ab.
Auf einen Blick
- Basiert auf dem Umlageverfahren (Generationenvertrag): aktive Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten (AHVG Art. 1 ff.).
- Beitragspflicht beginnt mit Erwerbstätigkeit ab 17 Jahren bzw. Nichterwerbstätigkeit ab 21 Jahren (AHVG Art. 3).
- Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsjahren und erzieltem Einkommen; Lücken in der Beitragsgeschichte führen zu Rentenkürzungen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)