Glossar
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV ist die obligatorische staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz (1. Säule) und beruht auf dem Umlageverfahren: Die erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen laufend die Renten der Pensionierten. Sie ist im AHVG geregelt und deckt Alter, Tod und Invalidität auf Grundsicherungsniveau ab.
Auf einen Blick
Basiert auf dem Umlageverfahren (Generationenvertrag): aktive Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten (AHVG Art. 1 ff.).
Beitragspflicht beginnt mit Erwerbstätigkeit ab 17 Jahren bzw. Nichterwerbstätigkeit ab 21 Jahren (AHVG Art. 3).
Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsjahren und erzieltem Einkommen; Lücken in der Beitragsgeschichte führen zu Rentenkürzungen.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)