Säule 3a Auszahlung: Das sollten Sie beim Bezug beachten

Mountains and a river

Es ist ein Traum vieler Menschen, im Alter selbstbestimmt zu leben und sich für die Zukunft finanziell abzusichern. Dabei kann das Sparen mit der dritten Säule der richtige Weg dahin sein.

Die steuerbegünstigte Säule 3a dient der privaten Vorsorge zum Ruhestand, der Pensionierung. Deswegen wurden hinsichtlich der Säule 3a Auszahlung und insbesondere des Vorbezugs restriktive Regelungen getroffen. So ist der Vorbezug ausschliesslich in wenigen Ausnahmen und unter strengen Bedingungen möglich.

Wir erläutern in diesem Beitrag die unterschiedlichen Situationen, in denen ein Vorbezug aus der 3. Säule möglich ist. Zudem gehen wir auf die Besteuerung in verschiedenen Fällen ein, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Regelfall ist die Auszahlung aus der Säule 3a fünf Jahre vor sowie maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter.
  • Für den Vorbezug der Vorsorgegelder gibt es streng regulierte Ausnahmen.
  • Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge für die Bürger und Bürgerinnen der Schweiz und wird vom Bund steuerlich gefördert.
  • In der Säule 3b (freie Vorsorge) können die Beiträge nicht steuermindernd abgesetzt werden und das Guthaben wird als Vermögen versteuert. Der Auszahlungsbetrag ist hingegen steuerfrei, der Zeitpunkt kann frei gewählt werden.
  • Für die Säule 3a wurde die Höhe der maximalen Einzahlung im Jahr 2022 auf 6’883 Franken festgelegt. Personen, die keine Pensionskasse haben, dürfen bis 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 34’416 Franken.

Ab wann kann ich mit dem Säule 3a Bezug beginnen?

Die Säule 3a kann fünf Jahre vor Erreichen des regulären AHV Rentenalters in Anspruch genommen werden. Dies ist (Stand 2022) bei Frauen mit 64 Jahren und bei Männern mit 65 Jahren.

Das Kapital der Säule 3a kann auch nach der Pensionierung bezogen werden. Falls Sie weiterarbeiten, nach dem Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, können Sie den Bezug aufschieben. Sobald Sie die Berufstätigkeit jedoch aufgeben oder spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des regulären Rentenalters (69 respektive 70 Jahre alt sind), muss das Kapital bezogen werden.

Bei diesen Möglichkeiten der Auszahlung im Rahmen der Pensionierung wird auch vom ordentlichen Bezug gesprochen.

Vorbezug und Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a gesetzlich streng geregelt

Der Vorbezug ist nur unter einigen spezifischen Umständen möglich, die gesetzlich geregelt sind. Diese strengen Regelungen wurden erlassen, weil die Absicht der steuerbegünstigten Säule 3a die persönliche Vorsorge für das Alter ist.

Folgende Fälle ermöglichen eine vorzeitige Auszahlung von Leistungen aus der Säule 3a:

Verlassen der Schweiz

Wer aus der Schweiz endgültig auswandert, kann sich das Alterskapital vorzeitig auszahlen lassen. Bei Eheleuten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Dabei muss der neue feste Wohnsitz im Ausland nachgewiesen werden.

Selbstständigkeit

Selbstständige, welche keiner Pensionskasse angehören, können sich das Kapital aus der 3. Säule im ersten Jahr auszahlen lassen. Dies ist jedoch nur bei Personengesellschaften möglich und nicht bei juristischen Personen, etwa einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Wenn man selbstständig ist, kann man als Ausgleich für die fehlende zweite Säule einen höheren jährlichen Betrag in die dritte Säule einzahlen.

Selbst bewohntes Wohneigentum

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit einem Vorbezug von angesparten Mitteln der Säule 3a zusätzliche Eigenmittel für den Kauf oder den Bau eines dauerhaft selbst bewohnten Eigenheims beschaffen können. Ein Vorbezug auf das Vorsorgekapital ist alle fünf Jahre möglich. Die Auszahlung erfolgt zu einem ermässigten Steuersatz. Je nach Wohnort und Volumen der Auszahlung können die Steuern unterschiedlich hoch sein.

Säule 3a Kapital kann auch dazu verwendet werden, um Hypothekendarlehen abzuzahlen. Mit einem Vorbezug der Säule 3a besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an Wohneigentum zu beteiligen sowie Renovationen und wertvermehrende Investitionen zu finanzieren.

Folgendes gilt, wenn man Kapital aus der Säule 3a vorzieht:

  • Es gibt für den Vorbezug der Säule 3a sowohl keine Altersgrenze als auch keinen Mindestbezug. Bezüge, die aus der Säule 3a zur Immobilienfinanzierung kommen, gelten als „echtes Eigenkapital“ (im Gegensatz zu Pensionskassenbezügen).
  • Sie können den Vorbezug neben dem Erwerb von Wohneigentum auch nutzen, um eine Hypothekarschuld zurückzuzahlen.
  • Es ist nur bis zu fünf Jahren vor Erreichen des regulären Rentenalters möglich, einen Teilbetrag des Säule-3a-Kapitals zu beziehen. Danach können Sie lediglich die gesamte Summe des jeweiligen Vorsorgeverhältnisses in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, unterschiedliche Säule-3a-Konten zu unterhalten.

Invalidität

Bezieher einer Invalidenrente der IV, die keine Invaliditätsabsicherung haben, können sich ihr Geld aus der Säule 3a auszahlen lassen.

Tod

Im Falle des Ablebens eines Vorsorgenehmers wird das Kapital ausbezahlt. Die Reihenfolge der Personen, die Anspruch auf die Auszahlung haben, ist wie folgt geregelt: Ehepartner, Kinder sowie Personen, bei denen der Verstorbene massgeblich für den Lebensunterhalt aufkam, Eltern, Geschwister sowie sonstige Erben.

Einkauf Pensionskasse

Das Kapital der 3. Säule kann auch dafür verwendet werden, sich in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung einzukaufen. Die Voraussetzungen dazu sind:

  • es bestehen keine Beitragslücken
  • es liegt kein nicht zurückgezahlter Vorbezug für Wohneigentum vor
Schweiz

Was ist bei Auszahlung aus der Säule 3a zu beachten?

Gleichgültig, wann Sie Ihr Geld aus der 3. Säule beziehen wollen, Sie müssen die Säule 3a aktiv auflösen. Die Bank oder Versicherung, von welcher Sie das Geld bekommen, löst die Säule für Sie nicht automatisch auf. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig an Ihre Bank wenden. Diese wird Ihnen das Antragsformular zusenden. Falls Sie sich nicht melden, wird die Bank Sie kontaktieren. Wichtig: Sie müssen die Auszahlung der Säule 3a in der Steuererklärung angeben. Die Einkommenssteuer wird für den Bezug separat zu einem reduzierten Tarif erhoben.

Hier einige wichtige Punkte, die Sie beim Säule 3a Bezug beachten sollten:

  • Versteuerung der Säule 3a Bezüge beachten: Sie müssen ein 3a-Konto immer komplett auflösen. Es ist keine Teilauszahlung aus der Säule 3a möglich – es sei denn, Sie haben mehrere 3a-Konten. Dies ist für die Koordinierung der Auszahlungen aus den unterschiedlichen Säulen der Altersvorsorge zu beachten. Ausserdem werden Ehepaare mit ihren Bezügen innerhalb der gleichen Steuerperiode zusammengerechnet.
  • Bezug mit der Pensionskasse koordinieren: Die Bezüge, die Sie aus der 3a-Säule erhalten, sollten mit möglichen Bezügen aus Ihrer Pensionskasse abgestimmt werden. Kapital, das Sie im selben Jahr aus der 2. und 3. Säule beziehen, wird bei der Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Wenn Sie einen gestaffelten Bezug wählen, wird die Steuer niedriger sein.
  • Wann sich noch im letzten Arbeitsjahr ein neues 3a-Konto rentiert: Falls Sie vorhaben, im ordentlichen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen und das ganze oder nur einen Teil des Pensionskassenvermögens als Kapital zu erhalten, sollten Sie Ihr bestehendes 3a-Konto bereits ein Jahr vorher aufheben. Andernfalls zählen das bezogene Pensionskassenkapital und die 3a-Auszahlungen zusammen für die Steuerberechnung. Das hat zur Folge, dass die Kapitalbezüge einen höheren Steuersatz erhalten. Sie können dann für das letzte Jahr noch ein neues 3a-Konto eröffnen.
  • Späteste Auflösung des 3a-Kontos: 3a-Guthaben müssen bezogen werden, sobald Sie Ihr ordentliches AHV-Rentenalter erreichen. Sofern Sie nachweisen können, weiterhin einen Beruf auszuüben, können Sie Ihre Säule 3a weiterhin für bis zu fünf Jahre fortsetzen. Während dieser Dauer können Sie weiter einzahlen.
Steuern

Steuern optimieren beim Säule 3a Bezug

Steuerprogression ist das Stichwort bei der Optimierung von Steuern. Um die Progression so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, mehrere 3a-Konten zu eröffnen und die Vorsorgegelder auf diese zu verteilen.

Die Auflösung der einzelnen Konten kann, je nach Gesamtsituation, ab dem 60. Lebensjahr (Männer) bzw. 59. Lebensjahr (Frauen) über mehrere Jahre hinweg veranlasst werden. Die jeweilige Steuer wird pro Jahr berechnet und orientiert sich an dem im selben Zeitraum aufgelösten Konto.

Durch diese Einzelbemessung fallen die Progressionen beim Bund und je nach Kanton insgesamt geringer aus, als wenn Sie alle Konten gleichzeitig auflösen würden. Somit lassen sich auf einfache Weise mehrere Tausend Franken Steuern sparen.

Beispiel:

Daniel und Maria, die beide in der Stadt Zürich wohnen, sind hier das Beispiel für den Vorteil der gestaffelten Auszahlung mehrerer Konten über mehrere Steuerperioden.

  • Daniel lässt sich zu seiner Pensionierung mit Alter 65 sein angespartes Vorsorgekapital von insgesamt 473’506 Schweizer Franken auszahlen. Dabei fallen rund 51’000 Franken an Steuern an, die gemeinsam vom Bund, dem Kanton und der Gemeinde eingehoben werden.
  • Auch Maria hat einen Gesamtbetrag von 473’506 Franken für ihre Altersvorsorge angespart. Dieser Betrag ist jedoch auf zwei Konten verteilt, die sie bereits vor längerer Zeit eröffnet hatte. Maria lässt sich Ihre zwei Konten in zwei verschiedenen Jahren auszahlen. Jedes hat ein Guthaben von CHF 236’753. Durch die unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkte in zwei Jahren reduziert sich ihre Steuerbelastung auf insgesamt CHF 31’000 – obwohl sie, wie Daniel, in Zürich lebt.

Maria hat durch die gestaffelte Auszahlung ihres 3a-Kapitals von mehreren Konten, verteilt auf verschiedene Jahre, im Vergleich zu Daniel über 20’000 Franken gespart.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann sollte ich mich mit Säule 3a und der Auszahlung befassen?

Je frühzeitiger Sie sich mit den Möglichkeiten der Säule 3a beschäftigen, desto effizienter können Sie Ihre Vorsorge gestalten. Wegen der möglichen Steuervorteile bei der Verteilung von Auszahlungen und um die Auszahlung mit der Pensionskasse zu koordinieren, sollten Sie spätestens ein Jahr vor Bezug die nötigen Schritte in die Wege einleiten.

Welche Rolle spielt der Anlagemix?

Die Niedrigzinspolitik hat dazu geführt, dass Sparer kaum noch Zinsen für ihr angelegtes Kapital erhalten. Vorsorgegelder, die in ein 3a-Konto eingezahlt werden, sind zwar besser verzinst als normale Sparkonten. Doch der Zins, welcher von den Banken gewährt wird, ist insgesamt sehr niedrig.

Es lohnt sich, in 3a-Wertschriftenfonds zu investieren. Insbesondere Aktienfonds bringen langfristig weit höhere Renditen als 3a-Sparkonten. Die Schweiz hat strenge Vorschriften für 3a-Fonds. So ist auch die Diversifikation geregelt. Je nachdem, welchen 3a-Fonds man wählt, kann der Anteil an Schweizer oder globalen Aktien erhöht werden. Durch eine gute Diversifikation sinkt das Risiko von Verlusten in bestimmten Märkten.

Ist eine Einzahlung und Auszahlung im selben Jahr möglich?

In der dritten Säule gibt es keine Sperrfristen, wie man sie bei der Einzahlung in die Pensionskasse kennt. Folglich ist es möglich, im selben Jahr in die Säule 3a einzuzahlen, in dem man eine Auszahlung beantragt, und zwar unabhängig davon, ob man zuerst einzahlt und dann erst auszahlt oder umgekehrt.

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Digitale Vermögensverwaltung: Tipps & Tricks

Mountain

Die Digitalisierung schreitet in vielen Lebensbereichen voran, auch im Bereich der Vermögensverwaltung ergeben sich spannende Neuerungen, die es im Blick zu behalten gilt. Doch nach wie vor sind jede Menge Fragen offen. Ob rechtliche und technische Angelegenheiten, Herausforderungen mit Blick auf die gebotene Sicherheit oder Aspekte bezüglich des Supports.

Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das dynamische Gebiet der digitalen Vermögensverwaltung und klären die wichtigsten Punkte. Denn eines ist schon heute sicher. Diese Veränderung ist gekommen, um zu bleiben.

Aber was genau ist unter dem Begriff der digitalen Vermögensverwaltung überhaupt zu verstehen? Wir erklären es Ihnen und weisen Sie auf die wichtigsten Stolpersteine hin.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Niedrigere Kosten, absolute Transparenz und obendrauf effiziente Prozesse – das sind nur einige der Vorteile, die die digitale Vermögensverwaltung heutzutage zu bieten hat.
  • Obwohl die positiven Aspekte dieser Form des Money-Managements auf der Hand liegen und sich zudem immer mehr Kunden nach Online-Lösungen sehnen, ist das Angebot bislang noch nicht allzu gross.
  • Grund dafür ist in den meisten Fällen allerdings nicht der Unwille seitens der Vermögensverwalter, als vielmehr das Fehlen der technischen Basis. Vielerorts hapert es nämlich unverändert an der notwendigen digitalen Infrastruktur, um derartige Lösungen überhaupt anbieten zu können.
Digitale Welt

Was ist digitale Vermögensverwaltung?

Fälschlicherweise kommt es häufig zur Nennung von Vermögensverwaltung und Anlageberatung im selben Atemzug. Das ist jedoch nicht richtig. Wichtige Unterschiede halten die beiden Arten auseinander, die es unbedingt zu berücksichtigen gilt.

  • Bei der Anlageberatung gibt der Berater dem Kunden Einschätzungen und Empfehlungen zu Anlagemöglichkeiten. Der Kunde selbst trifft jedoch am Ende die Entscheidung ob und welche konkrete Investition getätigt werden soll und muss diese auch in Auftrag geben.
  • Im Gegensatz dazu, ist es dem Vermögensverwalter jedoch ausdrücklich gestattet, im Auftrag seines Mandanten selbstständige Entscheidungen an den Finanzmärkten zu treffen und diese mittels entsprechender Transaktionen auszuführen. Bevor Gelder allerdings tatsächlich angelegt werden, erfolgt zunächst eine weitreichende Evaluation der individuellen Situation, bei der auch auf die Risikotragfähigkeit und Wünsche des Kunden eingegangen wird.

Soweit also das Grundlegende. Doch was genau ist dann unter der in letzter Zeit häufiger genannten digitalen Vermögensverwaltung zu verstehen? Wo liegen Ihre Chancen und Vorteile? Gibt es möglicherweise auch Risiken, die nicht zu ignorieren sind? Wir haben Ihnen die essentiellen Punkte untenstehend aufgelistet.

Online-Zugänglichkeit

Sie wollen nur mal eben in Ihr Depot blicken, um die Auswirkungen der jüngsten Kursturbulenzen auf Ihr persönliches Portfolio zu checken? Gleichzeitig haben Sie aber keine Lust, sich zuerst mit Ihrem Vermögensverwalter in Kontakt zu setzen? Auf digitalem Wege ist das nun kein Problem mehr. Sowohl das Konto als auch sämtliche andere wichtige Vorgänge lassen sich ohne grossen Aufwand via Internet erreichen.

Guter Service

Vor allem im gehobenen Bereich sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem ist dem leider nicht immer so. Gerade weil es sich bei der Geldanlage um ein durchaus sensibles Gebiet handelt, ist fachmännischer Rat stets gerne gesehen. Wer nun jedoch glaubt, dass Hilfe lediglich in Präsenz stattfindet, irrt gewaltig. Auch bei der digitalen Vermögensverwaltung wird man natürlich nicht alleine gelassen. Die Hilfestellung sieht hier ganz einfach anders aus. Vom unkomplizierten Chat über das klassische Telefonat bis hin zu Videocalls ist quasi alles denkbar.

Unkomplizierte Entscheidungen

Klar ist, dass man sich vor folgenreichen Beschlüssen immer gut abstimmen sollte. Dank der digitalen Vermögensverwaltung ist es jedoch möglich, dabei nicht in festgefahrenen Strukturen steckenzubleiben, sondern neue und innovativere Wege zu beschreiten. Vorgänge werden heute simpel online gelöst anstatt durch zahllose Papierstapel, bei denen der Überblick schnell verloren geht.

Hohe Funktionalität

Ein guter digitaler Vermögensverwalter ist stets dort, wo Sie sind. Laptop, Smartphone oder Tablet. Diverse digitale Endgeräte kommen hierfür infrage. Sie ermöglichen es Ihnen, faktisch immer und überall Kontrolle über Ihre finanziellen Belange zu haben. Damit lässt sich im Notfall auch schnell reagieren, sollte es wichtige Veränderungen geben. Übrigens sollten Sie darauf achten, dass Ihr digitaler Vermögensverwalter nicht nur auf dem Desktop funktioniert.

Von Beginn an modern

Schon der Onboarding Prozess läuft vollständig digital ab, sodass auf überflüssigen Papierkram verzichtet werden kann. Ist erst einmal alles Wichtige eingerichtet, kann es mit der professionellen Geldanlage quasi auch schon losgehen. Einfach, online und vor allem zukunftsweisend.

Mobile

Digitale Vermögensverwaltung und Banking sind längst auf dem Vormarsch

Die Corona-Pandemie hat auf teils schmerzhafte Art und Weise offengelegt, welch grosse Digitalisierungspotenziale bislang verschenkt oder nur unzureichend genutzt wurden. Im Zuge der Krise schalteten dann allerdings viele Unternehmen in der Schweiz als auch weltweit auf online-basierte Kooperationsmittel um. Das Resultat war eindeutig. Auch auf digitalem Wege konnte man hervorragend zusammenarbeiten, ohne dabei Ergebnisse zu verfehlen.

  • Schon jetzt wird prognostiziert, dass diese Veränderungen bleiben werden. Auch die Finanzbranche und im Speziellen die Vermögensverwalter müssen sich künftig also zusehends digital präsentieren.
  • Blickt man einmal nach Fernost, so fällt auf, dass mobiles Banking dort schon seit langem eine wesentliche Rolle spielt. Die junge und vor allem technikaffine Bevölkerung hat die Vorteile digitaler Wege offenbar verstanden und verinnerlicht.
  • Exemplarisch sei Südkorea genannt. Mehr als 97% nutzen hier ein Smartphone, wovon wiederum knapp 76,5% auf die Vorzüge des mobilen Bankings zurückgreifen. Doch es gibt noch eine ganze Menge anderer spannender Statistiken, die es sich aufzuzählen lohnt.
  • Dazu gehört unter anderem der Fakt, dass künftig rund ein Viertel aller Kunden auf physische Bankfilialen verzichten möchte. Das berichtete im Februar 2022 das e-commerce-magazin.
  • Dort heisst es ausserdem, dass im Zuge der weltweiten Pandemie knapp 17% der deutschen Bankkunden erstmalig mit den digitalen Möglichkeiten in Berührung gekommen sind. Der Grossteil dieser Neulinge bewertete die Customer Experience dabei als positiv.
  • Mit Blick auf die junge Generation, die gerne auch als Digital Natives bezeichnet wird, lässt sich quasi schon jetzt festhalten, dass sich der Trend hin zu digitalem Banking und mobiler Vermögensverwaltung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich intensivieren wird. Wer als Anbieter hier bestehen möchte, sollte also schon heute die dazu nötigen Weichen stellen.

Sind Robo-Advisors eine digitale Vermögensverwaltung?

Vornweg lässt sich das mit einem klaren Ja beantworten. Das Aufbrechen des Begriffs kann hier jedoch für Verwirrung sorgen.

  • Bei einem Robo-Advisor handelt es sich demnach nicht um einen Berater (engl.: Advisor), wie man vielleicht vermuten würde. Vielmehr ist es ein digitaler Vermögensverwalter, der auf künstliche Intelligenz zurückgreift (daher Robo wie Roboter), um automatisiert Geld anzulegen.
  • Die Funktionsweise ist hierbei denkbar simpel. Nach der anfänglichen Beantwortung einiger wichtiger Fragen stellt der Robo-Advisor ein Depot nach quantitativen Kriterien zusammen. Gebühren und Transaktionen fallen bei dieser Art der Geldanlage mit durchschnittlich einem Prozent und weniger im Jahr kaum ins Gewicht.
  • Im Gegenzug erhält der Anleger einfachen Zugang zu einem diversifizierten Anlageportfolio. Vor allem für Börsenneulinge hat sich diese Alternative bewährt. Wer sich dafür lieber persönlich austauscht, wird es hier eher schwer haben.
Checklist

Wichtige Elemente bei digitaler Vermögensverwaltung

Worauf ist dringend zu achten, wenn man sich in puncto Geldanlage auf Digital-Lösungen verlassen möchte? Welche Features sollten definitiv vorhanden sein und was macht ein wirklich gutes Angebot aus? Wir haben Ihnen die zentralen Punkte zusammengefasst.

Wie sieht die Website aus?

Oftmals gilt die Homepage für Interessenten als erste Anlaufstation. Überzeugt sie nicht sofort, schwingt bei vielen Unbehagen mit – immerhin geht es um nichts weniger als die eigene Geldanlage.

In diesem Zusammenhang wichtig zu prüfen ist, ob man Wert auf ein Kundenlogin via Webseite legt, das unter anderem Zugriff auf Konto und Depot gewährt. Denn nicht alle Anbieter unterstützen dies, sondern bieten den Kundenzugang ausschliesslich durch eine App. Weiterhin von Relevanz ist der Informationsgehalt der Website. Wird beispielsweise ein Blog geführt oder begnügt man sich mit den absolut nötigen Daten?

Ist eine App vorhanden?

Dieses Kriterium mag zwar keine Notwendigkeit sein. Ein digitaler Vermögensverwalter, der seinen Mandanten allerdings zusätzlich eine App zur Verfügung stellt, zeugt von Professionalität. Die App muss natürlich auch etwas können. Vor allen Dingen sollte man auf das Depot zugreifen können um jegliche relevante Informationen hierzu jederzeit zu sehen. Auch Dinge wie Einzahlungen oder Transfers sollten über die App abwickelbar sein.

Überzeugt die Kompatibilität?

Die Website kann noch so schön hergemacht sein, die App noch so innovativ erscheinen. Wenn die Tools am Ende in der Praxis deutliche Defizite aufweisen, ist niemandem wirklich geholfen. Sie sollten also unbedingt darauf achten, dass sich die Anwendungen auch simpel von zuhause aus bedienen lassen und nicht für jeden Schritt auf externe Hilfe zurückgegriffen werden muss.

Was hat der Service und Support zu bieten?

Fragen tun sich immer wieder einmal auf. Gut, wenn in einem solchen Fall professionelle Hilfe zur Seite steht. Bei digitalen Vermögensverwaltern kommt es insbesondere darauf an, über unterschiedliche Kanäle wie Chats, E-Mails oder Videocalls mit Sachverständigen zu kommunizieren. Diese Möglichkeiten sollten also definitiv vorhanden sein. Ausserdem gilt es sich die Frage zustellen, ob es in Ordnung ist mit einem Call-Center oder allgemeinen Kundensupport zu sprechen, oder ob man es bevorzugt jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner kontaktieren zu können.

Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?

Der Datenschutz gilt als A und O, besonders wenn es um sensible Themen wie Geld geht. Ein vertrauenswürdiger digitaler Vermögensverwalter stellt demnach unbedingt sicher, dass sämtliche Informationen bestmöglich gegen potenzielle Hackerangriffe geschützt sind. Für Interessenten zu berücksichtigen ist darüber hinaus der Umstand, ob und wie gut die papierlose Abwicklung des Services funktioniert. Läuft bereits alles online oder müssen viele Dinge erst ausgedruckt werden?

Mit digitaler Vermögensverwaltung die Weichen für die Zukunft stellen

Schon heute ist das Sterben des Filialbanknetzes in vollen Zügen und trifft damit zusehends auch traditionelle Vermögensverwalter. Potenziell kurze Wege lassen sich nicht länger aufrechterhalten, sofern die Bank des Vertrauens vor Ort ihre Pforten schliesst. Mit einer digitalen Lösung muss es soweit gar nicht erst kommen.

Hier verbindet sich professionelles Money-Management mit den Vorzügen örtlicher und zeitlicher Flexibilität. Der Blick aufs Depot, das Checken der Zahlungseingänge oder das Einrichten eines neuen Auftrags – hier lässt sich alles unkompliziert und frei von irgendwelchen Öffnungszeiten gestalten. Umweltfreundlich durch Papiereinsparung obendrauf. Ein enormer Vorteil sollte zudem nicht unter den Tisch gefallen lassen werden.

Die Digitalisierung ermöglicht einen hohen Grad an Effizienz, wodurch auch auf Seiten der Vermögensverwalter zielgerichteter und somit kostengünstiger gearbeitet werden kann. Das wiederum hat unmittelbaren Einfluss auf das einzubringende Mindestkapital. Die Eintrittsschwelle sinkt demnach und der digitale Vermögensverwalter wird für breitere Bevölkerungsschichten zugänglich.

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Säule 3a Insidertipps: Beträge, Steuern, Auszahlung & Vergleich

Mountains

Die Altersvorsorge und damit das 3 Säulenprinzip und Säule 3a sind wichtige Grundpfeiler für die finanzielle Sicherheit im Alter. Laut einer aktuellen Studie der Generali Versicherung beispielsweise sorgen 43 % der Schweizerinnen nicht für das Alter vor. Männer sind ebenfalls betroffen – wenn auch weniger stark. Doch ohne entsprechende Vorsorge entsteht eine Versorgungslücke: Das Arbeitsentgelt fällt weg, was nur zu einem Bruchteil von der Rentenkasse ausgeglichen wird. Der gewohnte Lebensstandard kann dadurch oft nicht mehr gehalten werden. Wie können Sie es schaffen, für das Alter vorzusorgen – und dabei sogar noch Steuern zu sparen? Und wie können Sie sich dabei die aktuellen Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt zunutze machen?

Im Beitrag beantworten wir zentrale Fragen über Säule 3a, in Hinblick auf Versteuerung, Auszahlung, Anlageformen und weiteres Basiswissen.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf 3 Säulen. Ziel dieser Säulen ist es, sich wirtschaftlich abzusichern – sei es für eine eingetretene Notsituation oder das Rentenalter.
  • Die Säule 3a ist dabei die sogenannte „gebundene Vorsorge“ und fällt unter die private Vorsorge. Klassischerweise wurden diese Anlagen früher auf Sparkonten angelegt. Doch deren Verzinsung ist in den letzten Jahren stark gesunken: Ein Grossteil der Anbieter gewährt inzwischen eine Verzinsung von 0.1 % oder weniger, bei maximal 0.5 % ist Schluss.
  • Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich daher definitiv. Allerdings ist es nicht nur der Zins, auf den Sie schauen sollten. Weitere Faktoren wie das Risiko einer Anlage oder verdeckte Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
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Die Säule 3a im 3 Säulen Prinzip

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist in 3 Säulen aufgeteilt. Die erste Säule umfasst – stark vereinfacht – die staatliche Vorsorge, die sich beispielsweise in Form einer Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung ausdrückt. Mit der zweiten Säule wird im Wesentlichen die berufliche Vorsorge umfasst, welche neben der Pensionskasse auch verschiedene Kranken- und Unfallversicherungen beinhalten. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig und kann individuell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Diese dritte Säule wird noch einmal unterteilt in die Säule 3a (sogenannte „gebundene Vorsorge„) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Der grosse Unterschied liegt in der steuerlichen Förderung und der gebundenen Verwendung. Die Einzahlungen in Säule 3a sind betraglich gedeckelt, können jedoch vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und sind an die Altersvorsorge gebunden. Einzahlungen in Säule 3b können zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden, sind jedoch flexibler verwendbar und betraglich nicht gedeckelt. Sie können den Auszahlungszeitpunkt der Säule 3b selbst bestimmen und brauchen keine nachgelagerte Besteuerung befürchten.

Maximalbetrag Säule 3a

Wie hoch ist der Maximalbetrag, welchen man in die Säule 3a einzahlen kann?

Wie bereits erwähnt, ist die Säule 3a an die Altersvorsorge gebunden. Da die jährlichen Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, ist die mögliche Einzahlung auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Dieser wird jedes Jahr neu vom Fiskus festgesetzt. Ausserdem richtet sich die mögliche Einzahlung danach, ob Sie Arbeitnehmer, und damit einer Pensionskasse angeschlossen sind oder als Selbstständiger keiner solchen Einrichtung angehören.

Der Maximalbetrag für angestellte Arbeitnehmer beträgt aktuell 6‘883 Franken. Selbstständige Arbeitnehmer können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Allerdings gibt es auch hier eine maximale Obergrenze: Bei 34‘416 Schweizer Franken ist Schluss. Die genannten Summen beziehen sich auf das Jahr 2022. Die Beträge für das Jahr 2023 werden im Oktober 2022 publiziert.

Lesen Sie hier mehr über den Maximalbetrag für Säule 3a.

Vorsorge

Versteuerung der Säule 3a

Wie wird die Säule 3a versteuert?

Die Einzahlungen in einen 3a-Vorsorgevertrag können in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Diese mindern das steuerbare Einkommen. Doch wie viel können Sie konkret an Steuern sparen? Eine pauschale Aussage darüber ist nicht möglich – die Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Ihr Wohnort, der Familienstand sowie das Einkommen haben wesentlichen Einfluss auf die Steuerersparnis. Damit Sie dennoch eine Vergleichsmöglichkeit haben, gehen wir von einem angestellten Arbeitnehmer aus, der den maximal möglichen Beitrag von 6‘883 Franken geleistet hat. Dabei hatte er ein steuerbares Jahreseinkommen von 75‘000 Franken.

Als Verheirateter in Appenzell kommt dieser Arbeitnehmer auf eine Ersparnis von etwas mehr als 1‘050 Franken, während er als Verheirateter in Genf mit einer Ersparnis von über 2‘100 Franken rechnen kann. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn das Einkommen auf 100‘000 Franken steigt: Der verheiratete Arbeitnehmer in Zug erhält 853 Franken vom Fiskus zurück, während der Alleinstehende aus Sion knappe 2‘500 Franken erhält.

Bei Auszahlung des Guthabens unterliegt der komplette Betrag jedoch der Besteuerung. Auch hier kommt es auf die Örtlichkeit an, wo sich der Vertragsinhaber befindet. Für die Errechnung wird die Gesamtsumme des Vertrages in eine theoretische Rente umgerechnet. Diese wird dann besteuert. Der Rentenumwandlungssatz, mit dem diese Rente ermittelt wird, unterscheidet sich je nach Kanton.

Auszahlung der Säule 3a

Wann wird die Säule 3a ausbezahlt?

Die Auszahlung der Säule 3a lässt sich in eine ordentliche und eine ausserordentliche Auszahlung unterteilen. Der häufigste Fall ist die ordentliche Auszahlung. Dabei wird das angesparte Kapital zum festgelegten Zeitpunkt an den Vertragsinhaber ausbezahlt. Das ist frühestens fünf Jahre vor bis spätestens fünf Jahre nach Eintritt in das Rentenalter möglich. Für Frauen bedeutet das also, der Bezug ist mit frühestens 59 Jahren und spätestens mit 69 möglich, bei Männern verschiebt sich der Zeitraum um ein Jahr nach hinten auch 60 respektive 70 Jahre.

In manchen Fällen ist jedoch ein Vorbezug des Kapitals möglich. Wenn Sie beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten, können Sie das Kapital aus der gebundenen Vorsorge entnehmen. Ein weiterer möglicher Grund ist die Rückzahlung eines Hypothekendarlehens. Auch dann, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, können Sie das angesparte Kapital für Ihre Investitionen verwenden – oder wenn Sie bereits selbstständig sind und eine andere Tätigkeit aufnehmen. Es gibt noch weitere zulässige Gründe für die Entnahme des Vorsorgekapitals:

Lesetipp: Finanzberatung für Frauen

Der Säule 3a Vergleich

Die meisten Anlagen in der Säule 3a werden immer noch auf Sparkonten bei Banken getätigt. Ein gross angelegter 3a Vergleich von 80 Banken ergab, dass die durchschnittliche Verzinsung bei gerade einmal 0.11 % liegt. Das bedeutet nicht nur, dass sich das Kapital während der Anlagedauer kaum vermehrt. Rechnet man die Inflation (also den Kaufkraftverlust des Geldes) mit ein, ergibt sich am Ende sogar eine negative Rendite. Anbei eine kleine Auswahl an Banken mit Zinssätzen auf Sparkonten:

  • Caisse d’Epargne d’Aubonne société coopérative: 0.5 %
  • Burgerliche Ersparniskasse Bern, Genossenschaft: 0.3 %
  • Crédit Agricole next bank (Suisse) SA: 0.25 %
  • Basellandschaftliche Kantonalbank: 0.15 %
  • Bank Cler AG: 0.1 %
  • Bank Sparhafen Zürich AG: 0.1 %
  • Bernerland Bank AG: 0.05 %
  • Credit Suisse AG: 0.05 %
  • Zürcher Kantonalbank: 0.05 %
  • Alternative Bank Schweiz AG: 0.00 %

Als Alternative zu den Zinskonten haben sich in den vergangenen Jahren Wertpapierfonds etabliert. Diese bieten im aktuellen Marktumfeld eine bessere Rendite, sind jedoch schwankungsanfällig. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über das konkrete Angebot informieren: Wie hoch ist der Aktienanteil? Welche Gebühren fallen an? Werden diese einmalig oder laufend fällig? Auch die beste Marktentwicklung kann von laufenden Kosten aufgefressen werden.

Vergleich

Tipps & häufige Fragen

Welche Anlageformen sind zulässig?

Nicht jede Anlageform ist für die gebundene Altersvorsorge förderfähig. Zunächst einmal müssen Sie sich entscheiden, von welchem Abwicklungspartner Sie sich betreuen lassen möchten: Versicherung oder Bank? Finanzdienstleister kennen die Bedingungen hinter der Säule 3a und können Ihnen entsprechende Produkte empfehlen. Entscheiden Sie sich für eine Bank, haben Sie die Wahl zwischen einem Zinskonto (welches wie bereits erwähnt nur sehr gering verzinst wird) oder einer Anlage in ein Wertpapierdepot. Ist Ihnen eine Lebensversicherung lieber, können Sie zwischen einer fest verzinsten Versicherung (mit der Möglichkeit auf Überschüsse) oder einer fondsgebundenen Versicherung wählen – diese funktioniert im Grunde ähnlich wie das Fondsdepot bei der Bank.

Ist das Risiko bei jeder Anlage gleich?

Jede Anlage birgt seine eigenen Risiken; eine völlig risikofreie Anlage gibt es nicht. Legen Sie das Geld fest bei einer Bank oder Versicherung an, besteht immer das (theoretische) Ausfallrisiko des Instituts. Davon abgesehen erhalten Sie zwar eine feste Verzinsung, doch diese gleicht die Inflation bei Weitem nicht aus. Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie sich bei Auszahlung Ihres Kapitals weniger davon kaufen können als bei sofortigem Konsum. Fondsgebundene Anlagen haben das Schwankungsrisiko, da sich der Wert von Wertpapieren stetig ändert. Je nach Fonds kann es auch ein Klumpenrisiko geben – nämlich dann, wenn das Kapital zum Grossteil in eine bestimmte Branche investiert wird. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zu Säule 3a-Fonds.

Wie ist das mit den Steuern?

Eine staatlich geförderte Anlage auf 3a-Investments sind in der Einzahlungsphase von der Steuer befreit. Das bedeutet, Sie können die jährlichen Einzahlungen bis zur festgelegten Obergrenze in der Steuererklärung angeben und erhalten dafür die anteilig gezahlte Steuer erstattet. Sie sparen damit also gleich doppelt: Sie sorgen für Ihre finanzielle Absicherung im Alter und gleichzeitig sparen Sie Steuern. Ganz umschiffen können Sie das Finanzamt natürlich nicht: Die Anlagen werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass bei Auszahlung des Kapitals Steuern fällig werden – allerdings zu dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da dieser in der Regel niedriger liegt als der Steuersatz bei Einzahlung, müssen Sie insgesamt weniger Steuern zahlen.

Welche Anlagedauer ist empfehlenswert?

Grundsätzlich ist es immer gut, für das Alter finanziell vorzusorgen – da spielt die Anlagedauer eine untergeordnete Rolle. Fest steht jedoch auch: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Kapital kommt am Ende zusammen – und desto stärker fällt der Zinseszinseffekt ins Gewicht. Bei kurzen Laufzeiten unter 5 bis 10 Jahren sollten Sie sich (trotz der niedrigen Zinsen) für einen fest verzinsten Vertrag entscheiden. Denn innerhalb dieser relativ kurzen Zeitspanne kann eine negative Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt möglicherweise nicht mehr „reingeholt“ werden – und Sie verlieren effektiv Geld.

Bei einer Laufzeit von 10, 20 oder sogar noch mehr Jahren lohnt sich jedoch die Anlage in eine fondsgebundene Anlage. Zwischenzeitliche Markteinbrüche sind in diesem Fall kein Grund zur Sorge – ganz im Gegenteil: Diese Entwicklungen sorgen dafür, dass Sie sich wieder günstig im Markt einkaufen können. Langfristig gesehen hat die Anlage in Wertpapiere die „klassischen“ Investments schon immer in der Wertentwicklung geschlagen.

Altersvorsorge

Fazit & Ausblick

Die Vorteile für das Sparen in der Säule 3a liegen auf der Hand: steuerliche Vorteile sowie ein langfristiger Vermögensaufbau für die Altersvorsorge bilden eine hervorragende Kombination. Doch neben der staatlich geförderten, gebundenen Vorsorge gibt es noch die freie Vorsorge (Säule 3b). Diese ist eine interessante Alternative. Diese ist zwar nicht staatlich gefördert, dafür jedoch betraglich nicht gedeckelt. Eine aktuelle Auswertung kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich fondsbasierte Anlagen der Säule 3b in den letzten Jahren sogar besser entwickelten als vergleichbare Anlagen der Säule 3a. Es lohnt sich daher, hier zu vergleichen und – sofern möglich – die Anlagen auf verschiedene Säulen aufzuteilen.

Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Zwar gehen Zentralbanken mittlerweile dazu über, die Leitzinsen zu erhöhen. Doch angesichts der hohen Inflationsraten kann auch ein geringfügig höherer Sparzins die entstehende Lücke nicht ausgleichen. Wenn Sie also einen längerfristigen Anlagehorizont anstreben (also 10 Jahre oder länger), lohnt sich die Anlage in eine fondsgebundene Altersvorsorge. So investieren Sie in Firmenwerte, die auch trotz der Inflation an Wert gewinnen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Vertrag läuft, desto höher darf der Aktienanteil sein.

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Family Office: Definition, Leistungen & für wen es sich lohnt

Sky with hills

Butler und Kammerzofen sind selten geworden, was nicht mit gesunkenen Ansprüchen von Reichen und Superreichen zu erklären ist. Die Situation: Konzentration und Vermehrung des Vermögens auf der einen Seite und die Skepsis gegenüber den etablierten Finanzberatern und Banken auf der anderen Seite. Die Ansprüche sind gewachsen und haben in den letzten zehn Jahren eine Branche wachsen lassen: das Family Office. Ohne Bankvorgaben kümmern sich dort Spezialisten um den Erhalt grosser Familienvermögen.

Doch warum sind Family Offices für Unternehmer oft geeigneter, das von ihnen Geschaffene zu erhalten, als klassische Vermögensverwalter?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Family Office ist eine Gesellschaft, die grosse Vermögen einer Eigentümerfamilie verwaltet.
  • Im Vergleich zur klassischen Vermögensverwaltung übernimmt das Family Office weitere Tätigkeiten rund und das Vermögen. Dazu gehören beispielsweise die Erarbeitung passender Anlagestrategien, Controlling, Verwaltung oder Mediation bei weitreichenden Entscheidungen.
  • Vor allem die bessere Kontrolle und die Weisungsbefugnis gegenüber den Akteuren zählen zu den wesentlichen Vorteilen.
  • Es gibt sogenannte Single Familiy Offices und Multi Family Offices. Der Unterschied besteht darin, ob das Vermögen einer Partei von mehreren Parteien verwaltet wird.
  • Everon ermöglicht das, was bisher nur wohlhabenden Familien offen Stand. Vermögensverwaltung über ein Multi Family Offices für Normalverdiener und der Zugang zu erstklassigen Finanzprodukten.

Family Office: Definition & Historie

Der Begriff Family Office ist nicht eindeutig definiert. Allgemein wird darunter ein Unternehmen verstanden, welches bankenunabhängig grosse private Vermögen verwaltet. Priorität hat der Erhalt des Vermögens sowie im Idealfall die Vermehrung. Dazu entwickeln Spezialisten passende Strategien und kümmern sich um die rechtssichere Anlage.

Der wesentliche Unterschied zur klassischen Vermögensverwaltung, beispielsweise bei einer Bank: Die Vermögensverwalter einer Bank stehen unter Weisung und Kontrolle der Bank. Das Family Office ist ausschliesslich an den Weisungen der Eigentümerfamilie gebunden.

Die Idee aus Amerika: eigene Familiengesellschaften zur optimalen Verwaltung des Familienvermögens

Im Jahr 1838 gründete die Unternehmerfamilie Morgan die erste familieneigene Gesellschaft zur Verwaltung ihres Vermögens: „House of Morgan“ war damit das erste Family Office. Die Familie Rockefeller folgte mit der Gründung ihres Family Offices im Jahr 1882. Diesen Beispielen folgten im Laufe der Jahre immer mehr wohlhabende Familien.

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Single Family Offices und Multi Family Offices

Da der Begriff des Family Office nicht gesetzlich definiert ist, finden Sie in der Praxis unterschiedliche Organisationsformen. Eine wesentliche Unterscheidung ist die Anzahl der Familien je Office.

Single Family Office

Beim Single Family Office (SFO) wird ausschliesslich das Vermögen einer Familie verwaltet. Dabei ist es entweder als „embedded SFO“ in das Unternehmen integriert, oder die Gesellschaft wird getrennt davon geführt.

Multi Family Office

Familien mit einem Vermögen ab etwa 15 Millionen Schweizer Franken können bei der Verwaltung ihres Vermögens auf die Dienste eines sogenannten Multi Family Offices (MFO) zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um Dienstleister, die über eine hohe Expertise in der Verwaltung grosser Familienvermögen verfügen. Der wesentliche Unterschied zum Single Family Office besteht darin, dass sie für mehrere Familien tätig sind.

Die für ein Multi Family Office tätigen Experten haben ihre Kompetenz im Normalfall bei Banken oder Unternehmensberatungen erworben. Häufig entstehen Multi Family Offices aus Single Family Offices, die ihre Organisation und ihr Know-how heute auch externen Klienten zur Verfügung stellen.

Leistungen

Die wesentlichen Leistungen im Überblick

Family Offices haben im Vergleich zu anderen Vermögensverwaltern, wie beispielsweise Banken, einen unterschiedlichen Ansatz: Zumeist vertreibt ein unabhängiges und individuell agierendes Family Office keine eigenen Produkte. Bei der Zusammenstellung des Leistungskatalogs zählen in erster Linie die Belange der Familie, losgelöst von Renditeoptimierungen. Es geht also um den ganzheitlichen Ansatz, der über die kurzfristige Rentabilität deutlich hinausgeht. Das Family Office handelt im Sinne des langfristigen Vermögenserhalts der Familie und bezieht dazu an geeigneter Stelle externe Spezialisten mit ein.

Die klassischen Aufgabenfelder des Family Office sind:

  • Entwickeln und Planen von Anlagestrategien für das Vermögen
  • Umsetzung der Strategien in Form von Treuhandgeschäften
  • Konsolidierung verschiedener Vermögensbereiche
  • Überwachung der Performance und Entwicklung eines Berichtssystems
  • Rechtsberatung und Steuerberatung
  • Planung von Nachfolge und Nachlass (bei Bedarf Tätigkeit als Mediator zwischen den Beteiligten)
  • Einrichtung von Stiftungen
  • Administration einschliesslich Buchhaltung für das Vermögen
  • Festlegen von Risikoparametern und dessen Überwachung
  • Gemeinnützige Engagements planen und durchführen
  • Immobilienmanagement
  • Persönliche Dienstleistungen wie Reiseplanungen der Familienmitglieder oder Hilfestellungen beim Thema Vorsorgevollmacht

Da sich die Aufgaben an den Anforderungen der jeweiligen Familien orientieren, kann die Aufstellung nach Bedarf erweitert werden. Ebenso ist die Übernahme von Teilaufgaben vorstellbar.

Der feine Unterschied: Family Office vs. Vermögensverwalter

Die Aufgaben eines Family Office sind in der Schweiz nicht gesetzlich reglementiert. Es gibt allerdings Verbände, in denen Interessen gebündelt und Anforderungen an neue Mitglieder definiert werden.

In diesen Verbänden sind die Aufnahmebedingungen für neue Mitglied klar geregelt. Dabei kommen häufig dieser Aspekte zur Geltung:

  • Eigenständigkeit der Institution: Der Fokus des Unternehmens soll ausschliesslich auf der Dienstleistung des Family Office liegen. Es darf somit keine Teilleistung eines Anbieters sein, der weitere Leistungen erbringt, wie beispielsweise Steuerberater oder Banken.
  • Fokus auf das Gesamtvermögen: Die ganzheitliche Verwaltung des Vermögens der Familie ist wesentliches Merkmal des Family Office. Es bietet nicht nur spezielle Leistungen, wie die Betreuung des Wertpapierportfolios oder das Immobilienmanagement an. Beratungsleistungen, Verwaltung, Steuerung und Controlling werden für alle Assetklassen wahrgenommen.
  • Überwachungsfunktionen sowie Koordinierung: Das Family Office berät und unterstützt bei der Auswahl von Anbietern und koordiniert sowie kontrolliert die beauftragten Leistungen. Die Akteure betreiben keine eigene Vermögensverwaltung und vermitteln selbst keine Finanzprodukte.
  • Honorarvergütung und Erlöstransparenz: Es dominiert die Honorarvergütung durch die beauftragende Familie. Eventuelle Provisionszahlungen von Dritten müssen vollständig offengelegt werden und dürfen nur nach Abstimmung mit der betreuten Familie vereinnahmt werden.
  • Interessenskongruenz: Die Tätigkeiten im Rahmen des Family Office sind ausschliesslich auf die Interessen der betreuten Familie ausgerichtet. Eigene betriebswirtschaftliche Interessen werden zurückgestellt.
  • Einwandfreier Leumund: Die Seriosität wird durch eine Leumundsbestätigung von etablierten Verbandsmitglieder bestätigt.
  • Ehrenkodex: Hier wird die Beachtung ethischer Grundsätze bestätigt, die in der Verbandssatzung dokumentiert sind.

Die Eigenständigkeit sowie der Gesamtvermögensfokus zeigen: Die Dienstleistungen umfassen alle Fragestellungen und Aufgaben, die sich beim Vermögen ergeben. So zählt bei einem Immobilienengagement beispielsweise nicht nur die zu erwartende Rendite. Ebenso werden steuerliche Belange sowie Fragen hinsichtlich Erbschaft, Immobilienverwaltung und Gesamtstruktur des Vermögens berücksichtigt. Die Beratungsdienstleistungen zielen damit auch immer auf mögliche Auswirkungen kommender Generationen ab.

Beim Verzicht auf operative Tätigkeiten für Multi Family Offices wird dem erhöhten Sicherheitsgedanken Rechnung getragen. Ordentliche Renditen sind zwar wünschenswert, Priorität hat jedoch der Vermögenserhalt.

Legal

Rechtliche Anforderungen

Die FINMA hat sich mit der Erlaubnispflicht von Family Offices beschäftigt. Dazu müssen Family Offices persönliche, finanzielle  und organisatorische Anforderungen erfüllen. Diese Regelungen umfassen u.a. eine Risikokontrolle, Erfahrung und Eignung der Geschäftsführung, Sicherheiten bzw. eine Berufshaftpflicht, Mindestkapital sowie der Nachweis, dass sie von einer Aufsichtsorganisation überwacht werden.

Family Offices übernehmen im Vergleich zur klassischen Vermögensverwaltung eine ganze Reihe weiterer Dienstleistungen für die betreuten Familien. Daher muss bei den Multi Family Offices in Bezug auf die Erlaubnispflicht differenziert werden. Hierbei sind nicht alle angebotenen Tätigkeiten erlaubnispflichtig. Dies ist beispielsweise relevant, wenn keine operativen Tätigkeiten ausgeführt werden, wie oben unter Punkt 3 beschrieben.

In der Schweiz sind ebenso die einzelnen Tätigkeiten zu betrachten. Danach ergeben sich die Pflichten, einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) zur Bekämpfung der Geldwäsche beizutreten oder sich der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu unterstellen. Weiterhin ist danach ein GwG-Verantwortlicher zu bestellen mit der Verpflichtung, jährliche Geldwäscheschulungen zu besuchen.

Die Anlageformen zeigen die Langfrist-Strategien

Aus einer Befragung von 121 Family Offices entstand 2020 der „Global Family Office Report“. Das Ergebnis gibt Aufschluss über die wichtigsten Anlageformen und Sie erkennen nachfolgend das Ranking der Anlageklassen:

  1. Aktien (29 %)
  2. Obligationen (17 %)
  3. Private Equity (16 %)
  4. Immobilien (14 %)
  5. Liquidität (13 %)
  6. Sonstiges (11 %)

Darüber hinaus bestätigen auch weitere Statistiken, dass Family Offices dort Geld anlegen, wo es sich langfristig und sicher vermehren kann. Es gilt der Grundsatz: „Mit grossen Vermögen wird nicht spekuliert“. Daher dominieren Aktien, Immobilien sowie Unternehmensbeteiligungen. Die Beimischung eines relativ hohen Anteils an Obligationen unterstreicht dabei den Sicherheitsaspekt. Ebenso schwenken Family Offices in der Anlageklasse Immobilien von schwer kalkulierbaren Geschäftsimmobilien verstärkt auf Wohnimmobilien um.

Family Offices haben sich zu grossen Investoren entwickelt, die sich zunehmend mit Risikokapital an Start-ups (Venture Capital) beteiligen. Hier spielen die Erfahrungen als eigene Unternehmer eine grosse Rolle, um die Engagements zu beurteilen. Schliesslich nutzen sie auf diese Weise ihre unternehmerische Kompetenz, um im Zuge eines ausgewogenen Anlagemix die Rendite positiv zu beeinflussen. Generell gehört es zu den erheblichen Vorteilen, dass Sie im Vergleich zum klassischen Vermögensverwalter die Anlageformen selber beeinflussen.

Unter welchen Voraussetzungen lohnt sich ein Family Office

Die personelle Ausstattung eines Family Office passt sich flexibel an die Bedürfnisse der Vermögenseigentümer an. Neben dem ganzheitlichen und interessenskongruenten Ansatz können Kostenvorteile eine Rolle spielen. Doch nicht nur prominente Betreiber eines eigenen Family Offices, wie die Schweizer Pharma-Milliardärs-Familie Hoffmanns (Roche) oder Sandoz, geniessen die Vorzüge der selbstbestimmten Vermögensverwaltung. Die unterschiedlichen Organisationsformen, besonders im Bereich der Multi Family Offices, ermöglichen einer steigenden Anzahl Vermögensinhaber ein bankenunabhängiges Vermögensmanagement.

Single Family Office

Zweifelsfrei ist das Single Family Office die höchste Form der Unabhängigkeit. Da damit Fixkosten einhergehen, lassen sich diese betriebswirtschaftlich sinnvoll erfahrungsgemäss ab einem Vermögen von etwa 250 Millionen betreiben.

Multi Family Office

Ab einem Vermögen von rund 15 Millionen können Sie dieses von einem Multi Family Office verwalten lassen. Der Markt der Anbieter ist, dem steigenden Bedarf folgend, gewachsen. So bieten nicht nur Dienstleister, die aus einem Single Family Office entstanden sind, die Vermögensverwaltung an. In den letzten Jahren sind ebenso unabhängig von Familien neue Multi Family Offices entstanden.

Der Markt wächst und spricht weitere Interessenten an

Die fortschreitende Digitalisierung hat inzwischen selbst in der individuellen Vermögensberatung Einzug gehalten. Damit sind keineswegs nur die in den letzten Jahren entstandenen Robo Advisor gemeint.

Denn auch der Markt der Family Offices entwickelt sich weiter und ist mittlerweile nicht nur den Großverdienern vorbehalten. Everon zählt zu den ersten digitalen Family Offices, mit dem grundlegenden Unterschied, dass eine Vermögensverwaltung nun auch Normalverdiener offen steht.

Fundierte Organisation des Family Office ist die Grundlage der effizienten und sicheren Vermögensverwaltung

Zu den grössten Vorteilen des Family Office zählt die umfängliche Kontrolle über das eigene Vermögen. Diese nehmen beim Single Family Office die dem Vermögenseigentümern unterstellten Spezialisten wahr.

Viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterhalten Fachbereiche, die durch professionelles Know-how bei der Gründung den Eigentümern zur Seite stehen.

Beim Multi Family Office ist die Trennung von Beratung und operativem Geschäft, auch nach Aussage einiger solider Anbieter, die beste Form der Sicherheit. Dies garantiert ebenso eine interessenskongruente Vermögensverwaltung. Kritisch sollten Sie immer bei Anbietern sein, die eigene Finanzprodukte auflegen oder diese vermitteln.

Finanzplatz Schweiz: im Ranking der Family Offices weit oben

Das weltweit gewachsene Vermögen hat in Verbindung mit der Finanzkrise einen Boom bei den Family Offices ausgelöst. Die veröffentlichten Zahlen basieren auf Schätzungen und sind daher uneinheitlich. Während die einen von gut 4’000 Anbietern in Europa sprechen, gehen andere von 7’300 aus. Einheitlich hingegen wird ein deutlich steigender Trend beschrieben.

In Europa steht dabei die Schweiz – neben Grossbritannien und Deutschland – hoch im Kurs. Der amerikanische Unternehmensberater Celent bezeichnet die Schweiz als Hub für Family Offices in Europa. Der Markt sei hier am besten entwickelt und zeige ein enormes Wachstumspotenzial. Grosse Namen aus der Schweiz leisten sich hier ihr eigenes Family Office. Daneben finden sich nicht minder bekannte Persönlichkeiten aus Deutschland, Italien, Griechenland oder Frankreich in der Liste der Offices. Sie greifen bevorzugt auf die Expertise von Mitarbeitern aus der Schweiz zurück. Darunter nicht selten Portfoliomanager bedeutender Banken.

Switzerland

Die wesentlichen Vorteile des Family Office

Der besondere Vorteil des eigenen Family Offices liegt in der optimalen Kontrolle über das eigene Vermögen. Ein effizient strukturiertes Family Office sichert Ihnen ein interessenskongruentes Management, wie es die direkte Verbindung zwischen Bank und Familie nicht leisten kann. Es erlaubt eine individuelle Steuerung des Vermögens im Sinne der Familie. Bei einem gut organisierten Family Office gibt es keine versteckten Gebühren und die Gesamtkosten sind ab einer bestimmten Höhe des Vermögens in der Regel günstiger.

Fazit

Mit einem Family Office legen Sie den Grundstein, die Vermögensverwaltung zu organisieren. Was bislang nur wohlhabenden Familien vorbehalten war, ist mit digitalen Anbietern wie Everon bereits für Verbraucher mit mittlerem Kapital möglich.

Die Struktur des Vermögens richtet sich damit nicht nach festgelegten Parametern, wie sie aus den Angeboten der Anbieter von Finanzprodukten entstehen. Vielmehr stehen bei allen strategischen Überlegungen ausschliesslich die individuellen Interessen der Familie bzw. der Anleger im Fokus. Dies schliesst eine der grössten Herausforderungen grosser Familienunternehmen ein: die Nachfolge.

Renditevorstellungen geben Sie als Vermögensinhaber vor und orientieren sich nicht an den Benchmarks der grossen Indexe. Zu beachten ist, dass beim Family Office, insbesondere bei grossen Vermögen, die Rendite bereits durch Kostenvorteile positiv beeinflusst wird.

Family Offices gelten inzwischen als gern gesehene Investoren. Banken haben eigene Abteilungen zur Betreuung eingerichtet. Die Berater wissen, dass die Akteure des Family Offices ein hohes Know-how mitbringen und es gewohnt sind, dass Anlagen für sie massgeschneidert werden. Das Verhältnis kehrt sich um: Das Family Office konstruiert eine Anlage und mehrere Banken bemühen sich um den Zuschlag. Damit bröckeln die Margen der Banken zugunsten der Rendite vieler Family Offices.

Der Begriff Vermögenssicherung kann aus vielerlei Perspektiven betrachtet werden. Wenn Sie als vermögende Familie den erreichten Lebensstil nachhaltig sicherstellen wollen, Geschaffenes erhalten möchten und generationsübergreifend denken, ist ein Family Office dazu das optimale Instrument.

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Freizügigkeitskonto: Grundlagen & Tipps zu Auszahlung, Zinsen und Anlagestrategien

Mountain with ice

Mit dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) wurde 1995 die Freizügigkeit für den Fall geregelt, dass der Versicherte aus der Pensionskasse vor Eintritt des Versorgungsfalls austritt – auch Freizügigkeitsprinzip genannt. Das bedeutet eine maximale Flexibilität der zweiten Säule der Schweizer Vorsorge und vermeidet Nachteile bei beruflichen Veränderungen. Dazu wird das angesparte Vorsorgeguthaben bei Wechsel des Leistungsträgers übertragen. Wichtig: In vielen Fällen kann das Freizügigkeitsguthaben nicht direkt auf eine neue Pensionskasse übertragen werden. Ist dies der Fall, muss ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden, wofür die Versicherten selbst verantwortlich sind. Es kann sich also lohnen, sich frühzeitig über das Angebot im Freizügigkeitsbereich zu informieren.

Im Folgenden bieten wir Hintergrundinformationen und wichtige Tipps zum Freizügigkeitskonto in der Schweiz.

Das Wichtigste im Überblick

  • Kann das Vorsorgekapital aus der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) bei beruflicher Veränderung nicht direkt auf einen anderen Leistungsträger überwiesen werden, müssen sie auf Freizügigkeitskonten zwischengeparkt werden. Diese werden von sogenannten Freizügigkeitseinrichtungen angeboten.
  • Versicherte können den Anbieter für eine Freizügigkeitslösung frei wählen. Sie weisen anschliessend ihre bisherige Pensionskasse an, das Guthaben dorthin zu überweisen.
  • Da angesparte Vorsorgegelder grundsätzlich im Vorsorgekreislauf verbleiben müssen, werden die Guthaben bei fehlender Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto zwischengeparkt.
  • Da es somit real keine Verzinsung auf Freizügigkeitskonten gibt, muss verstärkt auf eventuelle Gebühren geachtet werden.
  • Als Alternative bieten sich Wertschriften an. Diese Anlageform ist vorwiegend für langfristigere Anlagen geeignet.

In welchen Fällen benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen die angesparten Vorsorgegelder bei beruflichen Veränderungen nicht direkt an eine neue Pensionskasse überwiesen werden können.

Dies trifft etwa in folgenden Fällen zu:

  • neue Selbstständigkeit ohne Anschlussversicherung
  • Arbeitslosigkeit
  • Babypause
  • Scheidung (Übertragung Anspruch auf ehemaligen Ehepartner)
  • Einkommen sinkt unter den BVG‑Mindestlohn
  • Auswanderung oder berufliche Auszeit
  • Arbeitgeberwechsel, wenn nicht das gesamte Freizügigkeitsguthaben auf den neuen Leistungsträger übertragen werden kann

Der Weg zu einer neuen Freizügigkeitslösung

Entscheiden Sie auf jeden Fall selbst, welche Freizügigkeitsstiftung Ihnen die lukrativsten Möglichkeiten für Ihr Altersguthaben bietet! Verlassen Sie ein Unternehmen, sind Sie in den oben beispielhaft genannten Fällen für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos selbst verantwortlich. Sollten Sie nicht reagieren, wird Ihr Vorsorgekapital nach einer bestimmten Zeit bei der «Stiftung Auffangeinrichtung», der nationalen Vorsorgeeinrichtung, verwahrt.

Wenden Sie sich für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos einfach direkt an den Anbieter Ihrer Wahl. Inzwischen erleichtern Online-Angebote die Einrichtung. Um einen optimalen Überblick zu erhalten, bietet sich im Vorfeld eine Beratung an.

Alterswohnsitz

Was ist bei einem neuen Arbeitgeber und einer anderen Pensionskasse zu tun?

Ihre berufliche Situation hat sich erneut verändert und Sie nehmen wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf? Das Vorsorgeguthaben muss jetzt wieder in die neue Pensionskasse fliessen und Ihr Freizügigkeitskonto wird aufgelöst.

Freizügigkeitskonten im Vergleich

Ein Zinsvergleich (zweite Säule, Freizügigkeitskonten) der grössten Schweizer Banken und Finanzinstitute zeigt auf den ersten Blick: Sie liegen bei den Stiftungen heute unter dem BVG‑Mindestzins (1.0 Prozent für 2017-2022). Im Unterschied zu Pensionskassen sind Freizügigkeitseinrichtungen nicht an diesen Mindestzins gebunden.

 

 

Anbieter

 

 

Zinssatz

 

 

Auffangeinrichtung BVG

 

 

0.4 %

 

 

Bank CLER (ex Coop)

 

 

0.4 %

 

 

Banque Cantonale Vaudoise

 

 

0.3 %

 

 

Basler Kantonalbank BKB

 

 

0.6 %

 

 

Berner Kantonalbank BeKB

 

 

0.75 %

 

 

Credit Suisse

 

 

0.4 %

 

 

Luzerner Kantonalbank

 

 

0.4 %

 

 

Migros Bank

 

 

0.4 %

 

 

PostFinance (Post)

 

 

0.4 %

 

 

Raiffeisen

 

 

0.8 %

 

 

St. Galler KB

 

 

0.5 %

 

 

UBS

 

 

0.4 %

 

 

ZKB

 

 

0.4 %

 

 

Valiant

 

 

0.5 %

 

 

ABS – Alternative Bank Schweiz

 

 

0.00 %

Quelle: FinanzMonitor

Vergleichsportale wie FinanzMonitor oder comparis ermöglichen einen aktuellen Vergleich der Konditionen.

Für einen Renditevergleich ist der reine Zinsvergleich nicht ausreichend

Eine negative Verzinsung von Sparguthaben auf Freizügigkeitskonten ist zwar grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn die Zinsen, wie aktuell, allerdings gegen null tendieren, verlieren Vorsorgeguthaben unter Berücksichtigung von Gebühren trotzdem real an Wert. So sollten Sie beachten, dass bei den oben genannten Anbietern Gebühren zwischen 0 und rund 36 Franken anfallen.

Die Kontoeröffnung ist in der Regel kostenfrei. Häufig verlangen die Freizügigkeitseinrichtungen allerdings bei vorzeitigem Bezug für Wohneigentum eine Gebühr. Ebenso sind Gebühren bei Auflösung des Kontos innerhalb eines Jahres nicht unüblich.

Einige Banken bieten Gebührenreduzierungen an, sofern bei ihnen eine Hypothek abgeschlossen wird.

Freizügigkeitspolicen ebenfalls vom Niedrigzinsniveau betroffen

Policen beinhalten Versicherungsleistungen und das bedeutet eine Schmälerung der Rendite. Bei einer praktisch nicht mehr vorhandenen Verzinsung ist die Rentabilität von Policen somit ähnlich infrage gestellt wie bei Freizügigkeitskonten, die reine Sparanlagen darstellen. Wenn für Sie ein Versicherungsschutz für Invalidität oder Tod sinnvoll ist, sind die Alternativen aktuell rentabler. Und die bestehen aus dem Kauf einer Risikoversicherung der Säule 3a oder Säule 3b und der Anlage des Pensionskassenguthabens in lukrativere Anlagen.

Wertschriften für höhere Renditen

Wenn Sie davon ausgehen, Ihr Freizügigkeitsguthaben länger als etwa drei Jahre anzulegen, versprechen Wertschriften erfahrungsgemäss eine höhere Rendite. Von Banken sowie Freizügigkeitsstiftungen werden Wertschriftenfonds mit unterschiedlicher Gewichtung von Aktien und Obligationen angeboten.

Beachten Sie bei der Wertschriftenlösung:

  • Treten Sie wieder in ein Arbeitsverhältnis ein, müssen die Wertschriften verkauft und in die neue Pensionskasse übertragen werden. Sind die Kurse während der Anlage unter dem Einstand gefallen, kann auch nur ein geschmälertes Freizügigkeitsguthaben übertragen werden. Die voraussichtliche Anlagedauer sollte also einige Jahre betragen.
  • Entscheiden Sie sich zu einer Anlagestrategie, die zu Ihrem Risikobewusstsein passt.
  • Stichwort Performance: Vergleichen Sie die Wertentwicklung verschiedener Fonds über einen längeren Zeitraum. So erkennen Sie, wie sich der Fonds auch in schwachen Jahren entwickelt hat.

Wie sich eine ertragsorientierte Strategie auszahlt

Bei der Vorsorgeplanung spielt der Zinseszinseffekt eine grosse Rolle. Schliesslich geht es um lange Laufzeiten. Beim reinen Freizügigkeitskonto kann sich derzeit jedoch der glücklich schätzen, der den eingezahlten Betrag zurückerhält. Inflationsbereinigt wird es aktuell immer mit einem realen Verlust einhergehen. Bei leistungsstarken Fonds war in den letzten zehn Jahren hingegen mit durchschnittlich fünf Prozent jährlicher Rendite zu rechnen.

Zur Veranschaulichung dazu folgende Beispielrechnungen:

  • Freizügigkeitskonto mit einem Zinssatz von 0.01 Prozent jährlich und einem Vorsorgeguthaben von CHF 10´000
  • Guthaben in einem Jahr: CHF 10´001
  • Guthaben nach fünf Jahren: CHF 10´005
  • Guthaben nach zehn Jahren: CHF 10´010

alternativ:

  • Freizügigkeitsdepot mit einer angenommenen Wertentwicklung von 4 Prozent jährlich und einem anfänglichen Guthaben von CHF 10´000
  • Guthaben nach einem Jahr: CHF 10´400
  • Guthaben nach fünf Jahren: CHF 12´166
  • Guthaben nach zehn Jahren: CHF 14´802

Das Kapital für die Altersvorsorge würde sich im zweiten Beispiel in rund 18 Jahren verdoppeln. Im Vergleich dazu würden im ersten Beispiel die erzielten Zinsen von 18 Franken einen hohen realen Kaufkraftverlust bedeuten.

Freizügigkeitskonto Auszahlung: Wann ist dies möglich?

Zu welchem Termin kann ich die Auszahlung meiner Freizügigkeitsleistungen beantragen und wie sieht es mit der Versteuerung aus?

Für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen massgeblich. Demnach kann die Auszahlung frühestens fünf Jahre vor dem AHV‑Rentenalter sowie bis fünf Jahre danach beantragt werden. Der früheste Zeitpunkt ist somit bei Frauen ab 59 sowie bei Männern ab dem Alter 60.

Die Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben erfolgt grundsätzlich als einmalige Zahlung. Renten werden aus der zweiten Säule ausschliesslich von Pensionskassen gezahlt. Sind Sie noch versicherungspflichtig beschäftigt, sollten Sie sich bei Ihrer Pensionskasse erkundigen, ob gegebenenfalls vorhandenes Freizügigkeitsguthaben dort eingebracht werden kann, um den Rentenanspruch zu erhöhen.

Auszahlung vor der ordentlichen Pensionierung nur in festgelegten Ausnahmesituationen

Die Ausnahmen, in denen eine vorzeitige Auszahlung beantragt werden kann, sind sehr eng definiert:

  • Endgültiges Verlassen der Schweiz: Der obligatorische Teil des Altersguthabens kann bei Auswanderung in ein EU/EFTA‑Land nur ausgezahlt werden, wenn keine Pflichtversicherung mehr besteht. Ansonsten können die Kontoinhaber*innen ausschliesslich den überobligatorischen Teil ausgezahlt bekommen.
  • Invalidität: Wird eine ganze Invaliditätsrente der eidgenössischen Invalidenversicherung bezogen, kann ebenso die Auszahlung des Freizügigkeitskontos beantragt werden.
  • Als Grenzgänger*in die endgültige Erwerbsaufgabe in der Schweiz: Es darf in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und ebenso in der Schweiz kein Wohnsitz bestehen. In diesem Fall kann bei Annullation der Grenzgängerbewilligung das Freizügigkeitsguthaben ausgezahlt werden.
  • Erwerb von Wohneigentum: Innerhalb der WEF (Wohneigentumsförderung) kann das gesamte oder ein Teil des Vorsorgeguthabens auf dem Freizügigkeitskonto bezogen werden. Eine Auszahlung ist in Abständen von fünf Jahren bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters möglich. Als Verwendungsmöglichkeiten gelten der Erwerb sowie die Erstellung von selbst genutztem Wohneigentum und die Tilgung von Hypothekardarlehen. Ebenso ist mit dem Geld die Renovation möglich oder die Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften. Auch können Aktien einer Mieter‑Aktiengesellschaft erworben werden.
  • Todesfall: Verstirbt der Inhaber oder die Inhaberin eines Freizügigkeitskontos, fliesst das Guthaben an die gesetzlich Begünstigten. Dabei gilt die gesetzliche Regelung, wonach der erste Berechtigte der Ehepartner oder die Ehepartnerin ist. Danach folgen minderjährige Kinder sowie Kinder im Alter bis zu 25 Jahren, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden. Anschliessend werden Personen berücksichtigt, die mindestens fünf Jahre vor dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin mit diesem oder dieser in einer Lebensgemeinschaft gewohnt haben. Zusätzlich müssen diese Personen vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin wesentlich unterstützt worden sein. Zum Schluss werden noch volljährige Kinder und übrige gesetzliche Erben bedacht.

Steuern optimieren durch verteilte Auszahlung von Vorsorgeguthaben

Sämtliche Guthaben aus der zweiten Säule sowie aus der Säule 3a werden einmalig mit der Auszahlung besteuert. Dabei wird allerdings für diesen Teil des Einkommens ein ermässigter Steuersatz angesetzt. Die Erträge während der Laufzeit bleiben hingegen steuerfrei.

Wegen der Steuerprogression verteilen Sie die Auszahlungen von Pensionskassenguthaben, Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Guthaben am besten über mehrere Jahre. Gut zu wissen: Bis zu zwei Freizügigkeitskonten sind erlaubt. Insofern kann auch die Splittung von Freizügigkeitsguthaben auf zwei Konten sinnvoll sein. Gleichzeitig wird das Insolvenzrisiko bei der Verteilung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen minimiert. Wenn Sie auf grösstmögliche Sicherheit achten, sollten Sie daher Vorsorgeguthaben von über 100´000 Franken (bis 100´000 Franken privilegierte Behandlung) auf zwei Freizügigkeitsstiftungen verteilen oder einen Teil in Wertgutschriften investieren.

Die Steuersätze sind in den meisten Kantonen progressiv, jedoch unterschiedlich hoch. Bei Bezug eines Kapitals von 250´000 Franken ergeben sich für einen verheirateten Mann im Alter von 65 Jahren beispielsweise je nach Kanton Steuerbeträge zwischen 10´217 und 23´103 Franken.

Mögliche Anlageformen sind gesetzlich geregelt

Freizügigkeitskonti werden häufig von Banken sowie von einigen bankenunabhängigen Freizügigkeitsstiftungen angeboten. Neben den klassischen Konti sieht der Gesetzgeber ebenso Versicherungspolicen vor, die Versicherungsschutz für den Todesfall und Invaliditätsfall bieten. Dieser Versicherungsschutz muss allerdings mit einer Prämie bezahlt werden, die zulasten der Rendite geht.

Das anhaltende niedrige Zinsniveau wird voraussichtlich mittelfristig keine Perspektive für Sparanlagen bieten. Zwar sind in letzter Zeit Phasen von sogenannten Seitwärtsbewegungen festzustellen gewesen. Dennoch ist wegen der hohen Staatsverschuldungen nicht mit einem raschen Anstieg der Zinsen zu rechnen.

Daher gewinnt eine weitere Anlageform an wachsender Bedeutung: das Freizügigkeitsdepot. Die Anbieter solcher Depots bieten die Möglichkeit, in Fonds zu investieren. Sie stellen dabei sicher, dass Ihr Vorsorgeguthaben nach den gesetzlichen Bestimmungen investiert wird. Diese regeln insbesondere den Anteil risikobehafteter Anlagen.

Es gelten dabei folgende Maximalbeträge:

  • Grundpfandtitel auf Immobilien: 50 Prozent
  • Aktienanteil: 50 Prozent
  • Anlage in Immobilien: 30 Prozent
  • Investition in Fremdwährungen (ohne Absicherung): 30 Prozent
  • andere alternative Anlagen: 15 Prozent

Anlagehorizont als Entscheidungsgrundlage

Langfristig hat sich die Anlage am Aktienmarkt immer als rentable Investition erwiesen. Dies gilt zumindest, wenn auf eine breite Diversifikation geachtet wird. Dennoch ist im Einzelfall zu berücksichtigen, wie lange die Guthaben im Depot voraussichtlich investiert bleiben. Schliesslich gibt es am Aktienmarkt immer wieder Kurseinbrüche, die überstanden werden müssen. Verbleiben Ihre Gelder voraussichtlich bis zur Pensionierung oder bringen Sie diese bald wieder in eine Pensionskasse ein? Allgemein hat sich für die Anlage in Fonds ein Anlagehorizont von mindestens drei bis fünf Jahren als ratsam herausgestellt.

rente

Steuern sparen mit späterem Bezug

Beziehen Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben recht spät, lassen sich hiermit neben der gestaffelten Auszahlung weitere Steuern sparen. Sowohl das Vermögen der beruflichen Vorsorge als auch aus der Säule 3a (Selbstvorsorge) werden während der Zeit, in der Sie darüber nicht verfügen, nicht versteuert. Das bedeutet, Sie zahlen keine Vermögenssteuer und müssen ebenso auf Zinsen und Dividenden keine Steuern zahlen.

Beachten Sie daher: Die meisten Stiftungen ermöglichen den Aufschub des Bezugs bis zum Alter 70 (bei Männern) beziehungsweise bis zum Alter 69 (bei Frauen).

Keine Zinsen in Sicht – lukrative Alternativen

Wussten Sie, dass eine individuelle Vermögensverwaltung Ihres Freizügigkeitsguthabens möglich ist? Vorteile dieser nicht vielen Anlegern bekannten Form sind geringe Gebühren, Steueroptimierung und die individuelle Verwaltung Ihres Vorsorgeguthabens.

Mit individueller Vermögensverwaltung ETF und Einzeltitel möglich

Hier erfolgt die Anlage individuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anlagerichtlinien für Vorsorgegelder. Selbst Einzeltitel sind ab einem Guthaben von 500´000 Franken bei einigen Anbietern vorstellbar. Darunter wird in Anlagefonds und zum Teil in ETFs (Exchange Traded Funds) investiert. Das bedeutet für Sie ein Maximum an Flexibilität.

Digital und persönlich: institutionelle Tranchen

Bei institutionellen Tranchen werden keine Retrozessionen (Rückvergütungen von Produktanbietern an Vermögensverwalter, vergleichbar mit Provisionen) gezahlt. Dadurch sinken die Gebühren für den Kunden.

Innovative neue Anbieter ermöglichen auf diese Weise einem breiten Publikum eine effiziente Vermögensverwaltung. Dies schliesst bei einigen digitalen Vermögensberatern die Anlage von Vorsorgeguthaben ein.

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Die häufigsten Fragen (FAQ)

Was passiert im Todesfall mit dem Freizügigkeitskonto?

Bei Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin wird das Vorsorgeguthaben an die gesetzlich Begünstigten ausgezahlt.

Ist es möglich, mehrere Freizügigkeitskonten zu eröffnen?

Es können bis zu zwei Freizügigkeitskonten eröffnet werden. Dabei müssen die beiden Konten bei unterschiedlichen Stiftungen geführt werden. Bei einem Anbieter ist jeweils nur ein Konto möglich.

Ist eine negative Verzinsung möglich?

Eine negative Verzinsung ist bei reinen Sparlösungen nicht erlaubt. Es gibt jedoch keine Vorgabe hinsichtlich der Mindestverzinsung, wie dies bei Pensionskassen der Fall ist.

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Freizügigkeitsprinzip zur beruflichen Altersvorsorge: Tipps & FAQ

Die in der Arbeitswelt geforderte Flexibilität macht eine ebenso grösstmögliche Flexibilität der zweiten Säule der Vorsorge erforderlich. Schliesslich soll der Wechsel zu neuen Arbeitgeber*innen nicht mit Nachteilen bei Bausteinen der beruflichen Altersversorgung verbunden sein oder erschwert werden.

Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) aus dem Jahr 1995 stellt dazu die Freizügigkeit zwischen den BVG-Obligatorien sicher. Bei den versicherten Personen werden bei Wechsel des Leistungsträgers der beruflichen Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Freizügigkeitsleistungen übertragen. Sowohl der Ausweis als auch der Übertragungsweg sind festgelegt. Es lohnt sich also für jeden Versicherten, sich im Vorfeld zu informieren. Wer seine Möglichkeiten kennt, wird auch bei Veränderungen sorgenfrei auf seine Altersvorsorge blicken.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ab dem sogenannten BVG-Mindestlohn (Stand 2021: CHF 21’500) besteht Versicherungspflicht bei einer Pensionskasse. Unterhalb dieser BVG‑Eintrittsschwelle besteht eine Absicherung nur über die erste Säule (AHV/IV).
  • Die erworbenen Ansprüche (Freizügigkeitsguthaben) werden im Ruhestand als Rente ausgezahlt. Nur in wenigen Ausnahmen und unter Einhaltung strenger Auflagen ist eine vorzeitige Auszahlung möglich.
  • Für die Fälle Arbeitgeberwechsel, Unternehmensaustritt, Ehescheidung und Tod werden die sogenannten Freizügigkeitsguthaben übertragen.
  • Kann das Freizügigkeitsguthaben nicht direkt an ein anderes Versorgungswerk übertragen werden, müssen die Freizügigkeitsgelder bei einer Freizügigkeitseinrichtung zwischengeparkt werden. Dies ist etwa bei Austritt aus dem Unternehmen ohne neuen Arbeitgeber der Fall.

Funktionsweise der Freizügigkeit

Die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge ist eine obligatorische berufliche Vorsorge. Sie ergänzt die Grundversorgung der ersten Säule und sichert den Lebensstandard. Im Bundesgesetz, dass die berufliche Altersvorsorge, Hinterlassenenvorsorge und Invalidenvorsorge (BVG) regelt, ist festgelegt, dass die Versicherungsleistungen von Pensionskassen erbracht werden. Im Folgenden Video werden grundlegende Zusammenhänge des 3-Säulen-Prinzips zur Altersvorsorge in der Schweiz erklärt:

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Beiträge und Leistungen der Pensionskassen

  • Die berufliche Vorsorge besteht in der ersten Stufe aus einem obligatorischen Teil, in dem alle Angestellten ab dem 17. Lebensjahr für den Fall der Invalidität sowie den Todesfall versichert sind. Sie wird auch als Vorsorge 2b bezeichnet.
  • Ab dem 24. Geburtstag werden Altersleistungen für die Pensionierung aufgebaut.
  • Ab dem BVG-Mindestjahreslohn (Stand 2021: CHF 21’150) sind Arbeitnehmer*innen beitrags- und versicherungspflichtig. Der obligatorische Teil des Einkommens ist auf CHF 85’320 begrenzt.
  • Die Beiträge werden mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern gezahlt. Sie betragen, gestaffelt nach Alter, zwischen 7 und 18 Prozent des versicherten Gehalts. Der Arbeitgeber kann die Pensionskasse bestimmen, wo seine Arbeitnehmer versichert sind. Ebenso kann er die Rahmenbedingungen festlegen (beispielsweise Arbeitgeberanteil oder Sparquote).
  • Die Arbeitgeber*innen sind verantwortlich für die ordnungsgemässe Abführung der Beiträge.

Da der obligatorische Teil begrenzt ist, besteht für den sogenannten überobligatorischen Teil des Einkommens das Angebot der freiwilligen privaten Vorsorge. Berufstätige, angestellt oder selbstständig, sollten sich rechtzeitig über mögliche Angebote erkundigen. Wichtig: Der Staat beteiligt sich durch Steuerfreiheit bei den Beiträgen und des ausgezahlten Kapitals.

Von der Pensionskasse zur Freizügigkeitseinrichtung

Nicht immer können Pensionskassengelder von einer Pensionskasse zur anderen in Form einer Austrittsleistung übertragen werden.

Dies gilt beispielsweise für folgende Fälle:

  • Arbeitslosigkeit
  • Auswanderung
  • berufliche Auszeit
  • Selbstständigkeit (ohne Anschlussversicherung in einer Pensionskasse)
  • Babypause
  • Arbeitgeberwechsel (sofern nicht das komplette Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse eingebracht werden kann)
  • Einkommen unterhalb des BVG-Mindestlohns (beispielsweise bei Teilzeitarbeit)
  • Scheidung (Übertragung des Anspruchs auf den ehemaligen Ehepartner)

Da eingezahlte Pensionskassengelder laut Gesetz im Kreislauf der Vorsorge verbleiben müssen, muss das angesparte Freizügigkeitsguthaben in solchen Fällen bei einer Auffangeinrichtung geparkt werden.

Kann also Vorsorgeguthaben nicht direkt von einer Pensionskasse auf eine andere übertragen werden, wird das Guthaben von speziellen Freizügigkeitsstiftungen angelegt und verwaltet. Damit ist garantiert, dass der Vorsorgeschutz erhalten bleibt. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen von Banken oder Versicherungen.

Folgende Punkte sind bei der Anlage des Freizügigkeitsguthabens zu beachten:

  1. Bei Austritt aus einem Unternehmen sind Arbeitnehmer*innen selbst für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos verantwortlich.
  2. Die Wahl des Anbieters ist dem Versicherten freigestellt. Maximal ist die Verteilung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen erlaubt. Wiederum ist es nicht möglich, bei der gleichen Stiftung mehr als ein Konto zu führen.
  3. Wird nach Ausscheiden aus einer Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnet, wird das Altersguthaben bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung „Stiftung Auffangeinrichtung“ eingezahlt und angelegt. Die Übertragung erfolgt in der Regel nach Ablauf von sechs Monaten automatisch.
  4. Mit dem Freizügigkeitsgesetz wurde der Begriff Mindestbetrag für die Freizügigkeitsleistung eingeführt. Diese Absicherung bedeutet, die versicherte Person erhält mindestens die Summe aus allen selbst geleisteten Beiträgen. Hinzu kommt ein Zuschlag von vier Prozent pro Lebensjahr (höchstens 100 Prozent) ab Alter 20. Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernommen hat, gelten diese zu einem Drittel von der versicherten Person erbracht.
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Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens

Besteht aus den oben genannten Gründen nach einer BVG-Pflichtversicherung keine direkte Weiterversicherung bei einer anderen Pensionskasse, überweist die Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers das Freizügigkeitsgeld auf das Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung. Diese kann der Arbeitnehmer frei auswählen. Auf diesem Wege wird das persönliche Altersguthaben vorübergehend oder bis zur Pensionierung angelegt.

Wird nach der beruflichen Unterbrechung ein neues Arbeitsverhältnis in der Schweiz begründet, wird das Guthaben des Freizügigkeitskontos an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Das Freizügigkeitskonto kann dann wieder aufgelöst werden.

Der Bezug der Freizügigkeitsleistung richtet sich nach gesetzlichen Regelungen. Demnach gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Pensionierung: Ab fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter und bis zu fünf Jahre danach kann die Auszahlung beantragt werden. Demnach ist der früheste Termin bei Frauen ab dem Alter 59 und bei Männern ab dem Alter 60.
  • Beim endgültigen Verlassen der Schweiz: Arbeitnehmer*innen, die in ein EU-/EFTA-Land ziehen, können nur den überobligatorischen Teil des Altersguthabens ausbezahlt bekommen. Wenn die Kontoinhaber*innen in diesem Land nicht pflichtversichert sind, kann auch der obligatorische Teil ausgezahlt werden.
  • Endgültige Erwerbsaufgabe in der Schweiz als Grenzgänger*in: Bei Annullation der Grenzgängerbewilligung kann das Freizügigkeitsguthaben ausgezahlt werden. Dabei darf keiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgegangen werden und ebenso kein Wohnsitz in der Schweiz bestehen.
  • Invalidität: Als Nachweis dient der Bezug einer ganzen Invaliditätsrente der eidgenössischen Invalidenversicherung.
  • Erwerb von Wohneigentum: Die Wohneigentumsförderung der Schweiz sieht vor, das gesamte oder einen Teil des Freizügigkeitsguthabens zur Förderung des Wohneigentums zu beziehen. Dies ist pro Konto alle fünf Jahre und bis fünf Jahre vor dem AHV‑Rentenalter möglich. Zu den Verwendungsmöglichkeiten zählen in dem Zusammenhang der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, die Erstellung, die Rückzahlung von Hypothekardarlehen sowie die Renovation. Ebenso wird auf diese Weise die Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften oder Aktien einer Mieter‑Aktiengesellschaft gefördert. Die Freizügigkeitsstiftungen halten die erforderlichen Auszahlungsformulare vor und informieren über die konkreten Auszahlungsbedingungen.
  • Tod des Inhabers des Freizügigkeitskontos: Im Todesfall sieht eine Regelung vor, dass die Freizügigkeitsgelder an die gesetzlich Begünstigten ausgezahlt werden. Die Reihenfolge ist dabei vorgegeben. Erste Berechtigte sind die Ehepartner*innen, gefolgt von minderjährigen Kindern sowie Kindern im Alter von 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden. In der nächsten Ebene werden Personen bedacht, die in den vergangenen fünf Jahren vor dem Todesfall mit dem Kontoinhaber in einer Lebensgemeinschaft gewohnt haben. Dabei muss erkennbar sein, dass diese Personen wesentlich unterstützt wurden. Die Reihenfolge endet mit volljährigen Kindern und übrigen gesetzlichen Erben.

Das Freizügigkeitssystem in der Praxis

Durch die Veränderungen am Arbeitsmarkt und die geforderte Flexibilität tritt der Freizügigkeitsfall heute häufiger ein.

Beispiele:

  • übergangsweise keine Beschäftigung (Weltreise, Arbeitslosigkeit, Studium, Kinderbetreuung)
  • unbestimmter Auslandsaufenthalt
  • Reduzierung der Arbeitszeit mit Unterschreitung der BVG-Eintrittsschwelle
  • Neue Selbstständigkeit mit Verzicht auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens
  • Teilweise Übertragung des Rentenguthabens des ehemaligen Partners nach Scheidung

Bei Austritt aus einer Pensionskasse wird die Freizügigkeitsleistung, auch Austrittsleistung genannt, entsprechend der Vorgaben berechnet. Schliesst sich aus den oben genannten Gründen nicht direkt die Versicherung bei einer anderen Pensionskasse an, muss das Altersguthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden. Bis zum Zeitpunkt der Überweisung wird das Guthaben zum BVG‑Mindestzinssatz (Stand 2021: ein Prozent) verzinst.

Die Höhe des Freizügigkeitsguthabens ist unter anderem davon abhängig, ob die Pensionskasse nach dem Leistungsprimat oder Beitragsprimat geführt wird.

Leistungsprimat: Hierbei werden die Leistungen der Pensionskasse nach dem versicherten Lohn festgelegt. Was zunächst einfach und verständlich aussieht, hat jedoch den Nachteil, dass die Versicherungsleistungen je nach Einkommensentwicklung schwanken können. Dies kann etwa für Hinterbliebene im Einzelfall weitgehende negative Folgen haben.

Beitragsprimat: Im Versicherungsfall werden bei diesem Modell die Leistungen nach den geleisteten Beiträgen des Versicherten zuzüglich Zinsen berechnet. Sie richten sich somit nach dem angesparten Guthaben. Die Berechnung der Rente erfolgt nach einer vorgegebenen Berechnung auf Grundlage des angesparten Pensionskassenkapitals. Wegen der besseren Planbarkeit haben sich inzwischen die meisten privatrechtlichen Pensionskassen für dieses Modell entschieden.

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Die Wahl des Freizügigkeitskontos

Für die Wahl der Freizügigkeitseinrichtung stehen Bankkonten, Policen oder Wertschriftendepots zur Verfügung. Die Wahl der optimalen Anlage des Freizügigkeitsguthabens hat in Zeiten historisch niedriger Zinsen enorm an Bedeutung gewonnen. Schliesslich geht es darum, mit dieser Anlage im Alter seinen Lebensstandard erhalten zu können.

Bei den Freizügigkeitskonten liegt die durchschnittliche Verzinsung bei 0.022 Prozent (Stand 08/2021). Die Gebühren bewegen sich zwischen 0 und 36 Franken. Bei den Freizügigkeitspolicen ist aktuell mit einer kaum höheren Rendite zu rechnen.

Je länger der Anlagehorizont, desto rentierlicher ist erfahrungsgemäss eine höhere Aktienquote. Daher ist die Anlage mit Wertschriftenanlagen auf einem Freizügigkeitsdepot überaus attraktiv geworden. Bei den Wertschriften wird das Guthaben in Aktien, Obligationen sowie weiteren Wertpapieren investiert. So können mit dem Vorsorgekapital die Chancen der Finanzmärkte genutzt werden. Die Anbieter bieten in der Regel verschiedene Anlagestrategien, um der individuellen Risikobereitschaft zu entsprechen.

Bei Geringfügigkeit kein Freizügigkeitskonto erforderlich

Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, müssen für geringfügige Austrittsleistungen von Pensionskassen keine Freizügigkeitskonten eingerichtet werden. Die Freizügigkeitsguthaben können in diesen Fällen direkt an die Versicherten ausgezahlt werden.

Beträgt die Austrittsleistung nicht mehr als die Summe der Sparbeiträge eines Jahres, ist sie im Sinne dieser Regelung geringfügig. Weitere Details können die Pensionskassen in Eigenständigkeit definieren.

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Tipps und erste Schritte beim Freizügigkeitsfall

Damit das erarbeitete Freizügigkeitsguthaben jederzeit nachvollziehbar, sicher und rentabel angelegt ist, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Bei Veränderung des Arbeitsverhältnisses zeitnah mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen. Dabei bei Wechsel des Arbeitgebers die neue Pensionskasse mitteilen. Wird aus den oben geschilderten Gründen in keine neue Vorsorgeeinrichtung gewechselt, dann die Freizügigkeitseinrichtung für die Überweisung der Austrittsleistung mitteilen.
  • Freie Wahl der Freizügigkeitsstiftung nutzen! Dabei sollten neben den Zinsen die Gebühren verglichen werden.
  • Freizügigkeitsguthaben können auf zwei unterschiedlichen Freizügigkeitsstiftungen verteilt werden; dies ist später nicht mehr möglich. Eine Verteilung erhöht die Flexibilität der Anlage.
  • Bei längerfristigem Horizont: Anlagechancen am Kapitalmarkt nutzen durch Anlage von Wertschriften auf einem Freizügigkeitsdepot.
  • Vorsorgeplanung bedeutet Sicherstellung des Lebensstandards im Ruhestand. Daher zahlt sich kompetente Beratung immer aus. Vor einer Entscheidung sollten daher die persönlichen Möglichkeiten mit einem Finanzexperten besprochen werden.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Private Equity: Hintergründe zum ausserbörslichen Beteiligungskapital

Mountain with trees

Mit dem Begriff Private Equity verbinden viele Kapitalanleger*innen eine geheimnisvolle Geldanlage für Multimillionäre und institutionelle Anlageprofis. Dabei stellt sich oft bei potenziellen Anlegern*innen die Frage: Was ist eigentlich Private Equity?

Mit Kenntnis der Zusammenhänge und Hintergründe erfährt man, dass Private Equity kein Hexenwerk ist und ganz bestimmten logischen Mustern folgt. Wichtig ist, eine geplante Anlage sorgfältig abzuschätzen und dabei Chancen und Risiken genau zu kennen. Wir möchten mit diesem Ratgeber eine Basis schaffen, damit Sie sich im Private Equity Universum der Schweiz gut zurechtfinden.

Das Wichtigste in Kürze

Zur besseren Orientierung haben wir für Sie die Inhalte zum Thema Private Equity in kurzen Stichpunkten zusammengefasst.

  • Bei Private Equity handelt es sich um privates Beteiligungskapital.
  • Dieses Kapital wird in Unternehmen investiert, mit dem Ziel, langfristige Gewinne zu erzielen.
  • Hinter dem Kapital stehen Anleger, die ihr Vermögen über Beteiligungsgesellschaften in Unternehmen investieren.
  • Private Equity Investments erfordert viel Geschick und Erfahrung, die Auswahl der richtigen Investitionsziele ist entscheidend.

Definition: Was ist Private Equity?

Der Begriff Private Equity kommt aus dem englischen Sprachgebrauch. Er gliedert sich wörtlich übersetzt in die beiden Begriffe Private (übersetzt mit privat) und Equity (übersetzt mit Eigenkapital). Er umschreibt damit privates Beteiligungskapital oder ausserbörsliches Eigenkapital. Mit dem eingesammelten Geld investieren Private Equity Gesellschaften direkt in Beteiligungen an Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnerzielung.

Bei Investments beispielsweise in „Start-ups“ (junge Unternehmen) spricht man im Zusammenhang von Private Equity von „Venture Capital“ (Wagniskapital), das naturgemäss einem höheren Risiko ausgesetzt ist. Der Unterschied zu anderen Investitionsmöglichkeiten liegt in der direkten Einflussnahme des/der Investors*in auf das operative Geschäft beim Zielunternehmen. Dazu gehören Massnahmen wie beispielsweise:

  • Weiterentwicklung der bestehenden Unternehmensstrategie
  • Bereitstellung von Know-how
  • Optimierung von Arbeitsprozessen
  • Expansion in neue Produkte und Märkte

Beteiligungsgesellschaften in der Schweiz im Bereich Private Equity sind an einem langfristigen Investment mit nachhaltigem Unternehmenserfolg interessiert. Die Erzielung von kurzfristigen Spekulationsgewinnen und einer schnellen Rendite sind dabei nicht im Fokus. Bei anderen Investitionsmöglichkeiten liegt der Schwerpunkt eher auf Aktionärsrendite ohne eine direkte Einflussnahme auf die Geschäftsführung.

Die Geschichte von Private Equity beginnt direkt nach dem Zweiten Weltkrieg. Über die American Research and Development Corporation (ARDC) wurden im Privatsektor Investitionen von zurückkehrenden Soldaten*innen in neu gegründete Unternehmen gefördert. Als erste Erfolgsgeschichte im Zusammenhang mit Private Equity gilt eine Investition von 70’000 US-Dollar in das Unternehmen Digital Equipment aus dem Jahre 1957. Diese Beteiligung wurde von ARDC direkt nach dem Börsengang des Unternehmens getätigt.

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Wie “funktioniert” Private Equity?

Bei vermögenden Privatanlegern wird Geld eingesammelt, das zu einem Fonds im Bereich Private Equity zusammengeführt wird. Der Fonds erwirbt anschliessend Anteile an einem oder mehreren Zielunternehmen. Zusätzlich benötigte finanzielle Mittel werden von Banken oder externen Investoren im Rahmen einer Co-Finanzierung bereitgestellt. Ziel des Investments ist es, durch geeignete Massnahmen die Profitabilität der Zielunternehmen zu steigern. Nach einer bestimmten Haltedauer wird das Investment verkauft und mit Gewinn wieder aufgelöst.

Unternehmensbeteiligungen durch Private Equity Fonds erfolgen nach unterschiedlichem Muster. Das Ziel ist immer eine signifikante Mehrheitsbeteiligung, um auf das Zielunternehmen Einfluss nehmen zu können. In einem ersten Schritt ist es bei börsennotierten Unternehmen eine Sperrminorität, die angestrebt wird. Diese Grenze liegt bei 25.1 Prozent des Grundkapitals. Damit kann gegen den neuen Anteilseigner kein qualifizierter Mehrheitsbeschluss in der Hauptversammlung getroffen werden.

Bei den Unternehmensphasen in der Entwicklung von Gesellschaften gibt es weitere Einsatzmöglichkeiten von Private Equity. Hier wird unterschieden zwischen:

  • Risikokapital bei einer Unternehmensgründung mit einem erfolgreichen Geschäftsmodell
  • Wachstumskapital bei der Expansion eines Unternehmens in neue Märkte oder neue Produktsparten

In beiden Fällen sind traditionelle Kreditbanken risikoavers und möchten meist erst nach einem erfolgreichen Marktauftritt Fremdkapital zur Verfügung stellen.

Der zweite Bereich von Private Equity in der Schweiz besteht darin, sich mit Investments an Buy-out-Finanzierungen zu beteiligen. Hier sind die bekanntesten Formen:

  • Leveraged Buy-out (LBO)
  • Management-Buy-out (MBO)

Leveraged Buy-out (LBO)

Bei einem LBO wird der Grossteil des Kaufpreises für das Zielunternehmen über Kredite fremdfinanziert. Die entstandenen Verbindlichkeiten werden dem Zielunternehmen aufgebürdet. Die Rückführung der Darlehen erfolgt aus dem Cashflow des erworbenen Unternehmens.

Management-Buy-out (MBO)

Beim MBO ist der/die Initiator*in das Management des Unternehmens selbst. Auslöser dafür kann beispielsweise eine Sanierung sein, die von den bisherigen Anteilseignern nicht durchgeführt wird. Das Kapital zur Finanzierung wird vom Management selbst und grösstenteils von Private Equity Firmen bereitgestellt.

Einordnung, Abgrenzung und Vergleich mit anderen Finanzformen

Das hauptsächliche Ziel von Private Equity sind Eigenkapitalinvestments in Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind. In Verbindung mit Private Equity gibt es zwei wesentliche Richtungen für die angestrebten Investitionen, wie bereits im letzten Kapitel erwähnt:

  • Buy-out
  • Venture Capital (VC)

Vom Finanzinstrument her ist das Ziel von Private Equity das Eigenkapitalinvestment, um den direkten Zugriff auf das anvisierte Unternehmen zu erhalten. Eine Minderheitsbeteiligung wird nur sehr selten angestrebt.

Vom Investitionsansatz her unterscheidet sich Private Equity in der Schweiz deutlich von einer Anlage in Aktien von Unternehmen. Wenn private Anleger*innen Geld in dieser Anlageklasse investiert, steht in erster Linie eine möglichst hohe Rendite im Vordergrund. Der/die Investor*in ist nicht daran interessiert, strategische Entscheidungen zu treffen oder Einfluss auf die Geschäftsführung zu bekommen. Ob eine Investition in Private Equity am Ende besser ist als eine direkte Anlage in Aktien, hängt stark vom Zeitpunkt und der Haltedauer beim Investieren ab.

Venture Capital wird meist im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen mit einem hohen Wachstumspotenzial eingesetzt. Private Equity stellt hier die Basis für das Eigenkapital zur Verfügung. Weil Wachstumsfinanzierungen bei jungen Unternehmen oft mit grossen Risiken verbunden sind, ist der Einsatz von Fremdkapital durch Banken eher selten. Als Äquivalent für die grosse Risikobereitschaft der Private Equity Fonds wird eine hohe Eigenkapitalrendite während des Investmentprozesses erwartet.

Chancen & Risiken von Private Equity

Eine Investition in Private Equity ist mit Sicherheit kein Basisinvestment für Kapitalanleger*innen. Es bedarf grosser Erfahrung im Umgang mit Geldanlagen und gleichzeitig ein hohes Startkapital für den Einstieg. Im Zusammenhang mit der Investition in Private Equity geht der/die Investor*in ein hohes finanzielles Risiko ein. Das kann in Ausnahmefällen auch zum Totalverlust der angelegten Gelder führen. Diese Risiken sollten Sie vor einer Investitionsentscheidung im Auge behalten:

  • Liquiditätsrisiken während der Laufzeit der Geldanlage
  • Bewertungsrisiken in Bezug auf die erworbenen Unternehmen
  • Kostenrisiken aufgrund hoher Managementgebühren und Vertriebskosten
  • Totalverlust der eingezahlten Geldbeträge aufgrund Insolvenz der Zielunternehmen ist nicht auszuschliessen
  • Transparenzrisiken aufgrund mangelnder Einsicht in die getätigten Transaktionen
  • Fehlende Eigeninitiative im Verlauf des Anlagezeitraums, weil abhängig von den Entscheidungen der Investoren*innen

Investitionen in Private Equity und Aktien gelten als langfristige Geldanlagen in Sachwerten. Während Sie bei der Aktienanlage die Möglichkeit haben, an jedem Börsentag Ihre Aktien zu verkaufen, so geht das bei Private Equity nicht. Der Private Equity Fonds ist ein institutioneller Anleger, der sein Vermögen langfristig für Sie illiquide in nicht börsennotierten Unternehmen angelegt hat. Dadurch entsteht als zusätzliches Risiko für den/die Anleger*in, dass er/sie sein/ihr Investment nicht kurzfristig frei verwerten kann.

Die Chancen von Private Equity in der Schweiz liegen darin, dass nur in ausgesuchte Unternehmen mit hohen Renditeerwartungen investiert wird. Die Investmentprofis suchen dabei nach jungen Unternehmen mit einer zukunftsweisenden Geschäftsidee. Das zweite Kriterium ist eine unterbewertete Firma, die zukünftig hohe Gewinne erwirtschaften kann. In diesen beiden Fällen winken dem/der Anleger*in hohe Renditechancen.

Am Ende des Anlagehorizonts einer Investition des Private Equity Fonds steht der Verkauf oder die Börsenplatzierung. Dabei wird der entstandene Wertzuwachs ähnlich wie bei einem Investment in Immobilien dem Anlagekapital zugeschlagen. Nach erfolgter Realisierung des Verkaufserlöses, der nicht unbedingt nachhaltig erwirtschaftet wurde, erfolgt die Rückzahlung an den/die Anleger*in.

Private Equity: Nur für Superreiche?

Die Geldanlage in Private Equity eignet sich für qualifizierte private Anleger*innen mit Sachkenntnis im Bereich Unternehmensbeteiligungen. Wichtig ist vor einer Investitionsentscheidung, dass der//die Investor*in einen langfristigen Anlagehorizont anstrebt. Der zweite Faktor ist, dass der/die Investor*in das unternehmerische Haftungsrisiko berücksichtigt. Zusätzlich sollten Sie auf das angelegte Kapital während der Laufzeit der Investition nicht angewiesen sein.

Die Finanzierungshöhe bei einem Engagement in Private Equity in der Schweiz liegt bei mindestens 250‘000 Schweizer Franken oder sogar einem Vielfachen davon. Aus diesem Grund eignet sich Private Equity in erster Linie für:

  • Vermögende Privatkunden*innen
  • Institutionelle Anleger*innen
  • Family Offices

Zugang zum Markt für Private Equity erhalten Sie durch Kontaktaufnahme zu einem institutionellen Anbieter, der entsprechende Fonds vertreibt. Dabei ist es entscheidend bei der Auswahl die Anlageschwerpunkte des Fonds in Bezug auf Branchen und Strategie im Vorfeld genau zu prüfen.

Für den/die normale/n Privatanleger*in bedeutet das damit nicht, dass er/sie von der Geldanlage in Private Equity komplett ausgeschlossen ist. Es besteht die Möglichkeit, über geschlossene Private Equity Retailfonds oder entsprechende Publikumsfonds Gelder in diesen Bereich zu investieren. Branchenübliche Mindestanlagesummen betragen aber auch in diesem Umfeld oft mehr als 10‘000 Schweizer Franken.

Es handelt sich bei diesen Fonds in der Regel um Dachfonds, welche die eingesammelten Kundengelder anschliessend in andere Private Equity Fonds investieren. Vor einer möglichen Geldanlage in diese Vehikel sollten Sie jedoch bedenken:

  • Durch die doppelte Fondsstruktur entsteht eine noch grössere Intransparenz der angelegten Gelder
  • Doppelte Kosten, da auch der Dachfonds eigene Gebühren und Verwaltungskosten verlangt

Wie unterscheiden sich Private Equity Unternehmen?

Private Equity Fonds legen bei ihren Investitionsentscheidungen strenge Kriterien fest, nach denen Sie die eingesammelten Gelder investieren. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Unternehmensphase
  • Branche
  • Finanzierungshöhe
  • Region

Damit wird gewährleistet, dass die angelegten Gelder eines Fonds homogene Ziele aufweisen.

Unternehmensphase

Fonds, die sich auf die Vergabe von Venture Capital (Wagniskapital) konzentrieren, unterstützen ein junges Unternehmen in einer schwierigen Phase. Hier sind die Risiken eines Totalausfalls am grössten, bis das Unternehmen mit aussichtsreichem Geschäftsmodell die Marktreife erreicht hat.

Unternehmen, die einen Geschäftsbereich ausgliedern oder vergrössern möchten, suchen bei Private Equity nach Wachstumskapital. Das kann auch im Zuge einer internationalen Expansion in neue Märkte erfolgen.

Bei einem MBO (Management-Buy-out) unterstützt Private Equity die neue Strategie des Managements bei einer Sanierung oder einer Geschäftsumwandlung.

Branche

Bei den Branchen suchen sich Private Equity Fonds gezielt Segmente mit einem zukünftigen Wachstum aus. Das sind beispielsweise neue Trends, die auf innovativer Technik basieren oder Themen, die zukünftig aussichtsreich sind. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in nachhaltige Technologie oder Produkte mit einem ökologischen Mehrwert.

Finanzierungshöhe

Bei der Finanzierungshöhe richtet sich der Fokus von Private Equity auf die benötigten Mittel für die geplante Investition und auf die Grösse des angestrebten Zielunternehmens. Das Volumen der benötigten Mittel hat oft auch Einfluss auf die Mindestanlagesumme.

Region

Mit Blick auf die Region richtet Private Equity seinen Fokus auf zukünftige Wachstumsmärkte. Diese müssen nicht unbedingt in der Schweiz oder in Europa liegen. Besonders in der asiatischen Region ist das Wirtschaftswachstum in vielen Ländern ungebremst.

Lesetipp: Private Debt: Alternative Firmenfinanzierung und spannende Anlageklasse

Investing Private Equity

Private Equity – Tipps für die erste Investition

Bevor Sie als Anleger*in sich mit der ersten Investition in Private Equity Fonds beschäftigen, sollten Sie sich in Ruhe eine Checkliste erstellen. Diese Fragen sind dafür beispielsweise sicherlich hilfreich:

  • Können Sie auf das investierte Geld über einen längeren Zeitraum von mindestens 10 Jahren verzichten?
  • Sind Sie bereit, ein Risiko einzugehen, dass im schlimmsten Fall sogar einen Totalverlust bedeuten kann?
  • Können Sie die Risiken der geplanten Geldanlage richtig einschätzen?
  • Haben Sie die richtige Beteiligungsgesellschaft ausgewählt?
  • Ist das Vorhaben des Private Equity Fonds für Sie transparent und nachvollziehbar?
  • Sind Ihnen alle entstehenden Gebühren und Kosten für das Investment bekannt?
  • Wurden Sie in Gesprächen mit dem Fondsvertrieb über alle von Ihnen gestellten Fragen umfassend informiert?
  • Sind Sie bereit, während der Laufzeit der Anlage auf Ausschüttungen zu verzichten und erst am Ende der Geldanlage Ihr Kapital mit angesammeltem Zuwachs zu erhalten?
  • Sind Sie bereit, bei einer möglichen Fondsanlage im Ausland zusätzliche Risiken einzugehen (Transparenz- und Wechselkursrisiken)?

Für Ihre Geldanlage ist es entscheidend, dass Sie sämtliche dieser Fragen mit einem deutlichen JA beantworten. Dazu können weitere Fragestellungen auftreten, die mit Ihrer individuellen persönlichen Situation zusammenhängen. Sollten sich geringste Zweifel bei der Beurteilung Ihres Investments ergeben, ist es eine gute Idee, einen sachverständigen Ratgeber aufzusuchen. Auf keinen Fall sollten Sie mögliche Risiken ausblenden, denn am Ende tragen Sie die alleinige Verantwortung für das Investment.

Ein plastisches Beispiel, um sich den Totalverlust einer Geldanlage vorzustellen, ist der Vergleich mit dem Kauf eines Luxusautos. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Luxuswagen für mindestens 100‘000 Schweizer Franken und fahren das Auto auf der ersten Fahrt frontal mit einem Totalschaden an die Wand. Wenn Sie bereit sind, diesen Schmerz zu verkraften, dann steht einer Geldanlage in Private Equity Fonds nichts mehr im Wege.

Fazit zu Private Equity

Private Equity bedeutet ausserbörsliches Beteiligungskapital im Zusammenhang mit Investitionen in Unternehmen. In diesem Umfeld sammelt ein Private Equity Fonds Anlagegelder bei Investoren*innen ein. Zu den häufigsten Anlegergruppen im Bereich Private Equity gehören vermögende Privatkunden*innen, Family Offices und institutionelle Anleger*innen. Für Kleinanleger eignet sich als Alternative die Investition in den geschlossenen Private Equity Retailfonds. Wichtig ist der Hinweis, dass die Geldanlage in Private Equity ein hohes Risiko birgt.

Bei Private Equity Fonds wird grob zwischen Venture Capital Fonds und Buy-out-Fonds unterschieden. Mit Wagniskapital erfolgen meist Beteiligungen an jungen Unternehmen mit einem aussichtsreichen Geschäftsmodell. Der Fokus von Buy-out-Fonds liegt auf Expansionsstrategien bei reifen Unternehmen oder bei Transaktionen, die durch das Management der bisherigen Firma ausgelöst werden. Beide Vorhaben werden mit Kapital von Private Equity Fonds begleitet. Zusätzlich können bei Buy-out-Transaktionen Banken und institutionelle Investoren als Co-Finanzierer auftreten.

Anleger*innen sollten ihr Vorgehen im Vorfeld der Investition genau festlegen. Es ist entscheidend, anhand einer Checkliste alle möglichen Chancen und Risiken mit der geplanten Geldanlage zu kennen. Mit dem Vertrieb eines Fonds von Private Equity in der Schweiz sind im Rahmen erster Gespräche alle Fakten der Geldanlage zu besprechen. Sind der passende Fonds und das richtige Anlageziel gefunden worden, können Sie die Investition vornehmen. Es ist immer eine gute Idee, bei aufkommenden Zweifeln vor dem Abschluss der Verträge den Rat eines versierten Fachmanns einzuholen.

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Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz

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Die Grundlage für eine materielle Sicherheit stellt in der Schweiz das 3-Säulen-Prinzip dar. Es ist das von der Bundesverfassung garantierte Vorsorgesystem und hat sich über mehrere Jahrzehnte bewährt. Das Ziel besteht darin, die Schweizer*innen im Alter und bei Invalidität finanziell abzusichern. Daneben sollen Angehörige im Todesfall abgesichert sein.

Die demografische Entwicklung sowie die anhaltend niedrigen Zinsen stellen auch die Schweiz vor grosse Herausforderungen. Dennoch: Die Verantwortung auf mehrere Säulen zu verteilen, macht die Vorsorge stabiler. Umso wichtiger ist es für jeden Einzelnen, die Instrumente, die beteiligten Fachleute und deren Fachgebiete zu kennen. Dazu soll dieser Beitrag dienen und einen Überblick über die individuellen Möglichkeiten geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Vorsorgesystem der Schweiz besteht aus den drei Säulen staatlicher, beruflicher sowie privater Vorsorge
  • Die erste Säule dient der Existenzsicherung und liegt in staatlicher Verantwortung.
  • Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge und wird von den Arbeitgebern verantwortet.
  • Mit der dritten Säule ist die Eigenverantwortung gefragt. Hiermit lässt sich mit staatlicher Unterstützung eine private Vorsorge aufbauen.
  • Die Möglichkeiten, die sich mit den Angeboten innerhalb der dritten Säule ergeben, sind aus mehreren Gründen interessant. Einerseits stellen sich bereits während des aktiven Berufslebens steuerliche Vorteile ein. Auf der anderen Seite geht es hierbei um die Möglichkeit, unangenehme Einkommenslücken zu vermeiden. Das Ziel ist, den Lebensstil im Alter aufrechtzuerhalten, an den Sie sich gewöhnt haben.
  • Die Aufwendungen für Ihre private Vorsorge werden Ihnen umso leichter fallen, je früher Sie damit beginnen.
3 Säulen Prinzip

Die Geschichte: Eine Sozialversicherung entsteht per Volksabstimmung

Das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) entstand bereits am 1. Januar 1912. Vier Jahrzehnte danach wurde am 1. Januar 1948 die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ins Leben gerufen. Die beiden Weltkriege waren wesentliche Auslöser dieser Versicherung. Viele Wehrmänner waren mit ihren Familien in Notlagen geraten, da sie durch Verwundungen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen konnten. Ebenso gerieten Familien durch Tod des Haupternährers in wirtschaftliche Bedrängnis.

Es benötigte viele parlamentarische Vorstösse, bevor eine gesamtschweizerische Lösung entstand. Im Jahr 1960 wurde die Versicherung durch eine Invalidenversicherung ergänzt.

Viele Jahre später wurde dann das 3-Säulen-Prinzip in der Bundesverfassung verankert. Die Schweizer*innen stimmten am 3. Dezember 1972 mit einem Ja-Anteil von 74 Prozent dem Modell zu. Es entstand zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz ein klares System, das der Bevölkerung einen Schutz vor den Risiken Invalidität, Alter sowie Tod des Hauptversorgenden anbot.

Bevor in Art. 111 ff. der schweizerischen Bundesverfassung (BV) die Sozialversicherung zum öffentlichen Recht gehörte, gab es dazu verschiedene Einrichtungen. Es waren Zusammenschlüsse von Personen sowie Einrichtungen, an die sich Menschen in Notlagen wenden konnten. Dazu gehörten beispielsweise die Armenfürsorge, Hilfsgesellschaften auf Gegenseitigkeit und private Versicherungen.

Aufbau und Funktionsweise des 3-Säulen-Prinzips

Das System gehört zu den Grundwerten der Schweiz. Es garantiert auf kollektiver Ebene die soziale Sicherheit und ermöglicht den Menschen im Alter ein Leben in Selbstbestimmung. Diese Zielsetzung ist in der Durchführung eine grosse Herausforderung. Schliesslich unterliegen alle Vorsorgesysteme dem demografischen Wandel und haben sich einer sich verändernden Gesellschaft zu stellen.

In der Schweiz bedeutet dies insbesondere:

  • Jede Generation freute sich bis jetzt über eine sieben Jahre längere Lebenserwartung.
  • 46 Prozent der Schweizer*innen geben an, fürs Alter ein finanzielles Polster aufbauen zu wollen.
  • Herausforderung Vorsorgelücke: Davon ist jeder dritte Schweizer bzw. jede dritte Schweizerin betroffen.

Trotz Anpassungsbedarf hat die Schweiz weiterhin eine hervorragende Ausgangslage. Die Grundlage bildet dabei das 3-Säulen-Prinzip, bei dem jede Säule ihren speziellen Zweck erfüllt und einen eigenen Leistungsumfang hat. Das Zusammenspiel steht für klassische Schweizer Werte: Solidarität sowie Eigenverantwortung.

Die erste Säule beinhaltet ausschliesslich obligatorische Leistungen. Ebenso zählen die Versicherungen der zweiten Säule teilweise zu den Standards. Bei einem weiteren Teil der Absicherungen innerhalb der zweiten Säule handelt es sich um freiwillige Möglichkeiten. Die dritte Säule basiert mit ihren privaten Absicherungen auf vollständig freiwilligen Leistungen.

Funktionsweise 3 Säulenprinzip

Säule 1: Existenzsicherung – die staatliche Vorsorge

Die erste Säule ist nach dem solidarischen Prinzip aufgebaut. Erwerbstätige (einschliesslich Grenzgänger*innen) und Arbeitgeber zahlen monatlich Beiträge, womit die Auszahlungen an die heutigen Rentner*innen finanziert werden. Das Alter für die AHV-Rente, das Pensionierungsalter, liegt aktuell bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Die Rente wird auf Antrag gewährt. Wenn Sie erfahren wollen, mit welcher Höhe der Rente Sie rechnen können, dann stellen Sie einen Antrag auf Vorausberechnung bei der kantonalen Ausgleichskasse.

Die maximale AHV-Rente beträgt seit dem 1. Januar 2021 monatlich CHF 2’390. Mit CHF 1’195 können Sie mindestens rechnen. Diese Renten setzen die volle Beitragsdauer voraus.

Die Schweiz erfüllt mit dieser Säule ihre sozialstaatliche Pflicht. Im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit ist für den Leistungsempfänger die Existenzgrundlage gesichert. Mehr dürfen Sie allerdings von der ersten Säule nicht erwarten.

Merkmale 1. Säule

Die wesentlichen Merkmale der ersten Säule sind:

  1. Obligatorische Vorsorge
  2. Leistungen:
    • AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung)
    • IV (Invalidenversicherung)
    • EL (Ergänzungsleistungen zur AHV und IV)
    • ALV (Arbeitslosenversicherung)
    • MSE (Mutterschaftsversicherung)
    • EO (gemäss Erwerbsersatzordnung Leistungen während Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst)
  1. Zielsetzung: Existenzsicherung
  2. Finanzierung: Umlageverfahren (Einzahlung durch Erwerbstätige zur Auszahlung der bewilligten Renten)
1 Säule

Merkmale der AHV

Die AHV ist eine Volksversicherung. In ihr sind alle Personen versichert, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind. Das bedeutet, dass die Versicherung auch Grenzgänger, Gastarbeiter und Nichterwerbstätige (Studierende, Invalide, Rentner, Hausfrauen) umfasst .

Die AHV-Beiträge werden von allen versicherten Personen bezahlt. Hiervon ausgenommen sind ausschliesslich Kinder. Ebenso sind verheiratete Personen, die kein Erwerbseinkommen beziehen, beitragspflichtig. Für diesen Beitrag gilt jedoch eine Begrenzung, welche dem doppelten Mindestbeitrag des erwerbstätigen Ehepartners entspricht.

Die Beiträge der Arbeitnehmer*innen werden von den Arbeitgeber*innen abgeführt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen in Anlehnung an die Veranlagung zur direkten Bundessteuer. Selbstständige rechnen mit der Ausgleichskasse direkt ab.

Lesetipp: Finanzberatung für Frauen

Säule 2: Berufliche Vorsorge – ein Baustein zur Sicherung des Lebensstandards

Alle Angestellten sind ab dem 17. Lebensjahr gegen den Fall eintretender Invalidität versichert. Darüber hinaus wird die Familie im Todesfall finanziell abgesichert. Die Leistungen erweitern sich ab dem 24. Geburtstag um die Altersleistungen bei Eintritt der Pensionierung.

Die berufliche Vorsorge kann mit allen Bereichen rund 20 Prozent abdecken. Zusammen mit den Leistungen der ersten Säule sind somit etwa 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens abgesichert.

Merkmale 2. Säule

Die wesentlichen Merkmale der zweiten Säule sind:

  1. Obligatorische berufliche Vorsorge
  2. Leistungen:
    • BVG (Bundesgesetz zur beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, obligatorisch, dargestellt durch Pensionskassen)
    • UVG (Bundesgesetz zur Unfallversicherung, obligatorisch)
  3. FZG (Freizügigkeitsleistungen bei Austritt oder Wechsel einer Vorsorgeeinrichtung)
  4. Zielsetzung: Beibehaltung des Lebensstandards im Alter und Absicherung bei Invalidität sowie der Angehörigen im Todesfall (in Kombination mit der ersten Säule).
  5. Finanzierung: kapitalgedeckt (Ansparen)
2. Säule

 

 

Merkmale der beruflichen Vorsorge (BVG)

Die zweite Säule ist zweigeteilt: der obligatorische und der überobligatorische Teil. Im obligatorischen Teil sind die Jahreseinkünfte, welche versichert sind, begrenzt. Der überobligatorische ist der darüberliegende Teil.

Im obligatorischen Bereich deckt die Vorsorge die Absicherung im Alter (BVG-Rente) sowie Leistungen bei Invalidität und die Hinterlassenenversicherung ab. Daneben sind darin eine Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und die Freizügigkeitseinrichtungen (Übernahme von Ansprüchen bei Wechsel des Leistungsträgers) enthalten. Ergänzt wird die zweite Säule durch eine Unfallversicherung (UVG), welche die Arbeitenden gegen die Risiken von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen sowie berufsbedingter Krankheiten absichert.

Sobald der AHV-pflichtige Jahreslohn den BVG-Mindestjahreslohn übersteigt, sind Arbeitnehmer*innen in der BVG beitrags- und versicherungspflichtig. Die Arbeitgeber*innen sind für die korrekte Versicherung in der BVG verantwortlich. Wie bei den AHV-Beiträgen, tragen diese wenigstens die Hälfte der Beiträge. In die BVG zahlen Selbstständige freiwillig ein. Das Kapital wird von öffentlichen sowie von privaten Pensionskassen verwaltet.

Die Versicherungspflicht ist somit auf das Einkommen im obligatorischen Bereich begrenzt. Es ist also wichtig, hier mögliche Versorgungslücken zu erkennen. Sie sollten daher für den überobligatorischen Bereich die Möglichkeit der freiwilligen privaten Vorsorge der sogenannten Vorsorge 2b nutzen. Wichtig: Der Staat beteiligt sich indirekt an der Finanzierung dieser wesentlichen Säule, indem die Beiträge und das angesparte Kapital steuerfrei sind.

Säule 3: Private Vorsorge – sichert den gewohnten Lebensstil im Alter

Die Leistungen aus den obligatorischen Bereichen der ersten und zweiten Säule können rund 60 Prozent des Einkommens abdecken. Dies gilt allerdings maximal bis zu einem Einkommen von bis zu 86’040 CHF (Stand 2021). In Kombination mit den überobligatorischen Versicherungen kann etwa 70 Prozent erreicht werden. Ausserdem sollten Sie beachten, dass durch die demografische Entwicklung in Zukunft in der Schweiz wesentlich weniger Erwerbstätige die Leistungen von immer mehr Rentnern aufzubringen haben.

Die Entwicklung zeigt eindeutig: Die private Vorsorge der dritten Säule hat an Bedeutung gewonnen und wird für die Zukunft immer wichtiger.

Merkmale 3. Säule

Die wesentlichen Merkmale der dritten Säule sind:

  1. Freiwillige private Vorsorge
  2. Leistungen: 1972 wurden in der Bundesverfassung innerhalb der dritten Säule folgende Wege verankert, um das fürs Alter zusätzlich benötigte Vermögen aufzubauen:
    • Säule 3a (gebundene Vorsorge, mit Einschränkungen steuerlich abzugsfähig, in bestimmten Fällen, etwa bei Kauf eines Eigenheims oder beim Start einer selbstständigen Tätigkeit, kann das Kapital vorbezogen werden)
    • Säule 3b (freie Vorsorge, weniger Einschränkungen, keine direkten Steuervorteile, finanzielle Risiken durch Invalidität oder Tod lassen sich bedürfnisgerechter absichern)
3. Säule

Merkmale der privaten Vorsorge

Die freiwillige private Vorsorge können Sie durch ein grosses Angebot an Finanzprodukten individuell gestalten. Wie oben zu erkennen ist, teilt sich die dritte Säule in eine gebundene Vorsorge (3a), die allen erwerbstätigen und AHV-Pflichtigen in der Schweiz zur Verfügung steht, sowie eine freie Vorsorge (3b) auf.

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Wie der Name vermuten lässt, ist das in Produkten der Säule 3a angesparte Kapital gebunden und kann nur in wenigen definierten Ausnahmefällen vorzeitig bezogen werden.

Die Beiträge sind innerhalb jährlich festgelegter Grenzen steuerlich abzugsfähig. Diese betragen 2021 für Erwerbstätige mit Pensionskasse 6‘883 CHF und für Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 34’416 CHF.

Zur steuerlichen Förderung zählt ebenso, dass die Erträge während der Laufzeit steuerfrei sind und das angesparte Kapital zur Vorsorge nicht der Vermögenssteuer unterliegt. Darüber hinaus wird die vorzeitige Auszahlung des Kapitals zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert.

Die Auszahlung kann frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters erfolgen.

Wird die Erwerbstätigkeit über den regulären Renteneintritt hinaus fortgesetzt, kann der Bezug um bis zu fünf Jahre hinausgeschoben werden.

Die Vorsorge der Säule 3a wird oft mit klassischen Produkten wie Vorsorgekonti und Vorsorgedepots abgebildet.

Gezahlte Renten werden von Bund sowie Kantonen komplett versteuert.

Die freie Vorsorge mit Säule 3b unterliegt keinen staatlichen Auflagen wie Einzahlungen, Verfügbarkeit sowie Auszahlungsterminen. So lässt sich damit die Vorsorgelücke vollständig und individuell schliessen.

Die Vorsorge kann darauf abgestellt werden, um etwa persönliche Sparziele und Wünsche zu selbst festgelegten Terminen zu erreichen. Es gelten keine staatlichen Beschränkungen hinsichtlich Einzahlungen, Auszahlungen sowie Auszahlungsterminen. Massgeblich sind ausschliesslich die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Finanzprodukts.

Die ungebundene Vorsorge kann von allen Personen genutzt werden, die in der Schweiz leben.

Beiträge zur ungebundenen Vorsorge können nur im Rahmen der beschränkt absetzbaren Beiträge des steuerlichen Pauschalbezugs abgesetzt werden. Hierzu zählen ebenso die Prämien für Kranken- und Unfallversicherung, womit der Höchstbetrag oft bereits ausgeschöpft ist.

Bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen fallen bei der Kapitalauszahlung von periodisch finanzierten Kapitallebensversicherungen keine Steuern an. Dazu muss der Vertrag mindestens fünf Jahre laufen und er muss vor dem Alter 66 abgeschlossen worden sein. Das Kapital darf darüber hinaus erst nach dem Alter 60 ausgezahlt werden.

Im Vergleich zu Renten aus der Säule 3a, die vollständig zu versteuern sind, werden die Renten der freien Vorsorge 3b lediglich mit 40 Prozent Steuern belegt.

Die ungebundene Vorsorge 3b: Individualität durch eine Vielzahl von Finanzprodukten

Das Verhältnis vom umlagegedeckter zu kapitalgedeckter Vorsorge wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung, der steigenden Löhne sowie der höheren Lebenserwartung weiter verschieben. Das bedeutet für das 3-Säulen-Prinzip: Die private Vorsorge im Bereich der dritten Säule wird an Bedeutung gewinnen. Die Vorsorge im Alter exakt auf die persönlichen Bedürfnisse abzustimmen, ist nur in der Säule 3b möglich.

Neben Banken bieten Fintechs verschiedenste Produkte an. Sie können aus einem grossen Angebot an Lösungen frei wählen. Das Niedrigzinsniveau hat dazu geführt, dass mit klassischen Zinsanlagen selbst die Inflation nicht mehr ausgeglichen werden kann. Es sind andere Anlagen gefragt, die ein vertretbares Risiko haben.

Die wichtigsten Anlageformen im Bereich der ungebundenen Vorsorge sind:

  • Sparkonto
  • Aktien
  • Obligationen
  • Fonds
  • Rohstofffonds (z.B. Gold)

Vorsorgelücken rechtzeitig erkennen und Vorsorgeformen anpassen

Die persönlichen Ansprüche sind bei allen Menschen individuell. Fest steht jedoch, dass ein einmal erreichter Lebensstandard ungern aufgegeben wird. Das sollten Sie bei der Planung Ihrer Altersversorgung beachten. Die Vorsorge der ersten beiden Säulen, sofern die Möglichkeiten komplett genutzt werden, sichern maximal etwa 70 Prozent des Einkommens ab. Erfahrungsgemäss fühlen sich Menschen mit rund 80 Prozent des Nettoerwerbseinkommens im Alter wohl und können Ihre Lebensgewohnheiten beibehalten. Sehen Sie sich also die aktuellen Ansprüche aus den ersten beiden Säulen an und planen Sie mit diesen Daten Ihre persönliche Vorsorge!

Achten Sie darüber hinaus darauf, Ihre Vorsorge persönlichen Veränderungen anzupassen. Dies sind beispielsweise:

  • Beginn einer selbstständigen Tätigkeit
  • Scheidung
  • Familie (Kinder)
  • Bildung von Wohneigentum
  • Frühpensionierung

Der Markt der Anbieter hat auf die Herausforderungen reagiert. Bei Ihrer Vorsorgeplanung können Sie also professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Durch die Digitalisierung ist eine Vermögensplanung auf „Family-Office-Niveau“ breiten Kreisen der Bevölkerung zugänglich geworden.

Die Stärken der schweizerischen Altersvorsorge im internationalen Vergleich

Die Qualität von Vorsorgesystemen wird häufig am sogenannten HelpAge International’s Global AgeWatch Index gemessen. Dieser Index zeigt Länder in einem Ranking bezüglich ihrer alternden Bevölkerung und deren Wohlergehen. Leistungen der Länder sollen erkannt werden und Optimierungspotenziale erhoben werden. Von 91 weltweit untersuchten Ländern rangiert die Schweiz seit vielen Jahren unter den ersten zehn. Interessanterweise befindet sich mit Schweden ein Land auf Nummer eins, welches mit dem 3-Säulen-Prinzip der Schweiz vergleichbar ist.

Das Schweizer Modell hat sich über viele Jahre bewährt. Fundamentaler Vorteil im Vergleich zu anderen Systemen ist, dass sich die drei Säulen optimal ergänzen:

  • Die AHV bietet ein im Vergleich hohes Leistungsniveau und basiert auf einem starken Gemeinschaftsgeist.
  • Die berufliche Vorsorge der zweiten Säule hat den Vorteil, dass die BVG im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird und sich dadurch die demografischen Entwicklungen weniger stark auswirken.
  • Mit der privaten Vorsorge in der dritten Säule können im Erwerbsleben steuerliche Vorteile generiert werden. Das Ziel, den aktuellen Lebensstandard für die Zukunft zu sichern, ist für alle Schweizer*innen wichtiger denn je. Dies lässt sich insbesondere mit der Säule 3b auf die persönliche Situation abstellen.

Der Sozialstaat Schweiz zeichnet sich darüber hinaus dadurch aus, dass Menschen, die keine Ersparnisse bilden können oder deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegen, Ergänzungsleistungen gezahlt werden.

Ein Vorteil des 3-Säulen-Prinzips ist sowohl die Existenz eines Umlageverfahrens als auch eines Kapitaldeckungsverfahrens. So wird die Solidarität zur Bildung von notwendigem Kapital gesteigert. Die bekannten Risiken, resultierend aus der Bevölkerungsentwicklung und der Teuerung, werden durch das System auf mehrere Säulen verteilt. Der Staat steht mit der Verantwortung im Zentrum. Gleichzeitig sind Unternehmen in der Verpflichtung und Bürger werden zur Selbstvorsorge motiviert.

Factor Investing mit Everon

Mountain with clouds and ice

In diesem Artikel möchten wir den wissenschaftlichen Hintergrund unserer Anlagestrategie beleuchten, um eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale von Everon greifbarer zu machen. Wir gehen dafür zuerst auf die Entdeckungen einzelner Faktoren ein, um dann die konkrete Anwendungsmöglichkeit dieser Faktoren in einem Portfolio aufzuzeigen. Dies geschieht hauptsächlich im Bezug auf Aktien, jedoch können manche Faktoren auch auf andere Anlageklassen angewendet werden.

Im letzten Jahrhundert haben sich viele Wissenschaftler mit der Frage beschäftigt, durch welche Faktoren Aktienrenditen bestimmt werden. Eines der ersten und bekanntesten Modelle, das dies zu erklären versucht, ist das «Capital Asset Pricing Model» (CAPM), welches von Sharpe (1964), Lintner (1965) und Mossin (1966) entwickelt wurde. Sie argumentieren, dass die erwartete Überschussrendite einer Aktie nur durch ihr (systemisches) Marktrisiko bestimmt wird. Bis heute ist das Modell aufgrund seiner Einfachheit bei der Bestimmung der Eigenkapitalkosten beliebt. Empirische Belege zeigen jedoch, dass das Modell zu einfach ist, um die erwarteten Aktienrenditen erklären zu können (Fama und French (2004)). Später kamen Forscher mit zusätzlichen Erklärungen dafür, welche Faktoren die Aktienrenditen beeinflussen.

Ross (1976) schlägt das „Arbitrage Pricing Model“ vor, welches besagt, dass die erwarteten Renditen von Finanzanlagen eine Funktion mehrerer Faktoren und der damit verbundenen Risikoprämien sind. Allerdings identifiziert er diese Faktoren nicht in einem wirtschaftlichen Sinne. Eine bahnbrechende Arbeit in diesem Bereich wurde von Fama und French (1992, 1993) veröffentlicht, in denen sie ihr berühmtes Drei-Faktoren-Modell vorschlagen. Es sei darauf hingewiesen, dass sie Faktoren kombinierten, die zuvor von anderen Forschern wie Basu (1977), Banz (1981), Sharpe (1964), Lintner (1965) oder Mossin (1966) entdeckt worden waren. Dies schmälert jedoch nicht die Bedeutung ihrer empirischen Arbeit, ist aber dennoch wichtig zu beachten. Nach ihrem Modell werden die Aktienrenditen durch drei Faktoren bestimmt: «Market», «Size» und «Value». Aktien mit einer hohen Marktkorrelation, einer kleinen Marktkapitalisierung (Market Cap) und einem hohen Buch-zu-Marktwert-Verhältnis (B/M-Ratio) dürften höhere Überschussrenditen aufweisen. Dieses Modell wurde dann von Carhart (1997) um einen Momentum-Faktor erweitert. Momentum betrachtet die Rendite eines Titels über die jüngste Vergangenheit, wobei hier verschiedene Betrachtungszeiträume zum Einsatz kommen können.

Die Modelle, wie die von Fama und French (1993, 2015), werden als Multifaktormodelle bezeichnet und können in drei Kategorien eingeteilt werden: makroökonomische Faktoren (z. B. Inflations- oder Zinsüberraschungen), statistische Faktoren (z. B. Hauptkomponentenanalyse) und fundamentale Faktoren, die sich mit den Fundamentaldaten eines Unternehmens befassen (z. B. Preis/Buchwert). Bei der Everon Anlagestrategie liegt der Schwerpunkt auf den fundamentalen Faktoren, zu denen heutzutage vor allem Value, Size, Momentum, Volatilität, Dividendenrendite und Qualität gehören. Diese Faktoren stützen sich auf eine solide Forschungsbasis und es gibt eine vernünftige wirtschaftliche Erklärung dafür, warum sie in der Vergangenheit Risikoprämien geliefert haben (Bender et al. (2013)).

Der typische Ansatz bei Faktormodellen besteht darin, Portfolios zu erstellen, die nach den interessierenden Faktoren sortiert wurden. Es gibt jedoch verschiedene Ansätze, wie diese Sortierung vorgenommen werden kann. Die klassischen Ansätze zeichnen sich dadurch aus, dass die Faktormodelle jeden Faktor einzeln konstruieren, anstatt eine Aktie nach allen Faktoren gleichzeitig zu bewerten. Dies kann zu widersprüchlichen Signalen zwischen den Faktoren führen. So würde man eine Aktie beispielsweise aufgrund von Momentum kaufen aber vielleicht nicht in Bezug auf Qualität.

Bei Everon stützen wir uns auf die bekanntesten und am besten untersuchten Faktoren wie Value, Momentum, Qualität, Dividendenrendite etc. Um der zuvor erwähnten Problematik bei der Portfoliokonstruktion vorzubeugen, analysieren wir jede Aktie simultan nach jedem Faktor. So werden nur Aktien in das Portfolio aufgenommen, die über alle betrachteten Faktoren hinweg als positiv einzustufen sind. Ausserdem gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, dass speziell die Kombination der Faktoren in einem Portfolio, gegenüber einzelnen Investitionen in jeden Faktor, von Vorteil ist (S&P Dow Jones Indices (2018)).

Die Umsetzung einer guten Multifaktorstrategie auf Einzeltitelbasis ist aufwendig und kann somit für Privatinvestoren kostspielig sein. Durch unsere automatisierten und systematischen Anlageprozesse, sind wir in der Lage, diesen speziellen und sophistizierten Investmentstil effizient umzusetzen.

Referenzen

W. F. Sharpe. Capital asset prices: A theory of market equilibrium under conditions of risk. The journal of finance, 19(3):425–442, 1964.

J. Lintner. Security prices, risk, and maximal gains from diversification. The journal of finance, 20(4):587–615, 1965.

J. Mossin. Equilibrium in a capital asset market. Econometrica: Journal of the econometric society, pages 768–783, 1966.

E. F. Fama and K. R. French. The capital asset pricing model: Theory and evidence. Journal of economic perspectives, 18(3):25–46, 2004.

S. Ross. The arbitrage theory of capital asset pricing. Journal of Economic Theory, 13(3): 341–360, 1976.

E. F. Fama and K. R. French. The cross-section of expected stock returns. the Journal of Finance, 47(2):427–465, 1992.

E. F. Fama and K. R. French. Common risk factors in the returns on stocks and bonds. Journal of financial economics, 33(1):3–56, 1993.

S. Basu. Investment performance of common stocks in relation to their price-earnings ratios: A test of the efficient market hypothesis. The journal of Finance, 32(3):663–682, 1977.

R. W. Banz. The relationship between return and market value of common stocks. Journal of financial economics, 9(1):3–18, 1981.

M. M. Carhart. On persistence in mutual fund performance. The Journal of finance, 52(1): 57–82, 1997.

E. F. Fama and K. R. French. A five-factor asset pricing model. Journal of financial economics, 116(1):1–22, 2015.

J. Bender and F. Nielsen. Earnings quality revisited. The Journal of Portfolio Management, 39(4):69–79, 2013.

S&P Dow Jones Indices. The Merits and Methods of Multi-Factor Investing. Online, Apr. 2022. URL https://www.stoxx.com/document/Indices/Common/Indexguide/stoxx_ index_guide.pdf.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Aktives Anlegen mit Everon

Mountain with ice

Everon steht grundsätzlich für den aktiven Anlageansatz, jedoch haben wir unsere eigene Definition dafür. Wir verstehen unter „aktiv“ eine systematische, unemotionale und quantitative Art und Weise, Anlageinstrumente zu analysieren. Wir versuchen nicht, den Markt zu «timen», da kurzfristige Marktentwicklungen meist nur schwer vorherzusehen sind und oftmals auch auf Spekulationen beruhen. Aus diesem Grund handeln wir in vordefinierten Zeitintervallen, die je nach Marktphase und Marktschwankungen kürzer oder länger sein können.

Wir bewerten ein weltweites Universum von Anlageinstrumenten (z.B. Aktien) nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Risiko oder Qualität eines Instruments. In die Analyse fliessen auch diverse „Faktoren“ ein, deren Existenz auch in der Wissenschaft anerkannt sind. Die Kombination aus diesen Kriterien und Faktoren ermöglicht uns eine aktive Anpassung unserer Strategien, so dass sie langfristig eine optimale risiko-adjustierte Renditen generieren. Darunter versteht man die Optimierung der Rendite im Verhältnis zum eingegangenen Risiko. Diesen Investmentstil nennt man „Multi-Factor Investing“.

Lesetipp: AMCs – aktiv verwaltete Zertifikate

Gründe für den aktiven Everon Ansatz

Jegliche Kundewünsche können berücksichtigt werden.

Dies beinhaltet sowohl die explizite Inklusion als auch die explizite Exklusion bestimmter Unternehmen/Titel.

Wir verfolgen mit unserem Anlageansatz eine sogenannte «Multi-Factor Strategy».

Bereits vor über 50 Jahren wiesen Wissenschaftler nach, dass es gewisse Faktoren im Markt gibt, die Investoren eine zusätzliche Risikoprämie über der Marktrendite erwirtschaften lässt, wenn sie durch ihre Investition diesen Faktoren ausgesetzt sind. Ein Beispiel hierfür ist der «Size»-Faktor, welcher besagt, dass kleine Unternehmen eine Überrendite gegenüber grossen Unternehmen erzielen.

Quelle: https://www.spglobal.com/spdji/en/documents/research/research-the-merits-and-methods-of-multi-factor-investing.pdf

Weitere gut bekannte und in der Wissenschaft anerkannte Faktoren sind «Quality», «Momentum» und «Value» (siehe Grafik oben). Aus diesem Grund gibt es auch Anbieter, welche durch Abbildung eines bestimmten Indizes ein Produkt (meist ein börsengehandelter Fonds, sog. ETF) dieses Faktors anbieten. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Kombination verschiedener Faktoren in einem Portfolio wesentlich performanter ist, als in einzelne Faktoren zu investieren oder im gesamten Markt selbst zu investieren. Dies ist die Grundlage der Everon Investmentphilosophie.

Wir haben die Möglichkeit in unterschiedlichen Marktphasen den Fokus auf unterschiedliche Faktoren zu legen.

Es hat sich gezeigt, dass gewisse Faktoren in bestimmten Marktphasen besonders gut geeignet sind. So können wir speziell in turbulenteren Marktphasen das Portfolio aktiv steuern. Aktives Investieren bietet individuelle Lösungen für jeden Anleger. So können Risiko-Rendite-Verhältnisse geschaffen werden, welche mittels einer passiven Anlage (z.B. der ganze Schweizer Markt) nicht möglich sind.

Durch die Direktanlage ist der Kunde Aktionär der Unternehmen.

Hält man echte Unternehmensaktien, so werden direkt Dividenden ausbezahlt und es stehen alle Aktionärsrechte und -pflichten offen, wie beispielsweise Stimmrechte. So ist es auch möglich, aktiv Einfluss auf das Unternehmen zu nehmen. Unser Angebot richtet sich an Kundinnen und Kunden, denen es nicht egal ist, was sich in Ihrem Investmentportfolio befindet. Das Portfolio ist zu jeder Zeit völlig transparent einsehbar. Bei vielen passiven Anlageinstrumenten ist das nicht so: Durch die Abbildung eines gesamten Marktes investiert man auch in Bereiche oder Unternehmen investiert, die möglicherweise nicht erwünscht sind. Durch den direkten und aktiven Ansatz sind wir jederzeit in der Lage, jegliche Art von Investments nach Ihren Vorstellungen umzusetzen. Wir sind weder an gewisse Produkte noch an vordefinierte Zusammensetzungen von Indizes gebunden. Dies ermöglicht es uns auch in der Zukunft, neuste wissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Strategien miteinfliessen zu lassen.

Vorteil gegenüber der eigenen Umsetzung eines aktiven Ansatzes: Unsere Expertise in der Beurteilung von einzelnen Anlageinstrumenten und die Vermeidung von sogenannten «Behavioral Biases».

„Behavioral Biases“ sind Merkmale der menschlichen Psychologie, die dazu führen, dass Individuen suboptimale Investitionsentscheidungen treffen. Das beste Beispiel ist das sogenannte «Herding», auch vergleichbar mit der kürzlich prominent gewordenen «Fear of Missing Out (FOMO)». Hierbei geht es darum, dass Menschen dazu neigen, in Aktien zu investieren, die bisher schon sehr gut performt haben. Individuen neigen dazu, das zu tun, was andere auch tun (sog. „Herding“ oder Herdentrieb) oder bekommen das Gefühl, sie würden eine einmalige Gelegenheit verpassen («FOMO»).

Lesetipp: Mehr über die Vorteile von AMCs für Investoren

Aktives Investieren hilft dabei, verschiedene Funktionen der Finanzmärkte zu erfüllen.

Aktives Investieren trägt zur Effizienz der Finanzmärkte bei. Unter Markteffizienz versteht man, dass der Marktpreis den tatsächlichen Wert korrekt abbildet, bzw. alle den Marktteilnehmern zur Verfügung stehenden Informationen richtig bewertet sind. In effizienten Märkten fliesst das Kapital zu «guten» Unternehmen fliesst, während «schlechte» Unternehmen kein Kapital erhalten und so früher oder später vom Markt verschwinden. Ausserdem entsteht eine faire Preisbildung, da aktive Investoren mit unterschiedlichen Ansichten an den Märkten agieren. Dies sorgt für Liquidität für Käufer und Verkäufer. Passive Anleger hingegen allozieren das Kapital quasi «blind», da sie Käufe und Verkäufe von Titeln nur im Zusammenhang mit der Abbildung des Indizes tätigen und so keinerlei Qualitätsprüfung vornehmen.

Lesen Sie weiter in unserem Journal: