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Glossar

Nachlassplanung

Die Nachlassplanung ist der Oberbegriff für die vorausschauende Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Sie verbindet erbrechtliche Instrumente wie Testament und Erbvertrag mit güterrechtlichen Überlegungen, etwa der Wahl des Güterstands, sowie mit steuerlichen und familiären Aspekten. Ziel ist, den Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Schranken nach dem eigenen Willen zu ordnen, etwa um den überlebenden Ehegatten abzusichern oder Nachkommen ausgewogen zu bedenken. Für vermögende Familien ist die Nachlassplanung ein zentraler Bestandteil einer langfristigen Vermögensstrategie.

Auf einen Blick

01

Nachlassplanung bündelt erbrechtliche, güterrechtliche, steuerliche und familiäre Überlegungen zu einem Gesamtbild.

02

Zentrale Instrumente sind Testament, Erbvertrag und die Wahl des Güterstands über einen Ehevertrag.

03

Die gesetzlichen Pflichtteile (Art. 471 ZGB) bilden den Rahmen, innerhalb dessen frei verfügt werden kann.

Häufige Fragen

Sie umfasst die vorausschauende Ordnung der Vermögensnachfolge mit erbrechtlichen Instrumenten wie Testament und Erbvertrag, der Wahl des Güterstands sowie steuerlichen und familiären Überlegungen. So lässt sich der Nachlass im Rahmen der Pflichtteile nach dem eigenen Willen gestalten.
Weil die geordnete Übertragung von Vermögen über Generationen hinweg eng mit der langfristigen Anlage- und Vorsorgestrategie verbunden ist. Bei Everon ist die Vermögensnachfolge ein integraler Bestandteil der ganzheitlichen Vermögensverwaltung; die rechtliche Umsetzung erfolgt mit den zuständigen Fachpersonen.

Quellen: Systematische Rechtssammlung (fedlex), ZGB SR 210 · ch.ch, Erben und Vererben