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Glossar

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV ist die obligatorische staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz (1. Säule) und beruht auf dem Umlageverfahren: Die erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen laufend die Renten der Pensionierten. Sie ist im AHVG geregelt und deckt Alter, Tod und Invalidität auf Grundsicherungsniveau ab.

Auf einen Blick

01

Basiert auf dem Umlageverfahren (Generationenvertrag): aktive Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten (AHVG Art. 1 ff.).

02

Beitragspflicht beginnt mit Erwerbstätigkeit ab 17 Jahren bzw. Nichterwerbstätigkeit ab 21 Jahren (AHVG Art. 3).

03

Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsjahren und erzieltem Einkommen; Lücken in der Beitragsgeschichte führen zu Rentenkürzungen.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind grundsätzlich alle Personen AHV-pflichtig, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder hier ihren Wohnsitz haben. Arbeitnehmende zahlen den Beitrag je zur Hälfte zusammen mit dem Arbeitgeber; Selbstständigerwerbende entrichten einen eigenen Satz. Nichterwerbstätige leisten einkommens- und vermögensabhängige Beiträge (AHVG Art. 10).

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)