Glossar
Nachlassplanung
Die Nachlassplanung ist der Oberbegriff für die vorausschauende Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Sie verbindet erbrechtliche Instrumente wie Testament und Erbvertrag mit güterrechtlichen Überlegungen, etwa der Wahl des Güterstands, sowie mit steuerlichen und familiären Aspekten. Ziel ist, den Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Schranken nach dem eigenen Willen zu ordnen, etwa um den überlebenden Ehegatten abzusichern oder Nachkommen ausgewogen zu bedenken. Für vermögende Familien ist die Nachlassplanung ein zentraler Bestandteil einer langfristigen Vermögensstrategie.
Auf einen Blick
Nachlassplanung bündelt erbrechtliche, güterrechtliche, steuerliche und familiäre Überlegungen zu einem Gesamtbild.
Zentrale Instrumente sind Testament, Erbvertrag und die Wahl des Güterstands über einen Ehevertrag.
Die gesetzlichen Pflichtteile (Art. 471 ZGB) bilden den Rahmen, innerhalb dessen frei verfügt werden kann.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Lebensereignisse & FinanzenQuellen: Systematische Rechtssammlung (fedlex), ZGB SR 210 · ch.ch, Erben und Vererben